Sozialausschuss spricht sich einstimmig für Anspruch auf Heimopferrente unabhängig von Partner:inneneinkommen aus

Einige von der Volksanwaltschaft festgestellte Gesetzeslücken beim Bezug von Renten, wie sie Opfern von Missbrauch in Heimen zustehen, werden nun geschlossen. Der Sozialausschuss sprach sich heute einstimmig für einen Initiativantrag aller Parteien aus, der regelt, dass auch jene arbeitsunfähigen Personen, die keine Sozialhilfe beziehen können, bereits vor Erreichen des Pensionsalters eine Heimopferrente beziehen können. Auch erfolgen Klarstellungen zugunsten der Bezieher:innen von individuellen Entschädigungsleistungen. Ein Antrag der SPÖ zum Thema Gleichbehandlung aller Heimopfer gilt damit als miterledigt.

Ein weiterer Beschluss des Sozialausschusses wurde mehrheitlich, mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen betrifft einen Initiativantrag der Koalitionsfraktionen zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG). In der ersten Fassung des Antrags ging es darum, die Erhöhung der Entgelte im Pflegereich ("Pflegebonus") auch für Leiharbeitnehmer:innen in der Pflege vorzusehen. Nach einer umfangreichen Abänderung des EEZG im Ausschuss wird der Bund im heurigen Jahr zur Finanzierung des im Zuge der Pflegereform beschlossenen Gehaltsbonus für Pflegekräfte bis zu 2.460 € pro Person bereitstellen. Die Dienstgeberbeiträge sind in dieser Summe inkludiert.

Alle Fraktionen befürworten Novelle des Heimopferrentengesetzes

Die fünf Parlamentsparteien haben einen gemeinsamen Antrag zur Novellierung des Heimopferrentengesetzes eingebracht. Einen Anspruch auf eine Heimopferrente haben Personen, die als Kind in einem Heim, in einer Pflegefamilie oder in Einrichtungen wie Heilanstalten und Psychiatrien misshandelt bzw. missbraucht wurden. Mit den Neuerungen können künftig auch dauerhaft arbeitsunfähige Personen, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, weil ihr Partner bzw. ihre Partnerin zu viel verdient, dennoch eine Heimopferrente erhalten, sofern sie die weiteren Voraussetzungen für diese staatliche Leistung erfüllen (3069/A). Sie mussten bisher bis zum Regelpensionsalter warten, um die Rente zu erhalten. Nun soll die Rente an sie rückwirkend mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle ausbezahlt werden, sofern ein Antrag innerhalb eines Jahres ab Kundmachung gestellt wird.

Weiters wird nun ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) berücksichtigt. Der OGH hat festgestellt, dass eine individuell vereinbarte bzw. gerichtlich zuerkannte individuelle Entschädigungsleistung dem Bezug einer Heimopferrente nicht entgegensteht. Mit der Gesetzesänderung wird nun klargestellt, dass für Heimopfer, die eine individuelle Entschädigungsleistung erhalten haben, künftig die gleichen Regeln für Anspruchsprüfungen gelten, wie für Heimopfer, die eine pauschalierte Leistung bekommen haben.

Die SPÖ hat bereits früher die Forderung nach der Behebung von Ungleichbehandlungen im Heimopferrentengesetz in einem eigenen Antrag erhoben. SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz wies darauf hin, dass die Volksanwaltschaft in einem Bericht aufgezeigt habe, dass eine diskriminierende Unterscheidung zwischen Alleinstehenden und in Partnerschaft lebenden Heimopfern gemacht werde (2624/A(E)).

Sabine Schatz (SPÖ) zeigte sich zufrieden, dass aufgrund der Hinweise der Volksanwaltschaft zu den Heimopferrenten ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen zustande gekommen ist. Dem schlossen sich Heike Grebien (Grüne), Gerald Loacker (NEOS) und Christian Ragger (FPÖ) an. Für Ragger war es wichtig, Ungleichbehandlungen zu beenden. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP) unterstrich, dass mit der Regelung individuell vereinbarte Entschädigungsleistungen erhalten bleiben und dass bereits abgeschlossene Verfahren nicht neu aufgerollt werden müssen.

Sozialminister Johannes Rauch äußerte sich erfreut über die Einstimmigkeit des Beschlusses, da er ein wichtiges Signal an die Gruppe der Betroffenen sei, dass ihre Anliegen breite gesellschaftliche Unterstützung haben.

Klarstellungen zu "Pflegebonus" betreffend Leiharbeitskräfte und Abrechnungsmodalitäten

Mehrheitlich beschlossen wurde vom Sozialausschuss außerdem eine von den Koalitionsparteien beantragte Novelle zum Entgelterhöhungs-Zweckzuschussgesetz (EEZG). Mit einem Initiativantrag wollten ÖVP und Grüne ursprünglich nur klarstellen, dass der Zuschuss des Bundes an die Länder, mit dem diese das Entgelts von in der Pflege Beschäftigten erhöhen können, auch für "unselbstständig tätiges" Pflegepersonal gilt und Teilzeitkräfte aliquot zu berücksichtigen sind (3072/A). Außerdem wird klargestellt, dass auch Zahlungen an Leiharbeitnehmer:innen abgerechnet werden können.

Mit einem Abänderungsantrag brachten ÖVP und Grüne im Ausschuss noch weitere Änderungen des EEZG auf den Weg. Die Änderungen sollen die Erfahrungen mit der Umsetzung des Gesetzes im Jahr 2022 in den Gesetzestext aufgreifen und Rechtssicherheit schaffen. Demnach wird der Bund im heurigen Jahr bis zu 2.460 € pro Person zur Finanzierung des im Zuge der Pflegereform beschlossenen Gehaltsbonus für Pflegekräfte bereitstellen, wobei nun die Dienstgeberbeiträge in dieser Summe ausdrücklich inkludiert sind. Für 2022 hatten sich die Länder auf einen Bonus von 2.000 € verständigt gehabt. An der vom Bund bereitgestellten Gesamtsumme von 570 Mio. € für 2022 und 2023 ändert sich nichts.

Seitens der ÖVP argumentierte Ernst Gödl, dass mit dem Abänderungsantrag wichtige Klarstellungen und Präzisierungen erfolgen sowie administrative Vereinfachungen bei der Zahlungsabwicklung. Insbesondere sei nun der Dienstgeberbeitrag explizit vom Zuschuss umfasst. Bedrana Ribo (Grüne) hob hervor, dass im Sinne einer gerechten Verteilung der Mittel sich diese an den Vollzeitäquivalenten der tatsächlich in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis befindlichen Pflegekräfte orientiere, nicht an der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer.

Kritisch sahen die Oppositionsparteien den Zuschuss. NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler meinte, ihre Fraktion hätte dem ursprünglichen Antrag zwar zugestimmt, aufgrund der nun getroffenen Abänderungen werde sie die Novelle aber ablehnen. Offen bleibe, wie ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer erreicht werden solle, und wie die Pflege im Privatbereich berücksichtigt werden solle. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch erklärte, auch seine Fraktion werde die Novelle ablehnen, da sie die grundsätzlichen Probleme des Zweckzuschusses nicht löse. Weder sei geklärt, ob tatsächlich alle überlassenen Arbeitskräfte den Zuschuss erhalten, noch seien alle Berufsgruppen einbezogen worden.

Seitens der FPÖ meinte Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch, ihre Fraktion werde der Novelle zwar zustimmen, da sie zumindest eine gewisse Verbesserung für bestimmte Personengruppe bringe. Insgesamt könne aber der gewählte Weg eines Zuschusses an die Länder nicht "der Weisheit letzter Schluss" sein. Das "Wirrwarr" an Bestimmungen müsse möglichst im Rahmen einer umfassenden Pflegereform angegangen beseitigt werden, forderte sie vom Sozialminister.

Sozialminister Johannes Rauch erklärte, Ziel des Bundeszuschusses sei es, den Bundesländern eine einheitliche Anhebung der Gehälter im Pflegebereich zu ermöglichen. Er betonte, dass es in diesem Sinne nicht um einen Bonus gehe, sondern um einen Gehaltsbestandteil im Sinne einer merklichen Gehaltserhöhung. Aus seiner Sicht sei ein einheitliches Vorgehen wichtig, dieser Aspekt werde sowohl in den Verhandlungen zum Finanzausgleich aus auch zur Fortführung der Pflegereform einfließen. Nicht Sinn der Sache könne es jedenfalls sein, dass die Bundesländer beginnen, sich gegenseitig Pflegekräfte abzuwerben. Grundsätzlich sei der finanzielle Aspekt aber nur ein Teil der Problematik, es werde auch darum gehen, mehr qualifiziertes Pflegepersonal für Österreich zu erhalten. Rauch meinte, dass Österreich es anderen Ländern gleichtun werde müssen, indem man die Kräfte auch im Ausland anwerbe. Er führe über diese Frage bereits Gespräche mit Arbeitsminister Martin Kocher. (Schluss Sozialausschuss) sox


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