Das Bayrische Oberste Landesgericht hat gestern einen Musterkläger in 1800 Musterklagen von geschädigten Aktionären in Sachen Wirecard bestimmt. Die Klagen richten sich gegen den Wirtschaftsprüfer Ernst & Young Deutschland (EY) sowie gegen die Wirecard Vorstände Markus Braun, Jan Marsalek und Alexander von Knoop.
Damit ist der Startschuss zur Anmeldung weiterer Geschädigter in diesem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger Musterverfahrensgesetz (KapMUG) gefallen. Da nach österreichischem Recht am 18.6.2023 bereits eine mögliche Verjährung droht, sollten Geschädigte sofort aktiv werden.
Die Anmeldung zum Musterverfahren muss ein Rechtsanwalt vornehmen und es sind überschaubare Gerichtsgebühren zu bezahlen. Die Geschädigten tragen aber kein Prozesskostenrisiko.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) bietet geschädigten Aktionären von Wirecard an, sich durch Vertrauensanwälte des VSV zum Musterverfahren anmelden zu lassen. Dazu muss man Mitglied beim VSV sein oder werden (Mitgliedsbeitrag für Verbraucher 40 Euro, für EPU 70 Euro und für KMU 115 Euro).
"Das ist die letzte Chance, sich ohne Prozesskostenrisiko um Schadenersatz für die Verluste mit Wirecard Aktien zu bemühen", sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV).
Service: www.verbraucherschutzverein.eu/wirecard/
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