JW-Pauschenwein: Anhaltender Ausnahmezustand am Arbeitsmarkt erfordert jetzt ein Maßnahmenpaket

„Der Arbeitskräftemangel stellt die jungen Unternehmer:innen vor massive Herausforderungen. Wir brauchen jetzt ein Maßnahmenpaket, um gegenzusteuern und damit unsere Betriebe am Laufen zu halten“, so Bettina Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft (JW) in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Um dem Ausnahmezustand am Arbeitsmarkt entgegenzuwirken, fordert die JW Anreize, damit die Menschen länger in Beschäftigung bleiben. Wie aktuelle Umfrageergebnisse des JW-Konjunkturbarometers zeigen, ist gerade der Mangel an Arbeitskräften für junge Firmen „eine echte Wachstumshürde“: 28 Prozent der Betriebe mit mehr als zwei Mitarbeitern leiden darunter, bei Unternehmen mit mehr als 51 Beschäftigen sind es sogar 74 Prozent.

„Das Potential älterer Arbeitnehmer:innen wird derzeit bei Weitem nicht ausgeschöpft. Der Anteil der 60- bis 64-jährigen Erwerbstätigen in Österreich ist vergleichsweise niedrig. Lediglich 32 Prozent in dieser Alterskategorie waren im dritten Quartal 2022 erwerbstätig“, ergänzt Lukas Sprenger, Bundesgeschäftsführer der JW. Ein Blick nach Deutschland (63 Prozent) zeigt, dass diese Altersgruppe noch großes Potential für den österreichischen Arbeitsmarkt birgt. Ziel muss daher sein, das Arbeiten über das Regelpensionsalter hinaus attraktiver zu gestalten, denn viele der (angehenden) Pensionist:innen sind bereit, auch nach Erreichen des Regelpensionsalters etwas für den Arbeitsmarkt zu leisten – wenn es sich entsprechend lohnt. Dies würde nicht nur den Arbeitskräftemangel lindern, sondern auch dafür sorgen, dass wertvolles Know-how länger in den Betrieben gehalten wird. „Es gehe aber auch um das Thema der Generationengerechtigkeit: Wer im Regelpensionsalter in den Ruhestand geht, hat den Generationenvertrag erfüllt. Jedes Jahr, das man länger arbeitet, ist ein zusätzlicher Beitrag zur Generationengerechtigkeit“, betont Bettina Pauschenwein.

54 Prozent der Jungunternehmer:innen sehen außerdem die steuerliche Begünstigung von Überstunden als eine wirkungsvolle Maßnahme, um dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken. „Es ist ein Gebot der Fairness, dass leistungsbereite Mitarbeiter:innen jene Stunden steuerlich begünstigt bekommen, die freiwillig über die Sollarbeitszeit hinaus geleistet werden“, so Bettina Pauschenwein abschließend. (PWK042/NIS)

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