„Die WKÖ fordert seit langem effizientere UVP-Verfahren und hat dazu zahlreiche Vorschläge vorgelegt, die nun nach langen und intensiven Verhandlungen in der Novelle berücksichtigt wurden“, kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die im heutigen Umweltausschuss beschlossene Novelle zum UVP-Gesetz. Mehr als 20 neue Regelungen zielen auf die Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren ab und unterstützen damit auch maßgeblich Projekte zur Energiewende.
WKÖ-Forderung nach rascheren Genehmigungen erfüllt
Die Novelle bringt eine spürbare Verbesserung der UVP-Verfahren. Angemessene Fristen helfen, zeitraubende Wiederholungen und Verfahrensverschleppungen durch bewusst späte Vorbringungen zu unterbinden. Zudem werden schnellere Entscheidungen vor Gerichten ermöglicht. Künftig wird auch der Stand der Technik bereits zu Verfahrensbeginn – und nicht erst in der mündlichen Verhandlung –festgelegt. Damit erspart sich der Projektwerber ein ständiges zeitaufwändiges Nachziehen seiner Unterlagen an den geänderten Stand der Technik.
Darüber hinaus werden Ausgleichsmaßnahmen deutlich erleichtert, weil zB Maßnahmen, die auf Vorratsflächen durchgeführt wurden, angerechnet werden. Weiters soll das Abstellen auf ein „realistisches Szenario“ bei der Genehmigung überzogene Auflagen verhindern und damit unnötig hohe Kosten für Projektwerber vermeiden. Positiv ist auch, dass keine neuen Genehmigungskriterien eingeführt werden, die den Beschleunigungseffekt wieder weitgehend ausgehebelt hätten.
Zusätzliche Beschleunigung für Energiewendeprojekte
„Die zusätzlichen Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende, wie zB die Vorrangstellung bei einer Interessenabwägung, sind angesichts der Energiekrise ein Gebot der Stunde und runden das positive Gesamtbild ab. Insgesamt bringt die Novelle eine umfassende Reform der Genehmigungsverfahren, die nun rasch ihre Wirkung in der Praxis entfalten sollte“, resümiert Kopf.(PWK50/NIS)
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