MAB-Gesetz evaluieren – es ist höchste Zeit!

"ArztassistentInnen sind unverzichtbare MitarbeiterInnen in Ordinationen. Wachsende Anforderungen bestimmen den Arbeitsalltag und verlangen nach einer umfangreicheren Ausbildung mit gleichzeitiger Aufwertung des Berufsbildes. Daher sind die Verantwortlichen aufgefordert, die von uns seit Jahren geforderten Maßnahmen endlich umzusetzen", sagt Elisabeth Hammer-Zach, Präsidentin des Berufsverbands der ArztassistentInnen (BdA).

MAB-Gesetz novellieren

Vor zehn Jahren wurde mit dem Medizinische Assistenzberufe (MAB)-Gesetz erstmals die Tätigkeit der Ordinationsassistenz inhaltlich geregelt und die Berufsbezeichnung den damaligen Gegebenheiten angepasst. „Dies war ein wichtiger Schritt, sowohl für die Sicherheit der PatientInnen, als auch für die rechtliche Absicherung des Arztassistenz-Personals“, betont Hammer-Zach.

Seither habe sich der Gesundheitsbereich rasant weiterentwickelt: neue Technologien, neue Behandlungsmethoden und veränderte Bedürfnisse der PatientInnen – die damit einhergehenden Anforderungen müssen sich auch im Gesetz widerspiegeln, fordert der Berufsverband der ArztassistentInnen. Hammer-Zach: „Es ist höchste Zeit, das Gesetz zu evaluieren und an die aktuelle Situation und die Anforderungen anzupassen. Auch kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Aufgaben des Ordinationspersonals, wie sie während der Pandemie erforderlich waren, müssen im Gesetz berücksichtigt sein.“

MAB ins Gesundheitsberufe-Register aufnehmen

Damit einher geht die vom BdA ebenfalls schon mehrfach geforderte Verlängerung und Vertiefung der Ausbildung, sowie mehr Wertschätzung und Anerkennung: Besonders wichtig ist dem BdA die Aufnahme der MAB ins Gesundheitsberufe-Register. „Dieser europäische Standard macht Qualifikationsnachweise und die Mobilität für ArbeitnehmerInnen innerhalb Europas einfacher, ArbeitgeberInnen und PatientInnen können auf die im Register ausgewiesene Qualifikation und Eignung vertrauen“, informiert Hammer-Zach. MAB sind bis dato nicht im Gesundheitsberufe-Register verzeichnet, obwohl dies erhebliche Vorteile hätte – nicht nur für die Berufsgruppe selbst und die PatientInnen, sondern auch für die Planbarkeit im Gesundheitssystem: Derzeit gibt es nämlich in Österreich keine validen Zahlen über die Anzahl der OrdinationsassistenInnen und darüber, wie viele Menschen insgesamt in MA-Berufen aktiv tätig sind.

Aufwertung des Berufsbilds 

„Gerade jetzt, wo es immer schwieriger wird, qualifiziertes Personal für die Ordinationen zu finden, ist eine Aufwertung des Berufsbilds wichtig. Eine profunde Ausbildung, die Registrierung als Gesundheitsberuf mit den damit verbundenen Standards sowie ein Gesetz, das der aktuellen Situation gerecht wird, bilden die Basis für die gesellschaftliche und monetäre Anerkennung des Berufsbilds. Wenn weiterhin genügend qualifiziertes und motiviertes Personal zur Verfügung stehen soll, wird man darum nicht herumkommen“, betont Hammer-Zach. 

Der Berufsverband der ArztassistentInnen (BdA), der 1991 als freiwillige Interessensvertretung für ArztassistentInnen gegründet wurde, vertritt die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der in Österreich tätigen Berufsgruppe in niedergelassenen Arztpraxen. Wichtigstes Anliegen des BdA neben der Interessensvertretung ist die Professionalisierung der Arztassistenz durch Fortbildungsangebote und Vernetzung.

Mehr Info: www.arztassistenz.at

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