WKÖ-Kopf: Wichtige Weiche für Ausweitung des Energiekostenzuschusses gestellt

„Der Beschluss bringt für unsere Betriebe dringend notwendige Planungssicherheit und damit eine Stärkung des Standorts“, betont Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrats, das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz (UEZG) anzupassen. Insgesamt stehen für 2022 und 2023 rund 7 Mrd. Euro für die Unterstützung von Betrieben aller Größen – von Ein-Personen-Unternehmen bis zu großen Industriebetrieben – zur Verfügung. 

Die Gesetzesänderung schafft einerseits die rechtlichen Grundlagen für die Pauschalförderung von Ein-Personen- und Kleinstunternehmen. Die Unterstützung wird aufgrund weitgehend automatisierter Abwicklung sehr einfach beantragbar sein, zuständige Förderstelle ist die Forschungsförderungsgesellschaft. Andererseits ist die Gesetzesänderung Voraussetzung für die Verlängerung des Förderzeitraums des Energiekostenzuschusses bis Ende 2022 und für den EKZ 2. „Wichtig ist, dass die EU-rechtlichen Möglichkeiten voll ausgeschöpft werden, damit keine Wettbewerbsnachteile gegenüber unseren Nachbarländern entstehen“, sagt Kopf und erinnert an die deutsche Gas- und Strompreisbremse, die ab Anfang 2023 gilt. Der Energiekostenzuschuss 2 enthält wichtige Verbesserungen gegenüber dem ersten Energiekostenzuschuss, so ist die Energieintensität nur mehr in zwei von fünf Stufen des Zuschusses Fördervoraussetzung. 

„Jetzt gilt es, zügig die dazugehörigen Richtlinien auszuarbeiten, damit die Unterstützung so bald wie möglich bei den Betrieben ankommt. Die Zeit drängt, denn die Verlängerung bzw. Ausweitung des Energiekostenzuschusses muss auch noch von der EU-Kommission genehmigt werden“, so Kopf. Als ergänzendes Instrument sollten zudem Überbrückungsgarantien geschaffen werden, die helfen, Liquiditätslücken zu decken. (PWK027/NSC)

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