Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden Gesetzentwurf ausgearbeitet:
Landesgesetz, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerinnen- und Schülerheime im Lande Wien (Wiener Schulgesetz) geändert wird.
Der Entwurf mit den Erläuterungen ist im Internet auf der Seite
www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
abrufbar und liegt bei den Magistratischen Bezirksämtern in der Zeit von 22. März 2023 bis 18. April 2023 zur öffentlichen Einsicht auf.
Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten möglich.
Zum Gesetzentwurf können Stellungnahmen an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: post@ma56.wien.gv.at oder schriftlich bei den magistratischen Bezirksämtern abgegeben werden.
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