AK fordert zu EU-Mercosur: Schluss mit der Hinterzimmer-Politik

Seit Wochen geistert in den Medien herum, dass die Europäische Kommission den Text für eine Zusatzerklärung zum EU-Mercosur-Abkommen bereits verfasst und sie in diesen Tagen auch schon mit den Mercosur-Staaten verhandeln habe. Die EU-Kommission betreibt allerdings Geheimniskrämerei und damit Hinterzimmer-Politik alten Stils, denn zu Gesicht bekommen hat die Öffentlichkeit das Papier bisher nicht. Deshalb fordert AK-Präsidentin Renate Anderl anlässlich des heute beginnenden informellen Rates der EU-Handelsminister:innen von Wirtschaftsminister Martin Kocher: „Herr Minister, mahnen Sie von der EU-Kommission eine demokratische Vorgehensweise ein und verlangen Sie mit Nachdruck die Veröffentlichung des Textes.“

„Auch wenn die Inhalte der Zusatzerklärung zum Abkommen noch nicht bekannt sind, ist zu befürchten, dass der geplante Beipackzettel eine wirkungslose Beruhigungspille ist, weil dadurch der Vertragstext nicht geändert wird und in seiner vorliegenden Form bestehen bleibt“, warnt die AK-Präsidentin. Deshalb muss Wirtschaftsminister Kocher die Ablehnung Österreichs zum EU-Mercosur-Abkommen weiterhin klar zum Ausdruck bringen.

Obwohl die EU-Kommission bei jeder Gelegenheit wiederholt, dass sie für Transparenz steht, zeigt sich hier genau das Gegenteil. Die Europäische Kommission soll sich endlich der öffentlichen Debatte stellen und die von ihr erdachte Zusatzerklärung auf den Tisch legen. Bei so zentralen Herausforderungen wie dem Weltklima oder der Gestaltung von Arbeitsbedingungen hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf, rechtzeitig informiert zu werden und auch mitzureden. Denn der zwischen EU- und Mercosur ausverhandelte Vertrag stellt eine Gefahr sowohl für das Weltklima als auch für Beschäftigte dar. Anstelle einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Kooperation zwischen den beiden Regionen stellt das Abkommen die Interessen einiger Konzerne auf Kosten der Menschen und der Umwelt in den Mittelpunkt. „Diese Schieflage kann auch durch eine Zusatzerklärung nicht aufgehoben werden“, so Anderl abschließend.

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