Nach dem Terroranschlag am 2. November 2020 untersuchte auch die Volksanwaltschaft die Vorgänge im BVT bzw. in der Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN). Im Fokus des Prüfverfahrens stand die Frage, ob die Reaktionen der Sicherheitsbehörden auf die Information des versuchten Waffenkaufs durch den späteren Attentäter K.F. angemessen waren und ob etwa die Staatsanwaltschaft rechtzeitig eingebunden worden ist.
Ziel war nicht, für andere, parallel verlaufende Untersuchungen ein Präjudiz zu schaffen, sondern im Sinne des verfassungsmäßigen Auftrags der Volksanwaltschaft zu prüfen, ob ein Missstand in der Verwaltung dafür ursächlich war.
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz wird daher im Pressegespräch alle Fragen zu den Ergebnissen des Sonderberichts beantworten.
Die Damen und Herren Medienvertreter sind herzlich dazu eingeladen!
Wann: Mittwoch, 18.1.2023, 10.00 Uhr
Ort: Volksanwaltschaft, 1010 Wien, Singerstr. 17
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