Die Landtagswahl in Salzburg hat keine Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Bundesrats. Wie bisher wird die ÖVP zwei Salzburger Vertreter:innen in die Länderkammer entsenden, je ein Mandat steht der FPÖ und der SPÖ zu. Damit behält die Koalition ihre knappe Mehrheit im Bundesrat, die sie infolge der Kärntner Landtagswahl zurückgewonnen hat. Gewählt werden die neuen Salzburger Mandatar:innen vom Salzburger Landtag – die konstituierende Sitzung hat innerhalb von acht Wochen nach der Wahl, also spätestens am 18. Juni, stattzufinden. Im Detail lautet die Mandatsverteilung im Bundesrat wie folgt: ÖVP 25, SPÖ 18, FPÖ 11, Grüne 6, NEOS 1.
Da für die Zusammensetzung des Bundesrats die Kräfteverhältnisse in den jeweiligen Landtagen maßgeblich sind, kann es nach jeder Landtagswahl zu Mandatsverschiebungen kommen. Die nächsten (regulären) Landtagswahlen sind erst im Herbst 2024 – in Vorarlberg und der Steiermark – vorgesehen. Schon davor könnte allerdings die jüngste Volkszählung eine Änderung bei der Mandatsverteilung bewirken. Verliert Wien aufgrund des Rückgangs der wahlberechtigten Bevölkerung in der Bundeshauptstadt einen Sitz in der Länderkammer, würde das auf Kosten der FPÖ gehen. Laut einer schriftlichen Anfragebeantwortung von Innenminister Gerhard Karner soll das endgültige Ergebnis der Registerzählung im Mai kundgemacht werden. (Schluss) gs
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