Rotes Kreuz regt Überarbeitung des Krisensicherheitsgesetzes an

„Wir begrüßen die notwendige Initiative einer bundesgesetzlichen Regelung des Krisenmanagements und möchten uns für die Einladung zur Stellungnahme bedanken. Durch die Ausgestaltung des Gesetzesentwurfes fürchten wir allerdings eine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Struktur des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM). Gemeinsam mit anderen Einsatzorganisationen wie Feuerwehr und Arbeiter-Samariter-Bund haben wir die sechswöchige Begutachtungsfrist genutzt und erlauben uns entsprechend Verbesserungsvorschläge einzubringen“, so Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes.  

Ein wesentlicher Punkt, in welchem das Rote Kreuz Überarbeitungsbedarf sieht, ist die ausschließlich anlassbezogene Einbindung der Einsatzorganisationen in die neu geschaffenen Strukturen. „Dies bedeutet, dass wir aus der wichtigen Einsatzvorbereitung ausgeschlossen sind und erst im Falle einer Krise in die Lage finden“, so Schöpfer. „Weiters kritisieren wir die Einschränkung der Beteiligung der Bundesländer ausschließlich auf ‚Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung‘. Dadurch finden die Koordinationsstrukturen des Krisensicherheitsgesetzes keine Anwendung im Fall von Katastrophen, die im Wirkungsbereich der Länder liegen.“ 
Der aktuelle Entwurf würde daher die Beteiligung der Länder einschränken sowie die Nutzung der bewährten Struktur, die durch das neue Gesetz jetzt eine rechtsverbindliche Grundlage bekommt, erschweren oder gar verhindern.

Rotkreuz-Präsident Gerald Schöpfer: „Aus unserer Sicht ist es essenziell, eine verfassungsrechtlich gedeckte Grundlage für die Koordination und Zusammenarbeit mit den Bundesländern und den Einsatzorganisationen zu schaffen. Die regelmäßige, institutionelle Einbindung wesentlicher Akteure in die neuen Strukturen sowie die Einrichtung eines gemeinsamen Lagezentrums müssen geregelt werden."
Das Österreichische Rote Kreuz ist mit den zuständigen Stellen im Austausch, um diese und weitere Anmerkungen in die Ausgestaltung des Krisensicherheitsgesetzes einfließen zu lassen.  

Informationen über das Österreichische Rote Kreuz unter: www.roteskreuz.at
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