Niederösterreich schlittert in eine Verfassungskrise

„Die Versteinerung und Machtverliebtheit von SPÖ, ÖVP und FPÖ mit der Proporz-Verfassung lässt Niederösterreich in eine Verfassungskrise schlittern“, warnt die Grüne Spitzenfrau Helga Krismer. Das Wahlergebnis besagt, dass die SPÖ und die FPÖ in der Landesregierung die Mehrheit haben, im Landtag jedoch nicht. Für die Wahl Landeshauptfrau/-mann braucht es aber eine einfache Mehrheit im Landtag, ebenso für die fix zu vergebenden LH-Stellvertretungen. „Die zwei LH-Stellvertretungen sind fix aus den zwei stärksten Parteien zu besetzen und damit von ÖVP und FPÖ. Ich sehe keine einfache Mehrheit für einen LH-Stellvertreter Udo Landbauer und das ist in der Verfassung nicht geregelt. Eine Verfassungskrise steht vor der Tür der konstituierenden Sitzung“, so die Grüne Landessprecherin.  

Helga Krismer appelliert daher an die anderen Parteien, noch einen Sonderlandtag einzuberufen, um einen Befreiungsschlag für Niederösterreich zu machen. Eine Lehre aus dem Wahlkampf ist: Klare Verhältnisse, damit sich die NiederösterreicherInnen orientieren können. Es wird eine erstarkte FPÖ unter Landbauer und Kickl Teil der Landesregierung destruktive, zukunftsvergessene Oppositionsarbeit machen wollen. Das können die anderen Parteien fürs Land nicht unterstützen. „Es gilt jetzt alle verantwortungsbewußten Kräfte im Land zu bündeln, um einen Befreiungsschlag zu machen, indem der Proporz mit all seinen bizarren Auswüchsen weggepackt und das Land entstaubt wird. Das ‚Miteinander‘ von Johanna Mikl-Leitner gehört auch in die Mottenkiste, damit es mit der Klarheit auch wieder mehr Sicherheit und Zuspruch für konstruktive Kräfte im Land gibt“, so Helga Krismer. 

Die Grüne ist in ihren Überlegungen ohnehin schon einen Schritt weiter:  Denn im neuen Landtag haben ÖVP, NEOS und Grüne eine einfache Mehrheit und ist in der Lage, Landeshauptfrau/-mann und StellvertreterInnen zu bestimmen. „Die NEOS haben im Unterschied zu den Grünen bereits vor der Wahl von der Landeshauptfrau Mikl-Leitner gesprochen und sie im Unterschied zu den Grünen schon 2018 gewählt“, erläutert Helga Krismer. 

Artikel 35 NÖ Landesverfassung:

(4) Der Landeshauptmann wird vom Landtag in einem eigenen Wahlgang mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Bei Stimmengleichheit gilt derjenige als gewählt, der von der mandatsstärksten Partei vorgeschlagen worden ist. Bei Mandatsgleichheit gilt derjenige als gewählt, der von jener Partei vorgeschlagen worden ist, die bei der vorangegangenen Landtagswahl die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte.

(5) In einem weiteren Wahlgang sind die beiden Landeshauptmann-Stellvertreter, die den zwei mandatsstärksten Parteien zu entnehmen sind, mit einfacher Mehrheit zu wählen.

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