Die Versorgungssicherheit der österreichischen Bevölkerung hat oberste Priorität. Um die Krisenfestigkeit in der gesamten Lebensmittelversorgungskette weiter zu stärken, hat Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig einen „5-Punkte-Resilienz-Plan für Lebensmittelversorgungssicherheit“ erarbeitet. Zudem informiert Totschnig beim Ministerrat im zweiten Bericht zur nationalen Lebensmittelversorgungssicherheit über die aktuelle Versorgungslage mit Lebensmitteln in Österreich entlang der Wertschöpfungskette.
„Wenn wir die Lebensmittelversorgung in Österreich langfristig sichern wollen, brauchen wir krisenfeste Betriebe, die nachhaltig wirtschaften können. Deshalb enthält unser 5-Punkte-Resilienz-Plan Anreize, etwa für Investitionen in die Sicherung und den Ausbau von Produktionskapazitäten, in die Verbesserung der Energie- und Umwelteffizienz wie auch in Blackout-Vorsorgemaßnahmen“, erklärte Totschnig. Außerdem werden weitere Anreize zum Ausbau der Direktvermarktung, für eine Verringerung von Abfällen und des Wasserverbrauchs, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler lebensmittelverarbeitender Betriebe und im Bereich der Forschung geschaffen. Jede Investition in eine krisenfeste Lebensmittelversorgung sei eine Investition in mehr Sicherheit und weniger Abhängigkeit.
Maßnahmen des 5-Punkte-Resilienz-Plans:
1. 5 Mio. Euro Fördercall zur Unterstützung von Lebensmittelverarbeitungsbetrieben bei Investitionen in Resilienzmaßnahmen (z.B. Blackout-Vorsorge)
Dafür stehen insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. Lebensmittelverarbeitende Betriebe können bis 30. Juni 2023 unter https://foerdermanager.aws.at/ ansuchen.
2.„Erneuerbare Rohstoffe und Klimawandel“, sowie „Versorgungs- und Ernährungssicherung“ als Schwerpunkte der BML-Ressortforschung
Um nachhaltige und zukunftsfähige Lösungen sowie Strategien für die Versorgungs- und Ernährungssicherung aufzuzeigen, stehen für entsprechende Forschungsprojekte bis zu 5 Mio. Euro zur Verfügung.
3. Stärkung der Resilienz in der Land- und Forstwirtschaft mittels Investitionsförderungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Um die landwirtschaftliche Produktion und die Lebensmittelwertschöpfungskette krisenfester zu gestalten, werden bestehende Finanzmittel im Zuge der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gebündelt.
4. Reform des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz gibt den Rahmen für die Lebensmittelversorgung im Krisenfall vor. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre soll dieses Gesetz novelliert werden und zeitnah in Begutachtung gehen.
5. Aktualisierung von Krisenplänen
Um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein und, etwa bei einer gestörten Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung rasch handeln zu können, werden die Krisenpläne des BML an die aktuellen Bedrohungslagen angepasst.
Der zweite Bericht zur nationalen Lebensmittelversorgungssicherheit steht unter https://info.bml.gv.at/themen/landwirtschaft/ukraine-russland bereit.
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