Im Titel muss es wie folgt lauten: Nationalrat spricht sich für Energiekostenzuschuss 2 aus (NICHT: Nationalrat spricht sich für Energiekostenzuschuss 2 in der Höhe von 3,5 Mrd. € aus)
Im ersten Absatz muss es wie folgt lauten: Mit dem von ÖVP und Grünen beschlossenen "Energiekostenzuschuss 2" werden ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet. Zudem wird der "Energiekostenzuschuss 1" für energieintensive Unternehmen bis Ende 2022 ausgedehnt. Insgesamt sollen dafür bis zu 7 Mrd. € zur Verfügung stehen. Durch eine Vorbelastungsregelung wird budgetär auch für 2024 vorgesorgt. Aufgrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse soll nun durch den Energiekostenzuschuss 2 die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gesichert werden. Während die Vertreter:innen der Opposition fehlende Treffsicherheit, einen Markteingriff und das Festhalten am Merit-Order-Prinzip kritisierten, sprachen ÖVP und Grüne von der Absicherung des Wirtschaftsstandortes. Für das Pauschalfördermodell von Kleinst- und Kleinunternehmen wird zudem die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Abwicklungsstelle betraut. (NICHT: Mit dem von ÖVP und Grünen beschlossenen "Energiekostenzuschuss 2" werden ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten in der Höhe von 3,5 Mrd. € entlastet. Zudem wird der "Energiekostenzuschuss 1" für energieintensive Unternehmen bis Ende 2022 ausgedehnt. …)
Im vierten Absatz muss es wie folgt lauten: Steigende Energiepreise beeinträchtigen Österreichs Unternehmen und schränken deren Wettbewerbsfähigkeit ein, argumentierte Karlheinz Kopf (ÖVP). Insbesondere im Verhältnis zu Deutschland erscheine es nun notwendig, bestehende Hilfsmaßnahmen in Österreich zu verlängern und auszuweiten. Die Kostenbelastung aufgrund wachsender Energiepreise soll auch für kleine Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden. Daher wird das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geändert und der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden ab 1.1.2023 Unternehmen entlastet. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden auf 7 Mrd. € angehoben. Um für die Abwicklung auch im Jahr 2024 budgetär Vorsorge zu leisten, können Vorbelastungen bis 3,5 Mrd. € eingegangen werden. Neu ist, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse bis 150 Mio. € ausbezahlt werden.Das Kriterium der Energieintensität entfällt künftig in den ersten beiden Förderstufen. Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden, führte Wirtschaftsminister Martin Kocher aus. (NICHT: Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten mit bis zu 3,5 Mrd. € entlastet.)
Der fünfte Absatz wird gestrichen. (NICHT: Um budgetär Vorsorge zu leisten, werden die Vorbelastungen für die Finanzjahre bis 2024 auf insgesamt 7 Mrd. € angehoben.)
Es folgt der gesamte korrigierte Text:
Nationalrat spricht sich für Energiekostenzuschuss 2 aus
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Erweitertes Aufgabengebiet für die FFG, Netzverlustkosten werden 2023 mit 558 Mio. € abgegolten
Der Nationalrat hat heute weitere Entlastungmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht. Mit dem von ÖVP und Grünen beschlossenen " Energiekostenzuschuss 2 " werden ab 1.1.2023 Unternehmen von den hohen Energiekosten entlastet. Zudem wird der "Energiekostenzuschuss 1" für energieintensive Unternehmen bis Ende 2022 ausgedehnt. Insgesamt sollen dafür bis zu 7 Mrd. € zur Verfügung stehen. Durch eine Vorbelastungsregelung wird budgetär auch für 2024 vorgesorgt. Aufgrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse soll nun durch den Energiekostenzuschuss 2 die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gesichert werden. Während die Vertreter:innen der Opposition fehlende Treffsicherheit, einen Markteingriff und das Festhalten am Merit-Order-Prinzip kritisierten, sprachen ÖVP und Grüne von der Absicherung des Wirtschaftsstandortes. Für das Pauschalfördermodell von Kleinst- und Kleinunternehmen wird zudem die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Abwicklungsstelle betraut.
Mit breiter Mehrheit sprach sich der Nationalrat auch für eine höhere Abgeltung der Netzverlustkosten aus. 2023 werden demnach 558 Mio. € oder 80 % der Mehrkosten abgefedert.
Eine Änderung des Gaswirtschaftsgesetzes 2011 wurde einstimmig an den Budgetausschuss rückverwiesen. In dem Antrag geht es darum, dass Betreiber von Gasspeicheranlagen künftig nach europäischen Vorgaben entsprechend zertifiziert werden müssen.
Verlängerung der Energiehilfen für Unternehmen
Steigende Energiepreise beeinträchtigen Österreichs Unternehmen und schränken deren Wettbewerbsfähigkeit ein, argumentierte Karlheinz Kopf (ÖVP). Insbesondere im Verhältnis zu Deutschland erscheine es nun notwendig, bestehende Hilfsmaßnahmen in Österreich zu verlängern und auszuweiten. Die Kostenbelastung aufgrund wachsender Energiepreise soll auch für kleine Unternehmen zumindest teilweise abgefedert werden. Daher wird das Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz geändert und der Energiekostenzuschuss 1 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit dem Energiekostenzuschuss 2 werden ab 1.1.2023 Unternehmen entlastet. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel werden auf 7 Mrd. € angehoben. Um für die Abwicklung auch im Jahr 2024 budgetär Vorsorge zu leisten, können Vorbelastungen bis 3,5 Mrd. € eingegangen werden. Neu ist, dass auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert werden. Pro Unternehmen können für 2023 Zuschüsse bis 150 Mio. € ausbezahlt werden.Das Kriterium der Energieintensität entfällt künftig in den ersten beiden Förderstufen. Die Förderintensität soll in der Stufe 1 von 30 auf 60 % verdoppelt werden, führte Wirtschaftsminister Martin Kocher aus.
Kocher räumte ein, es handle sich um Symptombekämpfung, denn es bedürfe einer europäischen Lösung, um das Marktdesign zu ändern. Österreich setze zudem vermehrt auf den Ausbau erneuerbarer Energiequellen.
Oppositionskritik: Fehlende Treffsicherheit, Markteingriff, Festhalten am Merit-Order-Prinzip
"Heizen mit Gas bleibt teuer, produzieren mit Gas wird billig", führte Kai Jan Krainer (SPÖ) ins Treffen. Seine Hauptkritik galt der fehlenden Treffsicherheit der Maßnahme, zudem würden Schulden auf Kosten der Bevölkerung gemacht.
Die NEOS wollen den Markt selbstständig arbeiten lassen. Karin Doppelbauer (NEOS) sprach sich dafür aus, österreichische Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu stärken – aber nicht dauerhaft.
Das Problem werde nicht an der Wurzel gepackt, kritisierten die beiden FPÖ-Mandatare Axel Kassegger und Erwin Angerer (FPÖ). Beide sprachen von einer Verkennung von Ursache und Wirkung. Kassegger warf der Bundesregierung in diesem Sinn eine massive Schädigung der Wirtschaft vor. Weitere Kritik der FPÖ-Abgeordneten galt dem Festhalten am Merit-Order-Prinzip und den Wirtschaftssanktionen.
ÖVP und Grüne: Maßnahme zur Absicherung des Wirtschaftsstandorts
Unter stabilen Rahmenbedingungen sei es die Pflicht der Unternehmen, mit kaufmännischer Vorsicht für schwierigere Zeiten vorzusorgen, so Karlheinz Kopf (ÖVP). Durch den Krieg in der Ukraine sowie den Wirtschaftskrieg mit Europa sei es jedoch erforderlich, österreichische Unternehmen staatlich zu unterstützen, rechtfertigte er die im Rahmen eines gesamtändernden Abänderungsantrags eingebrachte Maßnahme.
Gabriel Obernosterer (ÖVP) bezeichnete die Kritik der Opposition, "dass alles falsch gemacht wird", als "Märchenstunde". Österreich stehe hingegen "an der Spitze der Teuerungsabfederung". Die Bundesregierung versuche zu entlasten, wo es möglich sei. Für Franz Hörl (ÖVP) ist der Energiekostenzuschuss 2 "dringend notwendig" für Klein- und Kleinstunternehmer, da diese die hohen Preise nicht direkt weitergeben könnten. Es gehe um eine konkurrenzfähige Wirtschaft sowie um die Absicherung des Wirtschaftsstandortes.
Jakob Schwarz (Grüne) konterte der Opposition mit einer positiven Bilanz zu den umgesetzten Wirtschaftshilfen. Die Anzahl der Insolvenzen sei niedriger als vor COVID, die Arbeitslosigkeit befinde sich auf einem Tiefstand, lobte er. Auch die Unternehmen würden für 2023 eine positive Auftragslage erwarten. Im Vergleich zu dem diskutierten Gaspreisdeckel liefere der Energiekostenzuschuss mehr Treffsicherheit, unterstrich er. Unternehmen müssten einen Antrag stellen und Kriterien erfüllen, führte er aus.
FFG als Abwicklungsstelle für Pauschalfördermodell umstritten
Kleinst- und Kleinunternehmen, die eine Förderung von unter 2.000 € erhalten, werden im Rahmen des Pauschalmodells unterstützt, erklärte Wirtschaftsminister Martin Kocher. Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wird mit der Abwicklung dieses vom Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und Grünen angenommenen Modells betraut, deren Aufgabengebiet zu diesem Zweck ausgeweitet wird. Mittels eines Abänderungsantrages wird zudem von den Regierungsparteien festgehalten, dass das Kerngeschäft der FFG, nämlich die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung, nicht eingeschränkt wird.
Um den Unternehmen Planungssicherheit zu geben, sei es wichtig, den Energieschutzschirm aufzuspannen, betonte Kocher. Als Hauptziel der Maßnahme nannte Kocher das Sichern von Arbeitsplätzen in Österreich.
Aus Sicht der SPÖ werde mit der Abwicklung durch die FFG auf ein intransparentes System ohne parlamentarische und öffentliche Kontrolle gesetzt. Die FFG sei für die Abwicklung von Unternehmenshilfen nicht geeignet, da diese bisher jährlich 3.000 Förderanträge verarbeitet habe. Nun werde ein Volumen von 200.000 Förderungen erwartet. SPÖ-Abgeordneter Krainer warnte daher vor Verzögerungen bei der Abwicklung. Die FFG habe den Auftrag, zukunftsträchtige Themen zu fördern, und nicht die Abwicklung des Energiekostenzuschusses zu übernehmen, beklagte Eva Maria Holzleitner (SPÖ). Eine Benachteiligung von Forschungsprojekten könne nicht garantiert werden. Das sah Karin Greiner (ebenfalls SPÖ) ähnlich. Die Regierung wiederhole "sehenden Auges" die Fehler der Pandemie, wo man etwa die parlamentarische Kontrolle der COFAG ausgeschaltet habe.
Auch die FPÖ bezeichnete die Abwicklung des Pauschalfördermodells durch die FFG als "absurd".
Intransparenzen konnte Kocher entgegen der Oppositionskritik nicht erkennen. Der Energiekostenzuschuss 2 werde von der Förderbank des Bundes, die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), abgewickelt. Aus Kapazitätsgründen könne die aws das Pauschalfördermodell nicht durchführen, daher werde dies durch die FFG erfolgen. Dabei würden die gleichen Transparenzrichtlinien wie bei dem Energiekostenzuschuss gelten, betonte Kocher.
Höhere Abgeltung der Netzverlustkosten: 2023 werden 558 Mio. € abgefedert
Der Nationalrat sprach sich zudem mit der verfassungsrechtlich notwendigen Zweidrittelmehrheit für eine höhere Abgeltung der Netzverlustkosten von Stromkund:innen aus. 2023 wird die Kompensation der Netzverluste für Haushalte auf 558 Mio. € anstatt der ursprünglich geplanten 675 Mio. € aufgestockt. Zwischenzeitig seien die Energiepreise deutlich gesunken, sodass man aktuell von einem niedrigeren Kostenwert ausgehen könne, heißt es in dem dazu von ÖVP und Grünen eingebrachten Abänderungsantrag. Vorgesehen ist, 80 % der Mehrkosten abzugelten. Durch die hohen Energiepreise seien auch die Kosten für die Beschaffung von Netzverlustenergie signifikant angestiegen, wird der Antrag von den Regierungsfraktionen begründet.
Da die im Jahr 2023 deutlich steigenden Netzkosten nicht von den Haushalten übernommen werden könnten, decke der Bund überwiegend die Mehrkosten, betonte auch Energieministerin Leonore Gewessler. Es werde noch dauern, bis die aktuell gesunkenen Energiepreise bei den Endkund:innen ankommen würden. Man arbeite bereits an einer systemischen und europarechtlich haltbaren Lösung, so wie es der Nationalrat in einem Entschließungsantrag gefordert habe.
Die Netzverlustkosten haben sich durch den hohen Großhandelspreis massiv gesteigert, verwies Tanja Graf (ÖVP) auf höhere Kosten für Privathaushalte. Zustimmung gab es auch seitens der SPÖ. Alois Schroll (SPÖ) sprach sich dafür aus, das Problem so schnell wie möglich systemisch zu lösen. Obwohl es sich bei der Abgeltung der Netzverlustkosten nicht um eine systemische Lösung im Sinne der FPÖ handle, stimmten die Freiheitlichen für die Maßnahme.
Die Abdeckung von 80 % der Netzverlustkosten bedeute eine weitere Entlastung für Haushalte und Unternehmen, zeigte sich Martin Litschauer (Grüne) erfreut. Um die Stromkosten zu senken, sei zudem der Ausbau der erneuerbaren Energien zentral, wobei es auch um einen unbürokratischen und schnelleren Netzanschluss gehe. Hier müsse man die Netzbetreiber in die Pflicht nehmen.
Die NEOS orteten dagegen mangelnde Transparenz und stimmten als einzige Partei gegen die Maßnahme. Die Kontrollmöglichkeiten der E-Control hätten Grenzen, sagte Karin Doppelbauer (NEOS).
Ein im Laufe der Debatte eingebrachter NEOS-Entschließungsantrag betreffend "Endlich Transparenz und Innovation bei Netzausbau, Anschlüssen und Entgelten", in dem Karin Doppelbauer ein Maßnahmenpaket für die Optimierung der Rolle der Verteilnetzbetreiber bei der Energiewende fordert, erhielt keine Mehrheit. Die Netzinfrastruktur sei "völlig marod", es herrsche bei den Plänen des Ausbaus der Netzinfrastruktur keine Transparenz, so Doppelbauer. (Fortsetzung Nationalrat) gla/med
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