Prozessfinanzierer LVA24 startet neue Sammelklage gegen unzulässige Pauschalgebühren in Mobilfunk- und Fitnessbranche

Der österreichische Prozessfinanzierer LVA24 nimmt jetzt unzulässige Pauschalgebühren der Fitness- und Mobilfunkbranche ins Visier.

Bereits im November 2022 entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), dass eine Reihe von Gebühren bei Fitnessstudios unzulässig ist, weil nicht klar ist, wofür diese eigentlich verlangt werden.

Laut OGH sind Klauseln, wonach etwa ein zusätzliches Entgelt für Leistungen verlangt wird, die ohnehin zur Erfüllung des Vertrages vom Unternehmen zu erbringen sind (Stichwort: „gesonderte Gebühr für eine Zutrittskarte“) oder für die keine erkennbare Gegenleistung besteht (Stichwort: „Servicepauschalen“, „Zusatzgebühren für verbesserte Netzinfrastruktur“ u.a.) unzulässig.

Beim Prozessfinanzierer LVA24, ein Unternehmen der Green Finance Gruppe, sind zu dieser Problematik vermehrt Kundenanfragen eingegangen, weshalb man sich auch diesem Thema annehmen wird.  

Nach Auffassung spezialisierter Rechtsanwälte denen wir derartige Sachverhalte zur Prüfung übergeben haben, verwenden gerade Anbieter der Mobilfunk- und Fitnessbranche in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig derartige Gebührenklauseln und verlangen somit Gebühren für etwas, das sie ohnehin zu leisten verpflichtet sind oder wofür es keine konkrete Gegenleistung gibt.

Liegen die Voraussetzungen nach dieser OGH-Judikatur vor, haben Kunden Anspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht eigehobenen Gebühr. 

„LVA24 steht klar auf Seite der Kunden und übernimmt daher nach Vorprüfung die Finanzierung der Durchsetzung von Kundenansprüchen gegen diverse Branchenriesen“, stellt Mag. Ekaterina Yaneva, Geschäftsführerin der LVA24, klar.

Wird ein Fall nach vorangehender Vorprüfung tatsächlich zur Prozessfinanzierung angenommen, erhält der Kunde im Erfolgsfall 85% und LVA24 15% vom tatsächlich erstrittenen Betrag auf Basis des abgeschlossenen Prozessfinanzierungsvertrages.

Online Anmeldung kostenfrei und risikolos

Interessenten können sich ab sofort kostenfrei und unverbindlich auf der LVA24 Website www.lva24.com anmelden.

Interessenten müssen volljährig und tatsächlich Vertragspartner des jeweiligen Anbieters sein. Entscheidend ist, dass der Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter noch aufrecht ist.

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