Die Volksanwaltschaft hat dem Parlament ihren Bericht zur Untersuchung des Terroranschlags in Wien vorgelegt. „Dieser tragische Anschlag zu Allerseelen 2020 hätte möglicherweise vereitelt werden können, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung eine Meldung an die Staatsanwaltschaft weitergereicht hätte. Das LVT Wien hatte bereits Kenntnis über versuchte Munitionseinkäufe des Täters K. F. in der Slowakei durch die slowakischen Behörden erhalten. Alleine das hätte schon genügen sollen, um dem zuvor schon verurteilten Islamisten durch Observation das Handwerk zu legen“, sagte heute der freiheitliche Volksanwaltschaftssprecher NAbg. Mag. Christian Ragger.
Vom LVT Wien wurden schließlich diese Hinweise der slowakischen Kollegen an das BVT weitergegeben, deren Nachgehen wurde aber schließlich geblockt. „Im Anschluss kam es zu einem Strafverfahren gegen Beamte des LVT Wien aufgrund angeblicher Unterlassungen im Ermittlungsverfahren, das aber eingestellt wurde“, sagte dazu NAbg. Christian Ries. Ragger bezeichnete diese Vorgehensweise als „Chuzpe“ vor dem Hintergrund, dass ähnliches im BVT ausblieb. „Die parteilichen Vereinnahmungen dürfen dabei nicht unbeachtet bleiben“, betonte Ries.
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz äußerte zum Schlussbericht der Vorsitzenden der Untersuchungskommission, Ingeborg Zerbes, wonach der Anschlag nicht hätte verhindert werden können, dass durch pflichtgemäßes Handeln der Polizei und ordnungsgemäßes Handeln der Justiz die Wahrscheinlichkeit eines Anschlags, etwa durch Hausdurchsuchungen oder Telefonüberwachung, deutlich reduziert hätte werden können. Laut Volksanwaltschaft hätte der Täter aufgrund mehrerer offenkundiger Indizien bereits vor der Schreckenstat festgenommen werden können.
Ex-BVT-U-Ausschussmitglied Ries ist mit der Personalmaterie der Staatsicherheit und Nachrichtendienste vertraut: „Das sind gut ausgebildete Beamte, die täglich ihren Kopf für den Schutz unseres Landes hinhalten und bereit sind, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu setzen. Beim BVT gab es aber seit langem Zweifel hinsichtlich der Personalauswahl, bei der oft die Parteimitgliedschaft entscheidend war“, so Ries.
Die Frage, ob durch die Neuaufstellung des Nachrichtendienstes in der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) Personalprobleme nun ausgeräumt sind, war zudem Thema des Ausschusses. Probleme wie eine hohe Fluktuation durch Mobbing, Eifersüchteleien zwischen den Diensten aus Erfolgssucht, worunter die Kommunikation litt, wie auch vermeintliche Überlastung durch Personalknappheit, kamen weiters zur Sprache.
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