Konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere dürfen zukünftig nicht mehr als angebliche „Erfindung“ patentiert werden. Der österreichische Ministerrat hat heute mit seiner Regierungsvorlage zur Novellierung des Patentgesetzes wichtige Präzisierungen zu Patenten auf Leben beschlossen. Damit werden langjährige Forderungen von ARCHE NOAH umgesetzt. „Heute hat die Bundesregierung klargestellt, dass herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere in Österreich nicht patentiert werden dürfen“
, freut sich Volker Plass, Geschäftsführer von ARCHE NOAH, der Gesellschaft für die Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt und ihre Entwicklung. „Der Beschluss ist ein wichtiges Signal an die EU und das Europäische Patentamt: Das Patentrecht darf nicht länger missbraucht werden, um den Saatgutmarkt immer weiter zu monopolisieren. Saatgut ist die Grundlage unserer Ernährung und keine Erfindung eines Konzerns!“
Pflanzen und Tiere aus konventioneller Züchtung sind in Europa eigentlich nicht patentierbar. In der Praxis des Europäischen Patentamts werden aber aufgrund von Schlupflöchern im Patentrecht trotzdem Patente erteilt. Beispiele aus den letzten Jahren sind mehrere Patente auf Braugerste und Bier (Carlsberg), ein Patent auf Mais mit besserer Verdaulichkeit (KWS), ein Patent auf Salat für warmes Klima (Rijk Zwann) und ein Patent auf Melonenpflanzen mit buschigem Wuchs (Nunhems/BASF). „Das Verbot von Patenten auf herkömmlich gezüchtete Pflanzen und Tiere wird seit Jahren konsequent umgegangen. Patente auf Pflanzen führen zu einer Privatisierung natürlicher Ressourcen und verhindern die Entwicklung neuer, zukunftsfitter Sorten, die mit den Herausforderungen der Klimakrise besser zurechtkommen“
, so Plass.
In der Novelle des Patentgesetzes, die auch das neue „Europäische Einheitspatent“ umsetzt, wird nun die Definition von „im Wesentlichen biologischen Verfahren der Züchtung von Pflanzen und Tieren“ ergänzt, die von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Ausgeschlossen sind jetzt sämtliche klassische Züchtungsverfahren (Verfahren ohne den Einsatz von Gentechnik). Somit könnten sowohl die Patente auf Braugerste und Bier, als auch das Salat-Patent („nicht zielgerichtete Mutagenese“) oder das Mais-Patent (Nutzung von „in der Natur stattfindenden, zufälligen Genveränderungen“) in Österreich nicht mehr erteilt werden. Zudem wird die Wirkung von Patenten auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere eingeschränkt, damit die Arbeit heimischer Züchter:innen nicht behindert wird.
Die zuständige Umweltministerin Leonore Gewessler hat sich in den letzten Jahren gegen Patente auf Pflanzen und Tiere stark gemacht, Österreich hat sich auf europäischer Ebene immer wieder für einen wirksamen Ausschluss von der Patentierbarkeit eingesetzt. „Die österreichische Bundesregierung zeigt mit dem neuen Patentrecht vor, wie ein wirksamer Ausschluss von der Patentierbarkeit aussieht. Österreich wird damit Vorreiter in Europa“
, so Volker Plass. Die Änderungen entsprechen langjährigen Forderungen von ARCHE NOAH, die regelmäßig Einsprüche gegen Patente auf Pflanzen einbringt und im letzten Jahr rund 45.000 Unterschiften gegen den Missbrauch des Patentrechts gesammelt hat (www.keinpatentaufsaatgut.at). ARCHE NOAH erwartet, dass der Beschluss der Patentrechtsnovelle die internationale Diskussion vorantreiben wird. Letztendlich ist eine Änderung auf europäischer Ebene notwendig, um die Erteilung von Patenten auf Leben wirksam zu verhindern.
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