Forschungsausschuss bringt Patentrechtsnovelle auf den Weg

Der Forschungsausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für eine Novelle zum Patentgesetz und begleitende Gesetzesänderungen gegeben. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und NEOS für den von Technologieministerin Leonore Gewessler vorgelegten Gesetzentwurf, mit dem unter anderem das Patentverbot für im Wesentlichen herkömmliche Tier- und Pflanzenzüchtungen durch präzisere gesetzliche Bestimmungen bekräftigt wird. Zudem muss das österreichische Patentrecht an aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene wie die bevorstehende Einführung eines europäischen Einheitspatents angepasst werden. In diesem Zusammenhang lag dem Ausschuss auch ein Protokoll über Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts zur Genehmigung vor.

Die zuständige Ministerin Leonore Gewessler erwartet sich vom europäischen Einheitspatent enorme Vorteile für innovative Erfinder. Mit nur einer Anmeldung könne ein einheitlicher Patentschutz in 17 europäischen Ländern erreicht werden, hob sie hervor. Zudem sieht sie Österreich, was den Schutz der Natur vor Patentierbarkeit betrifft, in einer Vorreiterrolle. Allerdings könnten ihr zufolge durch das europäische Einheitspatent durchaus noch Schlupflöcher übrig bleiben, wie sie gegenüber FPÖ-Abgeordnetem Gerhard Deimek einräumte. Hier werde es auf die Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts ankommen. Deimek hatte zuvor namens der FPÖ die Wirksamkeit der neuen Patentausschluss-Bestimmungen in Frage gestellt.

Weiters sprach sich der Forschungsausschuss heute mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS für die Einrichtung eines "Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrats" (FWIT-Rat) aus. Dieser soll den Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und den Wissenschaftsrat ablösen und die Bundesregierung künftig bei der Umsetzung der FTI-Strategie beraten. Berichte des Klimaschutzministeriums über die Verwendung von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds in den Monaten Oktober 2022 bis Jänner 2023 nahmen die Abgeordneten jeweils gegen die Stimmen der FPÖ zur Kenntnis.

Patentverbot für herkömmliche Tier- und Pflanzenzüchtungen wird präzisiert

Anlass für die Patentrechtsnovelle (1955 d.B.) ist unter anderem die Einführung eines europäischen "Einheitspatents" samt einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit. So wird etwa gesetzlich verankert, dass Entscheidungen des Einheitlichen Patentgerichts unmittelbar vollstreckbar sind. Außerdem muss der Nationalrat in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts ein "Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts" (1903 d.B.) genehmigen. Dabei geht es etwa um die Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten des Gerichts und die Befreiung seiner Bediensteten von der nationalen Gerichtsbarkeit. Laut einem bereits 2015 gefassten Beschluss wird die österreichische Lokalkammer des Einheitlichen Patentgerichts beim Arbeits- und Sozialgericht in Wien eingerichtet, wobei Mitarbeiter:innen des Österreichischen Patentamts einen Teil ihrer Arbeitszeit für die Agenden der Lokalkammer aufwenden sollen. In Kraft treten wird das EU-Übereinkommen zum Patentgericht laut Erläuterungen mit 1. Juni 2023, damit kann auch das Einheitspatent Wirklichkeit werden.

Mit der Patentrechtsnovelle werden außerdem die Patentausschluss-Bestimmungen präzisiert, um zu verhindern, dass das Patentverbot für herkömmliche Pflanzen- und Tierzüchtungen umgangen werden kann. So sind künftig etwa ausdrücklich auch Teile von Pflanzen und Tieren wie Zellen von der Regelung umfasst. Außerdem wird die Definition, was ein "im Wesentlichen biologisches Verfahren" ist, ergänzt. Demnach ist die Nutzung von in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen künftig auch dann als im Wesentlichen biologisch anzusehen, wenn ein technischer Verfahrensschritt die geschlechtliche Kreuzung oder anschließende Selektion ermöglicht oder unterstützt. Auch in diesen Fällen kann somit kein Patent erteilt werden.

Weitere Punkte des Gesetzentwurfs betreffen Maßnahmen zur Beschleunigung bzw. Vereinfachung von patentamtlichen Verfahren sowie die Anpassung des Markenschutzgesetzes an geänderte EU-Vorgaben. Zudem wird ein Forschungsprivileg zur Nutzung von biologischem Material zum Zweck der Züchtung, Entdeckung und Entwicklung einer neuen Pflanzensorte eingeführt. Wer genetische Ressourcen – oder traditionelles Wissen, das sich auf genetische Ressourcen bezieht – nutzt, muss deren Herkunft künftig bei der Patentanmeldung bekanntgeben.

FPÖ bezweifelt Wirksamkeit der neuen Patentausschluss-Bestimmungen

Kritisch zum Gesetzentwurf äußerte sich Gerhard Deimek (FPÖ). Seiner Meinung nach ist es zwar zu begrüßen, dass die Regierung eine Lücke beim Patentierverbot von Pflanzen und Tieren schließen will, er bezweifelte aber die Wirksamkeit einer nationalen Regelung. Schließlich seien es vor allem größere Konzerne, die europäische Patente anmelden. Sie könnten bei Patentanmeldungen auf ein anderes europäisches Land mit weniger strengen Regelungen ausweichen, befürchtet er. Solche "Bio-Patente" wären dann aber wohl auch in Österreich gültig, zumal es künftig ein europäisches Einheitspatent gebe. Auch NEOS-Abgeordneter Helmut Brandstätter sieht in dieser Hinsicht noch Klärungsbedarf.

Von einer "total runden Sache" sprach hingegen Clemens Stammler (Grüne). Er hält es auch im Sinne der Ernährungssouveränität für wichtig, dass herkömmliche Pflanzenzüchtungen nicht von großen Konzernen patentiert werden können, und verwies in diesem Zusammenhang auf die Diskussion um eine bestimmte Braugerste. Frankreich und Deutschland seien in eine ähnliche Richtung wie Österreich unterwegs, sagte Stammler und äußerte die Hoffnung, dass das auch auf das europäische Patentamt "ausstrahlen wird".

ÖVP-Abgeordneter Joachim Schnabel wies darauf hin, dass das Übereinkommen zum Einheitspatent bisher von 17 Staaten ratifiziert worden sei. In diesen Staaten werde das Einheitspatent gelten. Er erwartet sich davon eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas. Auch SPÖ-Abgeordneter Maximilian Köllner hob die Aspekte Wettbewerbsfähigkeit und Rechtssicherheit hervor.

Gewessler: Österreich ist Vorreiter bei Schutz der Natur vor Patentierbarkeit

Die zuständige Ministerin Leonore Gewessler sieht Österreich als Vorreiter, was den Schutz der Natur vor Patentierbarkeit betrifft. Mit der vorliegenden Novelle schließe man eine Lücke, betonte sie. Künftig sei für alle Formen der konventionellen Züchtung die Patentierbarkeit versperrt. Die Natur könne nicht durch Patente der Allgemeinheit entzogen werden, mahnte sie.

Die Sache ist allerdings kompliziert, wie Gewessler auf Fragen von FPÖ-Abgeordnetem Deimek und NEOS-Abgeordnetem Brandstätter einräumte. Man müsse zwischen einem nationalen Patent, einem klassischen europäischen Patent und einem europäischen Einheitspatent unterscheiden, erläuterte sie. In welchem Umfang die strengen österreichischen Regelungen Schutzwirkung entfalten, werde nicht zuletzt von der Rechtsprechung des Einheitlichen Patentgerichts abhängen. Das Patentrecht sei auch in der Vergangenheit stark durch die Rechtsprechung weiterentwickelt worden. Grundsätzlich sind laut Gewessler Sitz und Niederlassung für die Anmeldung eines Einheitspatents maßgeblich. Ähnliche Regelungen zum Patentverbot für Pflanzen und Tiere wie künftig in Österreich gibt es ihr zufolge außerdem auch in Deutschland und Frankreich. Österreich sei überdies bestrebt, die Patent-Bestimmungen EU-weit zu vereinheitlichen und dieselbe Lücke auch im europäischen Recht zu schließen.

Während die Patentrechtsnovelle die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS erhielt, wurde das Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten des Einheitlichen Patentgerichts vom Ausschuss einhellig gebilligt.

Neuer Rat soll stringente Beratung der Bundesregierung bei Umsetzung der FTI-Strategie bieten

Um die Stringenz in der österreichischen Forschungs- und Innovationspolitik zu erhöhen, schlägt die Regierung vor, den Rat für Forschungs- und Technologieentwicklung (FTE-Rat) und den Wissenschaftsrat zusammenzulegen. Anstelle dieser beiden Gremien soll ein "Forschungs-, Wissenschafts-, Innovations- und Technologieentwicklungsrat" (FWIT-Rat) eingerichtet werden und die Bundesregierung künftig bei der Umsetzung der FTI-Strategie beraten. Detaillierte Regelungen dazu enthält das FWIT-Rat-Errichtungsgesetz (1927 d.B.), das heute vom Forschungsausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen wurde.

Bestellt werden sollen die zwölf Mitglieder des neuen Rats von der Bundesregierung, wobei Wissenschaftsminister Martin Polaschek ein Vorschlagsrecht für die Hälfte der Mitglieder hat. Die weiteren Rät:innen sind von der für Innovation und Technologie zuständigen Umweltministerin Leonore Gewessler (4), Wirtschaftsminister Martin Kocher (1) und Bundeskanzler Karl Nehammer im Einvernehmen mit Vizekanzler Werner Kogler (1) zu nominieren. Neben der Ratsversammlung sieht der Gesetzentwurf zudem einen Aufsichtsrat und einen Geschäftsführer bzw. eine Geschäftsführerin vor.

Zu den Aufgaben des FWIT-Rats sollen laut Regierungsvorlage die umfassende Beratung der Bundesregierung in Fragen von Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste gehören. Diese Beratungstätigkeit soll auch forschungspolitische Fragen an der Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer FTI-Politik umfassen und europäische Expertise mit Sichtweisen über die österreichische FTI-Politik verbinden. Aus diesem Grund soll der FWIT-Rat auch die Themenbereiche des ausgelaufenen ERA Council Forum abdecken. Der FWIT-Rat soll zudem Vorschläge für die im Forschungsfinanzierungsgesetz vorgesehenen dreijährigen FTI-Pakte erarbeiten.

Die Regierung erwartet sich vom Gesetzentwurf aber nicht nur mehr Stringenz in der österreichischen Forschungs- und Innovationspolitik, sondern auch Kosteneinsparungen. So ist ab 2024 ein jährlicher Finanzierungsaufwand des Bundes von 2 Mio. € eingeplant, während die Gesamtkosten für die bisherigen Räte mit rund 2,65 Mio. € zu Buche schlugen. Deutliche Einsparungen erwartet sich das Wissenschaftsministerium etwa bei den Personalkosten und bei den Aufwandsentschädigungen, da auch die Zahl der Rät:innen von derzeit insgesamt 20 auf 12 sinkt.

Der im Zuge der Ausschussberatungen von den Koalitionsparteien eingebrachte und bei der Abstimmung mitberücksichtigte Abänderungsantrag enthält neben verschiedenen Klarstellungen insbesondere adaptierte Fristen, was das Inkrafttreten einzelner Bestimmungen und Übergangsregelungen betrifft. Die Fristen hätten angepasst werden müssen, weil der Gesetzentwurf später als beabsichtigt in das Parlament gekommen sei, hielt Grünen-Abgeordnete Eva Blimlinger dazu fest.

Breite Zustimmung von Seiten der Fraktionen

Allgemein wies Blimlinger darauf hin, dass man mit der Änderung der Räte-Struktur nicht nur einen Punkt des Regierungsübereinkommens umsetze, sondern auch Empfehlungen der OECD folge. Sowohl sie als auch ÖVP-Abgeordnete Maria Theresa Niss erwarten sich vom neuen Rat sowohl einen großen Nutzen für die österreichische Forschungspolitik als auch für die Wissenschaft und Forschung selbst. Es habe eine Zeitlang gedauert, jetzt liegt aber "ein wirklich guter Vorschlag" vor, sagte Niss.

Mitgetragen wurde das Vorhaben auch von der FPÖ und den NEOS. Die Zusammenlegung der Räte sei schon im Programm der vorigen türkis-blauen Regierung gestanden, hielt Martin Graf seitens der FPÖ fest.

Für NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre ist es allerdings nicht schlüssig, dass das vom Bundeskanzler nominierte Mitglied automatisch den Vorsitz im neuen FWIT-Rat übernimmt. Zudem gab sie zu bedenken, dass der Erfolg des Vorhabens mit der Besetzung der Rät:innen "steht und fällt". Sie empfiehlt der Regierung daher, die Rät:innen "gut auszuwählen". Ein Forschungsrat, der Vorschläge der Politik nur "abnickt", würde nichts bringen. Zudem hielt Künsberg Sarre kritisch fest, dass die Bundesregierung viele Empfehlungen der bisherigen Räte "schubladisiert" habe, etwa ewas mehr Möglichkeiten für Risikokapital in Österreich betrifft.

Gegen den Gesetzentwurf stimmte die SPÖ. Ein Beratungsgremium solle "klein und spritzig" sein, in dieser Hinsicht seien die vorliegenden Bestimmungen nicht gerade "vertrauensbildend", argumentierte Petra Oberrauner. Es sei alles viel zu detailliert geregelt. Zudem stellte sie die Notwendigkeit eines Aufsichtsrats in Frage. Oberrauner vermutet, dass der FWIT-Rat mehr als ein Beratungsgremium werden soll und etwa Forschungsgelder erhalten könnte. Darüber hinaus bezweifelt sie, dass es zu Einsparungen kommen wird.

Polaschek: Austausch zwischen Politik und Wissenschaft ist wichtig

Bildungsminister Martin Polaschek hielt Oberrauner entgegen, dass der FWIT-Rat ausschließlich eine beratende Funktion haben und selbst keine Forschungsgelder erhalten werde. Der Aufsichtsrat solle den 12-köpfigen Rat lediglich von wirtschaftlichen Aufgaben wie der Ausschreibung der Geschäftsführung entlasten. Den Modus für die Vorsitzbestellung begründete der Minister damit, dass laut Empfehlung der OECD der Forschungsrat an die höchste politische Ebene angebunden sein soll. Der Rat werde dem Nationalrat auch alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen.

Generell betonte Polaschek, dass ein Austausch zwischen Politik und Wissenschaft sehr wichtig sei. Der Rat solle eine evidenzbasierte Politik unterstützen und werde allen Regierungsmitgliedern zur Verfügung stehen. Die Beratungen würden weisungsfrei erfolgen. Von der Zusammenlegung der insgesamt drei Gremien erwartet er sich einen Qualitätsgewinn.

Erfreut über den Gesetzentwurf zeigte sich auch Bundesministerin Leonore Gewessler. Damit werde – nach dem neuen Forschungsfinanzierungsgesetz, dem FTI-Pakt und dem Austrian Micro-Data-Center – das letzte große Vorhaben im Forschungs- und Innovationsbereich aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, erklärte sie. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf ist ihr zufolge etwa der Aufsichtsrat auf eine breitere politische Basis gestellt worden.

Berichte zur Verwendung von Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds

Technologieministerin Leonore Gewessler berichtet seit Anfang des Jahres 2021 regelmäßig über jene Auszahlungen, die das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Bereiche Innovation und Technologie getätigt hat. Ein Teil der Förderprogramme wurde bereits im Jahr 2021 abgeschlossen. Für einige langfristig angelegte Projekte, die im Rahmen des COVID-19 Emergency Call der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) begonnen wurden, fanden auch 2022 noch Auszahlungen statt, wie den Monatsberichten des BMK zum COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu entnehmen ist.

Die Gesamtauszahlungen des FFG-COVID-19-Call lagen laut den Berichten für Oktober 2022 (III-811 d.B.), November 2022 (III-843 d.B.), Dezember 2022 (III-884 d.B.) und Jänner 2023 (III-897 d.B.) bei rund 10,1 Mio. €. Zudem werden für Projekte im Rahmen des FFG Klima-Konjunkturpakets 2020 Förderungen von 45,21 Mio. € ausgewiesen. Für das Förderprogramm "Produktion der Zukunft" wurden inklusive der Auszahlungen im Dezember 2022 2,62 Mio. € zur Verfügung gestellt.

Auf Fragen von Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) hielt Gewessler im Ausschuss fest, dass die im heurigen Jahr getätigten Zahlungen nur noch Abwicklungskosten bei der AWS betreffen. Die Programme seien bereits ausgelaufen. Eine Übersicht über die Detailprojekte gebe es online, informierte sie. (Fortsetzung Forschungsausschuss) gs/sox


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