Im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierte ECPAT Österreich – Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung – die Studie einer finnischen Kinderschutzorganisation, in der User von Kindesmissbrauchsdarstellungen (CSAM – Child Sexual Abuse Material) im weltweiten Darknet befragt wurden.
„Die Studie zeigt u.a., dass Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder nicht nur im Darknet verfügbar sind, sondern dass der Zugang auf öffentlich zugänglichen Plattformen sowie in Messengerdiensten, viel zu einfach ist. Somit ist die Dringlichkeit und Bedeutung der Aufdeckung und das Entfernen von Bildern und Videos aus dem Internet von entscheidender Bedeutung, wie es auch von der EU in einem Gesetzesentwurf vorgeschlagen wurde“
, sagt Astrid Winkler, Geschäftsführerin von ECPAT Österreich. Laut Internet Watch Foundation wurden allein im Jahr 2021 weltweit über 85 Millionen Bilder und Videos gemeldet, wovon über 62 % dieses Materials in Europa gehostet wird.
Erstmals Umfrage unter CSAM Usern im weltweiten Darknet
Suojellaan Lapsia, Protect Children ry., eine in Helsinki ansässige NGO für Kinderrechte, hat im Darknet eine Umfrage mit mehr als 22.500 anonymen Befragten durchgeführt, die nach Darstellungen von Kindesmissbrauch (CSAM) suchen und konsumieren.
Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus den 1079 Antworten deutschsprachiger Befragter ist die hohe Korrelation zwischen der Konsumation von CSAM und der Suche nach direktem Online-Kontakt mit einem Kind. 49 % Deutsch sprechender Befragter haben zumindest manchmal den direkten Kontakt zu einem Kind gesucht, das sind 11 % mehr als der Durchschnitt aller Befragten in allen Sprachen. Besorgniserregend ist, dass 70 % der deutschsprachigen Befragten CSAM zum ersten Mal sahen, als sie selbst jünger als 18 Jahre alt waren. Darüber hinaus gaben 51 % an, CSAM zum ersten Mal zufällig gesehen zu haben, was ein Hinweis darauf ist, wie einfach der Zugriff auf CSAM im Internet ist.
Leichte Verfügbarkeit von CSAM im Web bedeutet erhöhte Gefahr für Kinder
„Sexuelle Gewalt gegen Kinder im Internet ist ein Problem enormen Ausmaßes. Wir müssen jetzt mit entsprechenden Gesetzen reagieren, um unsere Kinder zu schützen“
, erklärt die Studienleiterin Nina Vaaranen-Valkonen, Geschäftsführerin von Protect Children. Thomas Müller, Direktor Netzwerkentwicklung bei ECPAT International, ergänzt: „Die leichte Verfügbarkeit von CSAM im Clear Web trägt zu erhöhten Gefahren für Kinder bei. Dem kann durch eine regulierte stärkere Einbindung und in die Verantwortung Nehmen der jeweiligen Anbieter im Clear Web entgegengewirkt werden“.
Technologien zur Erkennung von CSAM unterliegen strengen Kriterien
Die Technologien, die seit langem zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingesetzt werden, sind ausschließlich für den Zweck der Aufdeckung von CSAM konzipiert und erkennen nur Muster, die darauf hindeuten. „Die Kombination von Technologien wird immer notwendig sein und umgesetzt werden – um Fehler zu minimieren und Erkennung zu maximieren. KI wird nicht als alleiniges Mittel eingesetzt werden, sondern in Ergänzung der Erkennung von bekanntem Material. Der vorliegende Gesetzesentwurf fußt auf dem Grundsatz technologischer Neutralität, um mit den Entwicklungen auf Seiten der Unternehmen, aber auch Trends auf Seiten der Kriminellen Schritt halten zu können, und so zum Kindeswohl beizutragen“
, betont AI Expertin Martina Tschapka von t3k.at.
Vorschlag für eine EU Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Web geht Hand in Hand mit dem Schutz der Privatsphäre
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern vom 11. Mai 2022 beinhaltet nicht, Verschlüsselung in der online Kommunikation aufzuheben. Angestrebt wird die Prüfung existierender Tools und Technologien, sowie deren Weiterentwicklung, um Privacy und Sicherheit nicht gegeneinander abzuwiegen, sondern nebeneinanderzustellen.
Der Vorschlag der EU erlegt den Serviceanbietern keine generelle Verpflichtung zur Überwachung auf. Diese ist durch den Digital Services Act (DSA) verboten. Die so genannte Aufdeckungsanordnung käme nur in bestimmten, risikobedingten Anlassfällen, als letztes Mittel zum Tragen, und muss von einem Gericht verfügt werden. WhatsApp, ein Ende-zu-Ende-verschlüsselter (E2EE) Dienst, setzt bereits fortschrittliche Technologie ein, um Malware zu erkennen, ohne die Verschlüsselung selbst zu beeinträchtigen, ein Beispiel dafür, dass das Aufdecken von Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet und Schutz der Privatsphäre kein Widerspruch sein müssen.
„Das Recht auf Privatsphäre der User und das Recht der Kinder, vor Gewalt geschützt zu werden, sind zwei zentrale Grundrechte, die sich gegenseitig nicht ausschließen dürfen, sondern Hand in Hand gehen sollten. Wir bedauern die primär ablehnende Haltung Österreichs. Wir würden uns für den Kinderschutz einen wohlwollenden Zugang wünschen und zumindest ein Bekenntnis, dass es eine gesetzliche Regelung auf EU-Ebene braucht. Freiwillige Instrumente sind einfach nicht weitreichend genug, wie die Zahlen belegen“
, sagt Astrid Winkler abschließend.
Pressetext in voller Länge und weitere Informationen:
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ECPAT Österreich: www.ecpat.at
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