Hungerländer: Reform der Untersuchungskommission in Wien fehlgeschlagen!

Wien (OTS) – Im Zuge des heutigen Gemeinderats wies Gemeinderätin Caroline Hungerländer auf die mangelhafte Reform der Untersuchungskommission hin, was vor allem Auswirkungen auf die Aufklärung des SPÖ-Finanzskandal der Wien-Energie habe. „Auf Bundesebene haben Untersuchungsausschüsse deutlich mehr Möglichkeiten zur Aufklärung. Die vielgelobte Reform der Untersuchungskommission, die sich die Neos so gern an ihre Fahnen heften, geht doch nicht so weit, dass absolute Transparenz sichergestellt wird“, so Hungerländer. Konkret führte die Gemeinderätin die mangelhafte Ausgestaltung der Regelungen zur Aktenbeschaffung sowie die begrenzten Möglichkeiten der Beweisanforderungen an Bundesbehörden an.

„Man fragt bei Magistratsabteilungen Akten an, aber diese müssen nicht liefern. Auf Bundesebene muss geliefert werden. In Wien entscheidet der untersuchte Körper selber, was zur Untersuchung geliefert wird. Wir hoffen sehr, dass es in der U-Kommission zur Wien-Energie nicht so weit kommt, dass Akten nicht geliefert werden“, so Hungerländer und weiter: „Ebenfalls problematisch ist, dass Akten in Wien nicht nach abstrakter Relevanz´ angefordert werden dürfen, sondern ganz genau betitelt werden müssen. Wir, die als Abgeordnete in der Untersuchungskommission sitzen, wissen nicht immer, welche Akten zur Verfügung stehen und müssen daher ein breiteres Ansuchen stellen. In Wien muss aber alles ganz konkret bezeichnet werden und dieses Wissen können wir nicht haben.“

„Die Neos, die sich selber Transparenzpartei nennen, heften sich an die Fahnen, die Untersuchungskommission substanziell reformiert zu haben. Wir sehen jetzt am Praxisbeispiel, dass es keine substanzielle Reform ist. Die Neos werden wir daran messen, wie viel geliefert wird!“, so Hungerländer weiter.

Auch in einem weiteren Bereich, nämlich was das Thema der Gutachten und Studien im Auftrag der Stadt angeht, müssen nun endlich Klarheit einkehren. „Wir werden genau darauf achten, dass Wien die Vorgaben des Bundes so transparent wie möglich umsetzt. Der Steuerzahler muss wissen, welche Studien er finanziert, wie viel diese kosten, wer die Auftragnehmer, und was die Ergebnisse sind“, so Hungerländer abschließend.

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