Bundespräsident begnadigte 2022 insgesamt 40 Personen, davon fünf Personen via Weihnachtsgnadenaktion

Wien (OTS) – Im Rahmen der heurigen Weihnachtsgnadenaktion gewährt Bundespräsident Alexander Van der Bellen fünf Personen, die gerade in österreichischen Strafanstalten (JA Wien-Josefstadt, Garsten, Innsbruck) eine Haftstrafe verbüßen, eine Begnadigung. Es handelt sich dabei um eine Frau und vier Männer.

Die Beurteilung erfolgte auf Basis des Weihnachtsgnadenerlasses 2022 der Bundesministerin für Justiz. Die darin für die Begnadigung festgelegten Voraussetzungen wurden im Einvernehmen mit dem Bundespräsidenten festgelegt.

Die Begnadigten habe keine oder nur wenigen Vorstrafen und haben sich in der Haft diszipliniert verhalten, sodass angenommen werden kann, dass sie keine weiteren Straftaten begehen.

Ihnen wird der noch nicht verbüßte Strafteil für eine Probezeit von drei bzw. fünf Jahren bedingt nachgesehen, sodass sie vorzeitig am 15. Dezember 2022 aus der Haft entlassen werden konnten.

Jene, die in Österreich bleiben, haben eine Wohnmöglichkeit und finanzielle Versorgung.
Ausländische Strafgefangene werden entsprechend fremdenrechtlicher Bescheide außer Landes gebracht.

Der Bundespräsident nimmt gemeinsam mit der Bundesministerin für Justiz das ganze Jahr über Begnadigungen vor, sofern die Voraussetzungen der zwischen ihm und der Justizministerin vereinbarten Richtlinien gegeben sind. In den überwiegenden Fällen handelt es sich um gnadenweise Beschränkungen der Auskunft aus dem Strafregister, damit die Begnadigten für ihre Jobsuche ein einwandfreies Leumundszeugnis zur Verfügung haben.

Insgesamt waren es 2022 40 Begnadigungen, die Bundespräsident Alexander Van der Bellen vorgenommen hat.

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