JUNOS Studierende zu Kronehit-Erhebung bezüglich ChatGPT: „Verbotsdiskussionen bringen niemandem etwas!“

Am 28.03.2023 veröffentlichte Kronehit einen Artikel mit dem Titel ‚2/3 für verbot von chat gpt. Ö: nur wenige nutzen die ki‘ (https://www.kronehit.at/news/23-fur-verbot-von-chat-gpt/). Der Radiosender gab diesbezüglich eine Umfrage beim Markt- und Meinungsforschungsinstitut Marketagent in Auftrag und befragte österreichweit im Februar 2023 1001 Personen zwischen 14 und 75 Jahren zu ihrem Nutzungs- und Einstellungsverhalten gegenüber ChatGPT und KI.

Laut der Befragung nutzen 18 Prozent der Befragten den Chatbot ua., um fremdsprachige Texte zu verfassen (75 Prozent), als Suchmaschine (73 Prozent), aber auch, um berufsbezogene Texte zu schreiben (55 Prozent). Im Gegensatz dazu stehen 2/3 der Befragten KI-Anwendungen negativ gegenüber. 81 Prozent der befragten fordern außerdem eine strengere Regulierung solcher Tools.

Für JUNOS Studierende sind die Ergebnisse dieser Befragung wenig überraschend. Schon 2018 zeigte so eine Erhebung, dass der Großteil der Österreicher:innen für ein Handyverbot an Schulen ist, trotz der Tatsache, dass Smartphones beispielsweise als Recherchewerkzeug im Unterricht integriert werden können (https://www.derstandard.at/story/2000086507671/umfrage-grossteil-der-oesterreicher-will-handyverbot-an-schulen).

Außerdem kritisieren die Jungpinken den Zeitraum der Befragung, nachdem das Thema KI in Form von Chat GPT erst Anfang dieses Jahres überhaupt die Wahrnehmungsschwelle in der Öffentlichkeit überschritten hat. „Natürlich wirkt jede neue Technologie zu Beginn beängstigend. Gleichzeitig muss man aber anerkennen, dass Künstliche Intelligenz in unser aller Leben Einzug halten wird, egal, ob man dafür, oder dagegen ist.“, sagt Schobesberger.

Insofern fordern die JUNOS, die Chancen von KI anzuerkennen und keine Untergangsszenarien zu malen. „KI-Tools werden uns den Lebensalltag in vielen Bereichen erleichtern. Auch im Studium stellt ChatGPT schon jetzt eine Erleichterung dar. So bietet sich der Chatbot beispielsweise sehr dafür an, nach wissenschaftlicher Literatur zu suchen. Dementsprechend ist es notwendig, den gesetzlichen Umgang damit schnellstmöglich zu regeln!“, so Schobesberger abschließend.

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