Holzkraft bleibt Rückgrat der Energiewende in der EU

Am 30.03.2023 haben EU-Kommission, Europaparlament und die EU-Mitgliedsstaaten sich in den Trilog-Verhandlungen auf die neue Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) geeinigt.

Als Ziel werden 42,5 % Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ausgegeben, die Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse werden verschärft, die Nutzung von Holzenergie gilt weiterhin als erneuerbar und darf gefördert werden.

„Wir begrüßen die im Trilog getroffenen Einigung sehr“, freut sich Hans-Christian Kirchmeier, Vorsitzender der IG Holzkraft. „Holz ist das Rückgrat der Energiewende in der gesamten EU. Die Tatsache, dass Energieholz weiterhin genutzt und die Holzkraft auch weiter ausgebaut werden darf, ist immens wichtig für das Erreichen der Erneuerbaren-Ziele.“

Die Nachhaltigkeitskriterien für die Nutzung von Energieholz werden in der RED III verschärft. Die Schwelle für den Nachweis wird von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung auf 7,5 MW gesenkt und auch die Mindesteinsparungen bei Treibhausgasen werden erhöht. Zusätzlich soll die Festlegung von nicht förderfähigen Biomassesortimenten in die Hände der Mitgliedsstaaten gelegt werden. Kirchmeier begrüßt diese Maßnahme: „Nachhaltigkeit ist immens wichtig, aber man muss auf die großen regionalen Unterschiede innerhalb der Europäischen Union bedacht nehmen. Man kann nicht alle EU-Mitgliedsstaaten und alle Wälder innerhalb der EU über einen Kamm scheren. Daher bewerten wir es als sehr positiv, dass hier mehr Verantwortung an die Mitgliedsstaaten übertragen wird.“

Noch ist der Beschluss der RED III nicht abgeschlossen. Nach der Einigung im Trilog müssen nun noch das Europaparlament und der Rat der Europäischen Union zustimmen.

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