„Sinnbildlich gesprochen wird die Straße für die motorisierten Zweiräder immer enger“ – mit diesen Worten eröffnete Ferdinand O. Fischer, der wiedergewählte Sprecher des Fachausschusses Zweiradhandel im WKÖ-Bundesgremium Fahrzeughandel, die Händlertagung, die vor kurzem in Mondsee stattfand, und ergänzte, dass der Zweiradhandel sich wandeln, jedoch keinesfalls verschwinden wird.
Bei diesem hochkarätig besetzten Business-Event, an dem ein Großteil der österreichischen Händlerschaft teilgenommen hat, lieferten Experten aus verschiedensten Fachbereichen Beiträge zu einem breiten Themenspektrum, um anschließend über die aktuellen Herausforderungen des Zweiradhandels mit den anwesenden Händlern zu diskutieren.
Den Beginn machten Alexander Koprivnikar von der Bundeswettbewerbsbehörde und Rechtsanwalt Peter Tyhri mit ihren jeweiligen Vorträgen zum Kartellrecht, zur allgemeinen und vertikalen Gruppenfreistellungsverordnung, dem Agentursystem und den Konsequenzen aus dem Peugeot-Urteil.
Rechtsanwalt Stefan Adametz sprach in seinem interaktiven Expertenvortrag über die Gewährleistung und die Änderungen per 1.1.2022. Im Fokus standen dabei unter anderem die allgemeinen Pflichten und Ansprüche aus der Gewährleistung samt Fristen, der neue Händlerregress und die neu eingeführte Aktualisierungspflicht („Update-Pflicht“) für Waren mit digitalem Inhalt.
Danach referierte Ferdinand O. Fischer über Zahlen, Daten und Trends im Zweiradhandel. Behandelt wurde u.a. die positive Marktentwicklung im abgelaufenen Jahr, das geplante KFZ-Verbot im ersten Wiener Gemeindebezirk, die Konsequenzen aus der ab 2025 geltenden Euro5+ Bestimmungen, die projektierte Etablierung eines Batterie-Tauschsystems, die Wasserstofftechnologie und das seitens der Poltik beabsichtigte zukünftige Verbrennerverbot in Österreich und der EU.
„Elektroantrieb macht nur als ein Teil des Mobilitätsmixes Sinn, aber nicht als alleinige und damit alternativlose Technologie. Die Zukunft liegt aus heutiger Sicht eher im Wasserstoff. Ich fordere daher Technologieoffenheit und die Zulassung von E-Fuels, um Verbrennermotoren auch nach dem Jahr 2035 neu zulassen zu können“, so Fischer.
Technologieoffenheit hat auch die Geschäftsführerin des Bundesgremiums des Fahrzeughandels, Bianca Dvorak, in Ihrem Diskussionsbeitrag propagiert, nachdem sie vorher über die aktuellen Herausforderungen im Fahrzeughandel und den Erfolgen des Bundesgremiums, wie unter anderem die Einführung des Energiekostenzuschusses II, Entfall der NoVA für Mopedfahrzeuge der Klasse L6e und die Digitalisierung gesprochen hat.
Das Bundesgremium sieht die E-Mobilität als ernsthafte Alternative im Bereich der Mobilität und und begrüßt diese. Jedoch vertritt der Fahrzeughandel den Standpunkt einer liberalen Technologieoffenheit: Das heißt, neben der E-Mobilität müssen ebenso andere nachhaltige und umweltfreundliche Antriebsarten zur Verfügung stehen. Der Verbrenner sei immer noch die beliebteste Antriebstechnologie bei Konsumenten, der Großteil der Fahrzeuge wird noch für lange Zeit mit Verbrennermotoren ausgestattet sein. Diesen Bestand gilt es wirtschaftlich weiter nutzen zu können. Die naheliegendste Lösung für eine umweltfreundliche Umrüstung bieten daher die E-Fuels. Technologieoffenheit soll eine bezahlbare individuelle Mobilität für jeden Einzelnen gewährleisten. (PWK069/DFS)
Ein Foto von Ferdinand O. Fischer (Fotocredit: Alex List) zur honorarfreien Verwendung finden Sie hier: https://bit.ly/42cn1Eq
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