Wie die beschwerdeführende Umweltorganisation VIRUS mitteilt, sei nun auch der letzte Stützpfeiler des privaten Pumpspeicherkraftwerksprojekts auf der Koralm eingebrochen. Sprecher Wolfgang Rehm: „Die Beschwerden gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung wurden beim Bundesverwaltungsgericht bereits in allen sonstigen Fachbereichen bestätigt. Nun entzieht auch die frisch eingelangte energiewirtschaftliche Bewertung des Vorhabens der rechtswidrig erteilten Genehmigung in ihrem Kernbereich die Grundlage.“
Von der skandalgebeutelte Behörde der Steiermärkischen Landesregierung wurde im September 2021 trotz schwerwiegender Umwelteingriffe eine Ausnahmebewilligung aus überwiegendem energiewirtschaftlichen Interesse erteilt. Sie habe sich laut VRUS dabei ausschließlich auf ein Gutachten der TU-Wien gestützt und alle anderen Gutachten darunter jenes der eigenen Amtssachverständigen ohne Würdigung ignoriert. „Dieses TU-Gutachten ist bereits aus der mündlichen Verhandlung 2018 so beschädigt hervorgegangen, dass es auszuscheiden gewesen wäre. Da das Ergebnis der Entscheidung der offensichtlich nicht objektiven Behörde von Anfang an feststand, musste das TU-Elaborat dennoch dafür herhalten,“ kritisiert Rehm. Dabei hätte entgegen Erwartungen an eine Einrichtung wie die TU an den Tag gelegte Übereifer ihrer Energiewirtschafter sogar so weit gereicht, dass über Fachfremdes wie Hochwasserschutz, Umweltschutzauflagen, Landschaftsschutz Fremdenverkehr, Wirtschaftstandort Jubelaussagen getroffen worden seien und dies ohne jede Grundlage dafür zu liefern. „Diese Herren sind damals sogar so weit gegangen, ohne Kenntnis anderer zu berücksichtigender öffentlichen Interessen ein überwiegendes energiewirtschaftliches Interesse festzustellen und haben damit Auftrag und Befugnis weit überschritten. Die gebotene Interessensabwägung ist allein Aufgabe der Behörde. Diese dieser Verpflichtung allerdings nicht nachgekommen“, so Rehm. Das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschwerdeverfahren erwartbar energiewirtschaftliche Sachverständige bestellt. Das nun zugestellte Gutachten gebe den Beschwerden im Wesentlichen Recht und bestärke deren Kritik am seinerzeitigen TU-Gutachten und füge diesen noch wesentliche Kritikpunkte hinzu. Die TU Gutachter hätten hinsichtlich der Wirkungen nicht tragfähige Schlussfolgerungen aus den eigenen Berechnungen gezogen. Ein Energiewirtschaftlicher Nutzen des Projektes sei somit nicht nachgewiesen, auch könne das Projekt unter bestimmten Umständen sogar negativen Nutzen bewirken. Ein Vorteil für den gewählten Standort sei nicht zu erkennen. „Hier sind eben Gerichtsgutachter tätig und befindet sich die Fachdiskussion jetzt auf dem Niveau wo sie hingehört – abseits unbegründeter Jubelmeldungen ahnungsloser Polit-Funktionäre in der Öffentlichkeit ist das kein Wunderprojekt. Tatsächlich sind die hohen Anforderungen an den Nachweis eines energiewirtschaftlichen Interesses nicht erfüllt“. so Rehm abschließend.
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