Seit 1974 erhält jede Schwangere in Österreich einen Mutter-Kind-Pass. Die Untersuchungen ermöglichen die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung von Krankheiten bei Mutter und Kind. Bis 2026 wird dieses wichtige Vorsorgeinstrument nun deutlich ausgebaut und digitalisiert. Damit einher geht auch die Umbenennung zum elektronischen Eltern-Kind-Pass. Die Basis dafür schafft das Eltern-Kind-Pass-Gesetz, das nun in Begutachtung gegangen ist. Der Beschluss im Nationalrat ist im Juni geplant. ***
Bereits vergangene Woche konnte eine Einigung zwischen der Bundesregierung, der Sozialversicherung und der Österreichischen Ärztekammer erreicht werden. 19,75 Millionen Euro stehen für die Erhöhung der Tarife von Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung, weitere 17 Millionen Euro werden für die Ausweitung der Leistungen budgetiert. Insgesamt investieren Bund und Sozialversicherung also für die Erhöhung der Honorare und die Ausweitung der Leistungen 36,75 Millionen Euro.
Mit dem Eltern-Kind-Pass-Gesetz wird nun die Grundlage für die Umsetzung geschaffen: Die technische Umsetzung soll im zweiten Halbjahr 2023 beginnen. Die Untersuchungsergebnisse sollen auch in die Elektronische Gesundheitsakte ELGA aufgenommen werden. Das Gesetz ist auch Voraussetzung, um wie geplant 10 Millionen Euro aus dem Resiliance-and-Recovery-Fonds der EU in Anspruch zu nehmen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch: “Der Eltern-Kind-Pass ist unser wichtigstes Vorsorge-Instrument für Schwangere, Babys und Kleinkinder. Viele Krankheiten werden rechtzeitig behandelt, Todesfälle verhindert. Entscheidend ist, dass die Untersuchungen und Beratungen kostenlos für alle zur Verfügung stehen. Damit profitieren vor allem jene, die sich solche Untersuchungen sonst nicht leisten könnten. Die Kinder aus diesen Familien haben bessere Chancen für einen Start ins Leben.”
Familienministerin Susanne Raab: „Für das Familienland Österreich ist der moderne und digitalisierte Eltern-Kind-Pass ein Meilenstein und eine essenzielle Säule für die Gesundheit von Mutter und Kind während und nach der Schwangerschaft. Neben den Leistungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge werden wir eine neue Elternberatung einführen, bei der die Eltern ausführlich zu allen Fragen beraten werden. Diese Beratung wird damit ein Kompass für frischgebackene Eltern und eine Unterstützung zu Themen wie dem neuen, gemeinsamen Alltag mit Kind, partnerschaftliche Aufteilung der Elternzeit und Karenz, Auswirkungen unter anderem von Teilzeit auf Pension sowie Pensionssplitting. Ich freue mich sehr, dass wir für die Familien in unserem Land diesen wichtigen Schritt nach vorne nun auch gesetzlich fixiert haben.“
In den kommenden Jahren wird eine Vielzahl zusätzlicher Leistungen in das Vorsorgeprogramm aufgenommen: Geplant sind eine psychosoziale Beratung zu Beginn der Schwangerschaft und eine zweite, freiwillige Hebammenberatung vor der Geburt. Auch ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene, ein zusätzlicher Ultraschall sowie ergänzende Laboruntersuchungen können entsprechend der fachlichen Empfehlungen in Anspruch genommen werden.
Außerdem erweitern eine Ernährungs- und Gesundheitsberatung für Schwangere, Stillende oder junge Eltern und eine Elternberatung das Angebot. Dort können beispielsweise Fragen zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, zur Aufteilung der Elternzeit oder zu den Auswirkungen von Teilzeit auf die Pension geklärt werden.
Potential der Digitalisierung nutzen
Mit der Digitalisierung des Passes wird die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert. Befunde werden in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA gespeichert und können so in elektronischer Form einfach zwischen behandelnden Ärztinnen, Ärzten und Hebammen weitergegeben werden. Darüber hinaus sichert die Digitalisierung die Daten, weil ein Verlust des Passes nicht mehr möglich ist.
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