„Immer noch bleibt die Regierung bei ihrer Sicht, dass es trotz Pandemie keine Schutzbestimmungen mehr braucht und geht nicht auf unsere Forderung ein, die Risikogruppenregelung zu verlängern”, kritisiert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, einmal mehr. Die Regelung soll mit Ende April endgültig auslaufen. „Als ÖGB stehen wir täglich in Kontakt mit verängstigten Arbeitnehmer:innen. Das Ende der Risikogruppenregelung wirft für viele Menschen die Frage auf, wie es mit ihrer Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aussieht”, zeigt sich Reischl betroffen. Dabei ist die Anzahl an Personen, die auf Grund der Schwere ihrer Vorerkrankungen durch ein Risikoattest freigestellt sind, überschaubar. Es ist umso unverständlicher, wieso man das Schutzerfordernis für diese Menschen nun ignoriert.
Arbeitgeber tragen Verantwortung
Fakt ist: Als Arbeitnehmer:in ist man am Arbeitsplatz den Risiken nicht schutzlos ausgeliefert. „Arbeitgeber haben immer die Pflicht, ihre Beschäftigten vor Gefahren zu bewahren und tragen eine Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz”, stellt Reischl klar. Das gelte für alle Aspekte, die die Arbeit betreffen. Grundlagen finden sich dazu im Arbeitnehmer:innen-Schutzgesetz oder in der Arbeitsstättenverordnung.
ÖGB hat Schutz fast drei Jahre aufrecht gehalten
„Wir haben uns seit Beginn der Pandemie – in Zeiten, in denen wir auf großen Widerstand gestoßen sind, wie auch in Zeiten, wo es einfacher war – für den Schutz von vulnerablen Menschen und Risikogruppen eingesetzt und konnten für fast drei Jahre diesen so wichtigen Schutz aufrecht halten”, erinnert die Leitende Sekretärin. „Letztlich liegen aber die Verantwortung und Entscheidungsmacht voll und ganz bei der Bundesregierung und im Besonderen beim Arbeits- und beim Gesundheitsminister. Um den Schutz von besonders gefährdeten Personen zu garantieren, muss er jetzt eine Verlängerung der Risikogruppenregelung ermöglichen”, sagt Reischl abschließend.
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