SPÖ-Bayr zu Wirkungsfolgenabschätzung: „Wichtiger Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft und unserer Erde“

„Nichts ist so stark wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Mein Antrag zur verpflichtenden Wirkungsfolgeabschätzung von Gesetzesvorhaben in Bezug auf die Erreichung der SDGs wurde diese Woche im Parlament angenommen“, freut sich Petra Bayr, SPÖ-Bereichssprecherin für globale Entwicklung. ****

In Zukunft wird auf jedem Vorblatt jedes Gesetzes aufgelistet werden müssen, welche Auswirkung ein Gesetzesvorhaben, im positiven wie auch im negativen Sinn, auf die dafür relevanten globalen Nachhaltigkeitsziele hat. „Darüber hinaus erwarte ich mir regelmäßige Vorhabensberichte der einzelnen Ressorts an das Parlament, sodass wir gemeinsam mit der bereits bestehenden Berichterstattung des Budgetdiensts, die die Auswirkungen auf die SDGs im Nachhinein feststellt, zwei Instrumente haben werden, mit denen wir als Parlament seriös daran arbeiten können, die SDGs wirkungsvoll umzusetzen“, ergänzt Bayr. 

„Seit 2015 habe ich mich darum bemüht, dass die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UN bei der Erstellung von Gesetzesvorhaben berücksichtigt werden. Der heute beschlossene Antrag wird hoffentlich zügig zu einer Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes führen. Mit dem Beschluss heute Früh haben wir einen relevanten Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und damit auch in Richtung Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft, unseres Landes und unserer Erde gemacht“, so Bayr. Denn die SDGs decken nicht weniger ab, als etwa die Überwindung von Armut, Hunger und Ungleichheit, den Zugang zu guter Bildung, Gesundheit und zu Gerechtigkeit, den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Gleichstellung der Geschlechter und die Garantie menschenwürdiger Arbeit und verantwortlicher wirtschaftlicher Entwicklung. (Schluss) up

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