UVP-G-Novelle: Einhaltung der Aarhus-Konvention und Aufrechterhaltung von Umweltschutzstandards entscheidend
Die Bundesregierung hat heute ihre Klausurergebnisse präsentiert. „Photovoltaik ist die naturverträglichste erneuerbare Energieform. Der Ausbauturbo für PV-Anlagen auf privaten Wohnhäusern sowie den Dächern und Flächen unserer Betriebe ist daher begrüßenswert. Der Ausbau der Biogasproduktion ist ein weiterer richtiger Schritt in Richtung Energieunabhängigkeit. Weiterhin ausstehend sind jedoch leider ein Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWG) für den Ausstieg aus Gasheizungen und ein Klimaschutzgesetz, das den gesetzlich verbindlichen Ausstieg aus fossilen Energieträgern regelt, sowie längst überfällige Maßnahmen zum Abbau der klimaschädlichen Subventionen
“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion zu den Ergebnissen der Regierungsklausur.
UVP-G-Novelle: Grundsätzliche Kritik bleibt bestehen
Hinsichtlich der Novelle der Umweltverträglichkeitsprüfung ist derzeit nicht erkennbar, welche Änderungen beschlossen wurden. „Unsere grundsätzliche, bereits in der Stellungnahme zur UVP-G-Novelle geäußerte Kritik, bleibt daher aufrecht. Der jüngste UVP-Bericht zeigt, dass Verfahren durchschnittlich nur 7,2 Monate dauern. Scheinlösungen zur Verkürzung von Umweltverfahren auf Kosten der Prüfungsqualität sind daher nicht angebracht. Die Erfolgsfaktoren für effiziente Verfahren sind sorgfältige Vorbereitung, hochwertige Einreichunterlagen und frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. Wir pochen punkto UVP-G-Novelle weiterhin auf die Einhaltung der Aarhus-Konvention und die Aufrechterhaltung des Umweltschutzstandards“, so Maier abschließend.
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