Aus aktuellem Anlass warnt das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) vor Betrugsversuchen mit falschen Dokumenten, die optische Elemente von gerichtlichen Entscheidungen enthalten.
Soweit bekannt, werden die Kopf- (Logo, Geschäftszahl) und Fußzeile (Unterschriftenformel, elektronische Signatur) einer Entscheidung des BVwG verwendet.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser Schreiben keinen realen Bezug zu Entscheidungen des BVwG aufweist und keine Rechtswirkung entfaltet.
Den darin enthaltenen Aufforderungen (u.a. Zahlung einer Geldbuße) ist keinesfalls Folge zu leisten.
Das BVwG hat nach dem ersten Bekanntwerden derartiger E-Mails den Sachverhalt unverzüglich an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. BMJ/Bundesverwaltungsgericht