Medienpaket der Regierungsparteien nimmt erste parlamentarische Hürde

Die Wiener Zeitung wird wohl schon bald nicht mehr als Tageszeitung erscheinen. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute einen von den Koalitionsparteien eingebrachten Gesetzentwurf gebilligt und damit das Aus des Traditionsblattes in der bisherigen Form mehr oder weniger besiegelt. Künftig soll die Wiener Zeitung vorrangig online über aktuelle Ereignisse und Hintergrundgeschehen berichten. Außerdem soll sie eine wichtige Rolle bei der praxisnahen Ausbildung von Journalistinnen und Journalisten sowie bei der Bereitstellung von Content für die Ministerien und andere öffentliche Einrichtungen spielen. Anstelle des "Amtsblattes" ist eine deutlich erweiterte elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform vorgesehen.

Der Beschluss im Ausschuss fiel mit den Stimmen von ÖVP und Grünen, während die Opposition zum Teil massive Kritik am neuen Geschäftsmodell übte und sich für den Erhalt der Wiener Zeitung als Tageszeitung aussprach. Entsprechende Entschließungsanträge der SPÖ und der NEOS fanden allerdings keine Mehrheit.

Auch die anderen beiden Teile des koalitionären Medienpakets haben die erste parlamentarische Hürde genommen. Zum einen geht es um einen neuen Fördertopf für Qualitätsjournalismus, der nicht nur Print-, sondern auch reinen Online-Medien zugutekommen soll, sofern diese bestimmte Kriterien erfüllen. Zum anderen sollen für Inserate öffentlicher Stellen künftig erweiterte Transparenzregeln gelten. Die beiden Gesetzentwürfe wurden vom Verfassungsausschuss ebenfalls mit ÖVP-Grünen-Mehrheit gebilligt. Die Novelle zum Medientransparenzgesetz benötigt im Plenum des Nationalrats allerdings eine Zweidrittelmehrheit.

 

Neues Geschäftsmodell für die "Wiener Zeitung"

Wirksam werden soll das neue Geschäftsmodell für die "Wiener Zeitung" gemäß dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien (3293/A) im Juli, wobei für die Umstellung der Tageszeitung auf ein Online-Medium bis zum Jahresende Zeit bleibt. "Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel" ist zwar auch weiterhin eine Printausgabe möglich, Details dazu enthält das neue Gesetz jedoch nicht. Lediglich in den Erläuterungen ist von zumindest zehn jährlichen Printausgaben die Rede.

Anlass für den Umbau ist das geplante Aus für das "Amtsblatt" der "Wiener Zeitung". So werden Unternehmen ab 1. Juli 2023 keine Bilanzen oder Jahresabschlüsse mehr im Blatt veröffentlichen müssen. Auch andere Pflichtveröffentlichungen entfallen. Damit bricht ein Großteil der bisherigen Umsatzerlöse der Wiener Zeitung – 2022 waren es laut Erläuterungen 20,74 Mio. €, bei Gesamteinnahmen von 24,12 Mio. € – weg.

Die in rund 380 Bundesgesetzen verankerten Veröffentlichungs- bzw. Bekanntmachungspflichten werden allerdings nicht vollständig gestrichen. Die entsprechenden Informationen sollen vielmehr – kostenlos – über die neue elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes (EVI) zugänglich sein. Diese soll künftig als eine Art digitales "schwarzes Brett" des Bundes fungieren und neben den Amtsblatt-Inhalten auch allerlei weitere nützliche Informationen für Bürgerinnen und Bürger barrierefrei bereitstellen, etwa zur aktuellen Rechtslage und zu Serviceangeboten des Staates. Ebenso sollen diverse öffentliche Register über die Plattform zugänglich sein. Hier ist etwa an das Zentrale Melderegister, das Vereinsregister oder das Patentregister gedacht, wobei Details dazu noch mit den zuständigen Ministerien zu vereinbaren wären.

Beraten werden soll die Redaktion der "Wiener Zeitung" künftig durch einen fünfköpfigen wissenschaftlichen Beirat, deren Mitglieder vom jeweiligen Bundeskanzler bzw. von der jeweiligen Bundeskanzlerin für die Dauer von zwei Jahren zu bestellen sind. Eine einmalige Wiederbestellung ist möglich. Zudem ist ein neues Redaktionsstatut abzuschließen. Die Bestellung und Abberufung des Chefredakteurs bzw. der Chefredakteurin des Mediums wird ausschließlich der Geschäftsführung der Wiener Zeitung GmbH obliegen.

Für die Förderung des journalistischen Nachwuchses wird der sogenannte "Media Hub Austria" verantwortlich sein. Dieser soll ein zukunftsorientiertes Praxisprogramm für Journalistinnen und Journalisten anbieten, bei dem auch neue digitale Skills vermittelt werden, wobei nicht nur Praxisplätze in der Redaktion der Wiener Zeitung selbst, sondern auch in kooperierenden österreichischen Medienhäusern unterstützt werden können. Außerdem werden die Förderung von Gründerinnen und Gründern im Medienbereich sowie die Vermittlung von Medienkompetenz der Bürger:innen zu den Aufgaben des Media Hub Austria zählen.

Schon jetzt erbringt die Wiener Zeitung für den Bund Content-Leistungen, etwa für die Plattform oesterreich.gv.at (ehemals help.gv.at) und das Unternehmensserviceportal. Künftig soll diese Aufgabe die bei der Wiener Zeitung GmbH einzurichtende "Content Agentur Austria" übernehmen. Sie soll im Auftrag von Einrichtungen und Unternehmen des Bundes Informationen im öffentlichen Interesse aufbereiten und über unterschiedliche Kanäle verbreiten. Dabei geht es etwa um Informationen zur Rechtslage und zu Serviceangeboten des Staates, Handlungs- und Verhaltensempfehlungen oder die Erststellung von Magazinen.

Insgesamt will die Regierung für das neue Geschäftsmodell Fördermittel in der Höhe von 16,5 Mio. € bereitstellen, wobei 7,5 Mio. € auf die Wiener Zeitung selbst, 6 Mio. € auf die Journalist:innenausbildung (Media Hub Austria) und 3 Mio. € auf die Verlautbarungs- und Informationsplattform entfallen sollen. Das Staatsdruckereigesetz, das die Herausgabe der Wiener Zeitung durch den Bund derzeit regelt, und das bisher für amtliche Veröffentlichungen maßgebliche Verlautbarungsgesetz sollen mit dem neuen WZEVI-Gesetz aufgehoben werden.

Opposition will Wiener Zeitung als Tageszeitung erhalten

Mitverhandelt mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsparteien wurden zwei Entschließungsanträge der SPÖ (3221/A(E), 3299/A(E)) und ein Entschließungsantrag der NEOS (3041/A(E)), die – mit unterschiedlichen Vorschlägen – darauf abzielten, die Wiener Zeitung als Tageszeitung zu erhalten. Die Anträge fanden bei der Abstimmung allerdings keine Mehrheit.

In den Erläuterungen ihrer beiden Entschließungsanträge hebt die SPÖ die lange Geschichte der Wiener Zeitung und deren Bedeutung für die Medienvielfalt in Österreich hervor. Werde sie eingestellt, würde die bereits jetzt schon stark konzentrierte heimische Medienlandschaft eine weitere Stimme verlieren, warnt Jörg Leichtfried. Diese Bedenken wurden im Ausschuss von seiner Fraktionskollegin Sabine Schatz unterstrichen. Hätte man die Wiener Zeitung als Tageszeitung erhalten wollen, wäre das möglich gewesen, ist sie überzeugt. Zudem verwies sie auf das breit aufgestellte Personenkomitee, das sich für die Wiener Zeitung stark gemacht hat.

Schatz selbst schlägt in Anlehnung an eine Resolution der WZ-Redaktion vor, eine Stiftung einzurichten und die nötigen 12 Mio. € für den Fortbestand des Print- und Onlineangebots durch eine Zweckwidmung eines kleinen Teils der geplanten Haushaltsabgabe für den ORF sicherzustellen. 25 Cent des monatlichen Beitrags würden demnach ausreichen. Was die geplante Journalist:innenakademie betrifft, befürchtet Schatz deren Abhängigkeit vom Bundeskanzleramt.

Für den Erhalt der Wiener Zeitung als Tageszeitung sprach sich auch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan aus. Auch wenn es nicht das Hauptargument sein sollte, könne man "nicht einfach wegwischen", dass es sich um die älteste Tageszeitung der Welt handle, meinte er. Zumal das von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Geschäftsmodell ohnehin keine Einsparungen bringe. Das Konzept sei "falsch" und "von vorn bis hinten undurchdacht", meinte er. So ist für Stefan etwa unklar, was die geplante Informationsplattform bringen soll. Er und sein Fraktionskollege Christian Hafenecker sehen zudem die Einflussmöglichkeiten des Bundeskanzleramts, etwa bei der Bestellung des Beirats, kritisch. Er frage sich, wie es die ÖVP geschafft habe, "die Grünen derart über den Tisch zu ziehen", sagte Hafenecker.

Nichts abgewinnen kann die FPÖ allerdings dem Vorschlag der SPÖ, die Wiener Zeitung aus der geplanten Haushaltsabgabe für den ORF zu finanzieren. Man könnte beispielsweise aber Interessenten für eine Finanzierung gewinnen.

Der Weg, der von der Koalition eingeschlagen wurde, sei der falsche, ist auch NEOS-Abgeordnete Henrike Brandstötter überzeugt. Zwar hält sie es für begrüßenswert, dass die Pflichtveröffentlichungen von Unternehmen künftig wegfallen, die Vorgabe, das aktuelle Tagesgeschehen online abzubilden und gleichzeitig als Monatsmagazin in Printform zu erscheinen, ist für sie aber nicht miteinander kompatibel. Zudem wird die Redaktion bzw. die Mediengruppe ihr zufolge dazu "missbraucht", Content für staatliche Stellen zu produzieren und sich über den sogenannten "Media Hub Austria" um Journalist:innenausbildung zu kümmern.

Statt an der Wiener Zeitung als Online-Medium festzuhalten, wäre es nach Ansicht von Brandstötter sinnvoller gewesen, die Zeitung zu verkaufen oder zu verschenken oder ein Genossenschaftsmodell zu entwickeln. Es habe mehrere Interessenten gegeben, bekräftigte sie. Diese hätten aber weiterführende Informationen gebraucht.

ÖVP und Grüne: Neues Geschäftsmodell sichert Existenz der Wiener Zeitung

Grünen-Abgeordnete Eva Blimlinger und ÖVP-Abgeordneter Kurt Egger hielten der Opposition entgegen, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Existenz der Wiener Zeitung gesichert werde. Man habe drei Jahre an diesem Modell gearbeitet, betonte Blimlinger. Aufgrund des Wegfalls der Pflichtveröffentlichungen führe kein Weg an der Neuaufstellung der Wiener Zeitung vorbei. Österreich sei bei der Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie ohnehin schon säumig, weshalb es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gebe. Die Alternative zum vorgelegten Modell wäre gewesen, "dass 160 Leute auf der Straße stehen", so Blimlinger.

Anders als von Brandstötter dargestellt, habe es auch keine nachvollziehbaren Konzepte für den Kauf oder die Herausgabe der Wiener Zeitung in Print gegeben, erklärte Blimlinger. "Wir haben das sehr genau geprüft", versicherte sie. Natürlich sei es schade, dass die älteste Tageszeitung der Welt eingestellt werde, meinte Blimlinger, die Zukunft der Zeitungen sei aber digital. Zudem habe die Wiener Zeitung wochentags nur eine Auflage von 20.000 Stück, wovon 8.000 und 9.000 verkauft worden seien, davon 6.500 an Abonnent:innen. Der Rest der Auflage werde verschenkt. Künftig werden deutlich mehr Menschen als bisher die Wiener Zeitung lesen, ist sie sich sicher. Blimlinger hält auch nichts davon, einen Teil der Haushaltsabgabe für den ORF für die Wiener Zeitung zu verwenden: Vorrangig müsse sichergestellt werden, dass der ORF selbst genügend Geld zur Verfügung haben werde.

In eine ähnliche Kerbe schlug Grünen-Abgeordneter Georg Bürstmayr. Eine Tageszeitung sei "kein Kulturdenkmal", sondern müsse jeden Tag um Leserinnen und Leser kämpfen, sagte er. Auch andere Zeitungen im deutschen Sprachraum mit wesentlich mehr Leser:innen und Abonnent:innen würden sich überlegen, ihre Printausgaben zu reduzieren. Die Digitalisierung sei ein gesamteuropäischer Trend. Bürstmayr gab außerdem zu bedenken, dass sich auch die öffentliche Diskussion über den Fortbestand der Wiener Zeitung nicht auf die Abozahlen ausgewirkt habe. Es gebe keine junge Leserschaft.

Was die Journalist:innenausbildung betrifft, verwies Blimlinger u.a. auf Kooperationen mit Dossier und Profil. Zudem hob sie die wichtige neue Aufgabe der Wiener Zeitung als digitales "Schwarzes Brett" hervor.

ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger unterstich, dass die Wiener Zeitung mit dem vorliegenden Gesetz nicht abgeschafft, sondern in ein digitales Zeitalter geführt werde. Es brauche ein Geschäftsmodell, das ohne Pflichtveröffentlichungen funktioniere, bekräftigte er. Eine Entscheidung sei längst überfällig. Die Befürchtung, dass sich der Bundeskanzler oder die Medienministerin in die Journalist:innenausbildung einmischen könnten, hält Egger für unbegründet.

Auch Medienministerin Susanne Raab zeigte sich überzeugt, dass das Geschäftsmodell der Wiener Zeitung zukunftsträchtig ist. Die Wiener Zeitung habe nun die Chance, über neue digitale Kanäle junge Leser:innen zu erreichen.

Neue Förderschiene für Qualitätsjournalismus

Für die Förderung von Qualitätsjournalismus will die Regierung künftig 20 Mio. € pro Jahr bereitstellen. Die Kriterien und Rahmenbedingungen dafür sind in einem von ÖVP und Grünen vorgeschlagenen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (3292/A) geregelt, das vom Verfassungsausschuss unter Berücksichtigung eines rein formalen Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien an das Plenum weitergeleitet wurde. Allerdings handelt es sich bei den 20 Mio. € nicht zu hundert Prozent um frisches Geld, da einzelne Bereiche – etwa die Anstellung von Auslandskorrespondent:innen oder qualitativ hochwertige Journalismus-Ausbildungen – schon jetzt nach dem Presseförderungsgesetz gefördert werden. In Summe werden laut Erläuterungen Förderungen im Ausmaß von 1,56 Mio. € in das neue Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz verschoben, während im Presseförderungsgesetz künftig nur noch die Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen und die "Besondere Förderung für die regionale Vielfalt" für Tageszeitungen verbleiben.

Ein zentraler Punkt des neuen Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetzes ist, dass nicht nur Printmedien, sondern auch reine Online-Medien gefördert werden, sofern sie mindestens 150.000 Unique-User pro Monat haben, der redaktionelle Anteil am Gesamtinhalt zumindest 65 % beträgt und mindestens drei hauptberuflich tätige Journalist:innen beim Medium beschäftigt sind. Zudem sind weitere Kriterien zu erfüllen, die auch für Tages- und Wochenzeitungen sowie für Magazine gelten. Dazu zählen etwa ein breites inhaltliches Informationsspektrum, überwiegend selbst gestaltete redaktionelle Beiträge (mindestens 60 %), eine vorwiegende Verbreitung in Österreich und das Vorhandensein eines letztverantwortlichen Redakteurs bzw. einer letztverantwortlichen Redakteurin. Auch darf der Inhalt nicht nur von lokalem Interesse sein. Tageszeitungen müssen mindestens sechs hauptberuflich tätige Journalist:innen beschäftigen, Wochenzeitungen und Magazine mindestens zwei, um die vorgesehenen Förderungen zu erhalten. Grundsätzlich nicht förderwürdig sind Parteimedien und Nachrichtenagenturen.

Die Höhe der Grundförderung hängt von der Zahl der angestellten Journalist:innen ab, wobei bis zu 8.000 € pro Journalist:in und Jahr – bzw. 10.000 € für Auslandskorrespondent:innen – vorgesehen sind. Dazu kommen Bonuszahlungen von jeweils 10 % des Grundbetrags, wenn das geförderte Medium über ein Redaktionsstatut, ein Fehlermanagementsystem, ein Qualitätssicherungssystem bzw. über einen Frauenförderplan verfügt. Konkret wird in diesem Zusammenhang etwa auf verbindliche Richtlinien zur Richtigstellung von Falschmeldungen sowie zur Gewährleistung von Quellentransparenz Wert gelegt. Auch muss sichergestellt sein, dass Nachrichten auf ihre Herkunft und Wahrheit überprüft werden.

Für diese "Journalismus-Förderung" sieht der Gesetzentwurf ein Fördervolumen von insgesamt 15 Mio. € vor. Dazu kommen – unter dem Titel "Inhaltsvielfalts-Förderung" – 2,5 Mio. € für Medien, die zumindest 20 % ihrer redaktionellen Berichterstattung regionalen bzw. internationalen Themen (inklusive EU-Berichterstattung) widmen.

Um sicherzustellen, dass "demokratiefeindliche" Medien keine Förderungen erhalten, sind etwa Medien, die in der Vergangenheit wiederholt zu Hass oder Gewalt gegen eine Gruppe aufgestachelt haben oder wegen bestimmter Delikte wie Verhetzung oder NS-Wiederbetätigung verurteilt wurden, von Förderungen ausdrücklich ausgeschlossen. Gleiches gilt für Medien, die u.a. Gewalt als Mittel der Politik befürworten oder "wiederholt zur allgemeinen Missachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet aufgefordert haben". Diese Kriterien kommen künftig auch bei der allgemeinen und der besonderen Presseförderung gemäß Presseförderungsgesetz zur Anwendung.

Für die Aus- und Weiterbildung von Journalist:innen werden künftig Fördermittel in der Höhe von 1,5 Mio. € bereitgestellt, wobei der Großteil der Mittel an nicht auf Gewinn ausgerichtete Aus- und Weiterbildungseinrichtungen gehen soll. Aber auch Online- und Printmedien selbst werden dem Entwurf zufolge – etwa zur Abdeckung von Ausbildungskosten für Redaktionsaspirant:innen – Zuschüsse beantragen können. Dazu kommen weiters 700.000 € zur Förderung von Medienkompetenz (etwa für Leseaktionen an Schulen), 250.000 € für Selbstkontrolleinrichtungen wie den Presserat und für Presseclubs sowie 50.000 € für Forschungsprojekte im Medienbereich.

Die Vergabe der Fördermittel wird laut Gesetzentwurf der KommAustria obliegen. Zu ihrer Beratung wird ein fünfköpfiger Fachbeirat eingerichtet, dessen Mitglieder die Bundesregierung jeweils für die Dauer von drei Jahren ernennt. In Kraft treten soll das Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz –  vorbehaltlich einer beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die EU – am 1. Juli 2023.

Zustimmung der SPÖ noch offen

Im Rahmen der Debatte wies ÖVP-Mediensprecher Kurt Egger auf die hohen Energiekosten, die hohen Papierpreise und die Lohnsteigerungen hin, die die Medienbranche belasten. Es brauche eine Qualitätsförderung, damit heimische Medien im Wettbewerb bestehen können, bekräftigte er. Egger hob zudem hervor, dass in den Entwurf auch einige Vorschläge aus der Begutachtung eingearbeitet wurden.

"Es wird wirklich ein sehr gutes Gesetz zur Stärkung des Medienstandorts Österreichs", glaubt auch Eva Blimlinger (Grüne). Sie ortet zudem einen Paradigmenwechsel. Während man mit der Presseförderung im Wesentlichen gedrucktes Papier fördere, würden mit dem vorliegenden Gesetz journalistische Arbeitsplätze abgesichert. Es gebe überdies einen niederschwelligen Zugang zu Förderungen. Für den Presserat hätte auch sie gerne noch mehr Mittel zur Verfügung gestellt, räumte Blimlinger ein, die Förderungen würden aber deutlich angehoben.

Über die Koalitionsparteien hinaus, erhielt das Gesetz im Verfassungsausschuss jedoch keine Zustimmung. SPÖ und NEOS halten die Förderung von Qualitätsjournalismus zwar grundsätzlich für notwendig, sie sehen im Gesetzentwurf aber einige Mängel. So kritisierte NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter, dass Kriterien wie ein Redaktionsstatut oder ein Fehlermanagementsystem nicht Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen, sondern nur "Add-ons" seien. Fast jeder, "der den Stift halten kann und eine bestimmte Zahl von Leuten angestellt", bekomme Förderungen, bemängelte sie. Die Zugangskriterien seien "extrem niedrig angesetzt".

Seitens der SPÖ behielt sich Sabine Schatz eine Zustimmung zum Gesetz in Plenum vor. Sie und ihr Fraktionskollege Christian Drobits forderten jedoch Verbesserungen am Entwurf wie etwa mehr Unterstützung für den Presserat.

Drobits ist es zudem ein Dorn im Auge, dass "demokratiefeindliche Medien" nur für ein Jahr von Förderungen ausgeschlossen werden. Vorschläge, das auf drei bis fünf Jahre auszudehnen, solle man ernst nehmen, meinte er. Zudem sollten wiederholte medienrechtliche Verurteilungen ebenfalls ein Ausschlussgrund sein. Aus Sicht von Drobits ist der Entwurf außerdem nicht arbeitnehmerfreundlich, etwa was Vorgaben zur Entlohnung von Journalist:innen oder die Einbindung von Gewerkschaftsvertreter:innen in den Fachbeirat betrifft. Kritisch sieht die SPÖ Schatz zufolge auch, dass es zu keiner generellen Systemumstellung bei der Medienförderung kommt und die Zersplitterung der Förderungen aufrecht bleibe.

FPÖ sieht "Husch-Pfusch-Gesetz"

Von einem "Husch-Pfusch-Gesetz", das bestehende Probleme prolongiere, sprach Christian Hafenecker (FPÖ). "Ich bin absolut nicht mit dem zufrieden, was hier vorliegt", sagte er. Das Argument, man wolle Arbeitsplätze im Journalismus schaffen, sei vor dem Hintergrund der Einstellung der Wiener Zeitung, wenig glaubwürdig. Vielmehr würden einige Verleger mit dem Gesetz "noch reicher gemacht", ohne dass man einen einzigen Journalisten-Arbeitsplatz neu schaffe. Die Abhängigkeit der Medien von der Regierung werde weiter ausgebaut. Hafenecker geht außerdem davon aus, dass die EU das Gesetz "zurückwerfen" wird.

Österreich muss Beihilfenverfahren bei der EU abwarten

Medienministerin Susanne Raab bedauerte, dass der Entwurf im Ausschuss nicht größere Zustimmung erhielt. Schließlich gehe es um die Stärkung des Medienstandorts Österreich, sagte sie. Es sei "ein sehr gutes Gesetz", das auch die Demokratie stärke. Man setze bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Journalist:innen an, um Qualitätsjournalismus zu fördern.

Bevor das Gesetz vom Nationalrat beschlossen werden kann, ist allerdings noch das laufende Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission abzuwarten. Laut Raab hat die Kommission zwei Monate Zeit für eine Reaktion, wobei sich die Frist bei Nachfragen verlängern könnte. Die Ministerin hofft allerdings, dass der Entwurf noch vor dem Sommer im Plenum beschlossen werden kann.

Ebenfalls den Verfassungsausschuss passiert hat eine Novelle zum Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz. (siehe dazu Parlamentskorrespondenz Nr. 431/2023). (Fortsetzung Verfassungsausschuss) gs


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