Der in der Regierungserklärung vorgesehene und vom Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen geforderte General-Pensionskassenvertrag soll künftig eine freiwillige Übertragung der „Abfertigung Neu“ in eine Pensionskasse ermöglichen. Um diesen Übertrag attraktiv zu gestalten, neue Pensionskassenberechtigte zu gewinnen und Verbesserungen für alle Berechtigten zu erreichen, ist eine massive Änderung bei der Veranlagungspolitik bzw. des PKG erforderlich.
Die bisherige Veranlagungsstrategie ist kritisch zu sehen und weist zahlreiche systemimmanente Schwächen auf:
- Langfristige Performance unzureichend.
Ein Vergleich der Performance über 20 bzw. 30 Jahre zeigt, dass die von den Pensionskassen erzielten Ergebnisse um rund ein Drittel geringer waren als bei einem vergleichbaren ausgewogenen ETF-Auszahlplan. Hier wird jeweils die Hälfte des Kapitals in Aktien bzw. in Taggeld oder Festgeld veranlagt. Neben der überzeugend besseren Performance waren durch einen Risikopuffer nur geringfügige Pensionskürzungen von maximal 5% zu verzeichnen. - Keine Wahlmöglichkeit der Risikostrategie – Chancen werden vergeben.
Pensionskassen veranlagen nach einer von ihnen festgelegten Strategie, die Berechtigten haben keine Möglichkeit das Risikoprofil zu ändern, d.h. eine Änderung des Aktienanteils nach persönlichen Bedürfnissen auf zum Beispiel 75% ist ausgeschlossen. Damit nimmt man den Berechtigten die Chance auf eine höhere Performance und eine deutlich höhere Pension.
Die bisher im PKG vorgesehene Wechselmöglichkeit zwischen progressiver bzw. defensiver Veranlagung in der Ansparphase („Lebensphasenmodell“) zeigt jedenfalls keine nennenswerte Auswirkung auf die Performance. Die Differenz beträgt weniger als 0,5% (ÖKB, Performancekennzahlen). - Aktienanteil in der Ansparphase zu gering, gemeinsame Veranlagung von Aktiven und Pensionisten scheint nicht zweckmäßig
Um langfristig eine ansprechende Performance zu erreichen, empfehlen unabhängige Finanzexperten bis etwa fünf Jahre vor Pensionsantritt eine ausschließliche Veranlagung in Aktien. Nur so ist langfristig eine Performance von 7 Prozent zu erreichen: Aktien bringen eben trotz Corona-Krise und Ukraine-Krieg die notwendigen Erträge.
Was muss sich konkret ändern:
- Risikoappetit muss von den Berechtigten gewählt werden können. Von den Pensionskassen müssen den Berechtigten standardisierte Veranlagungen mit unterschiedlichem Aktienanteil (100%/75%/50%/25%) angeboten werden. Ein jährlicher Wechsel der Strategie ist jedenfalls vorzusehen.
- Dachfondskonstruktionen überdenken. Eine kostengünstige Investition in einen MSCI-World ETF liefert über Jahre ansprechende und nachweislich höhere Erträge als die Pensionskassen und senkt gleichzeitig Kosten für das Portfoliomanagement und Verwaltung. Diese Kostenreduktion kann somit die den Berechtigten verrechneten Spesen nachhaltig reduzieren.
- Geänderte Veranlagungsstrategie bei Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.
Die derzeitige gemeinsame Veranlagung in einer Risikogemeinschaft von AWB und LB hat sich als nicht zweckmäßig erwiesen und ist jedenfalls zu überdenken um wesentliche Ertragschancen nicht ungenutzt zu lassen. Eine Unterteilung in risikoreichere Ansparphase mit erhöhtem Aktienanteil und eine ausgewogene Veranlagung ab Pensionsantritt ist durch eine Novellierung des PKG zu ermöglichen.
Peter Weller, der Vorsitzende von PEKABE, dazu: „Wenn eine Attraktivierung der Veranlagung nicht gelingen sollte, dann ist ein ETF-Auszahlplan für die Altersvorsorge jedenfalls besser geeignet als ein Übertrag der Abfertigung in eine Pensionskasse. Rendite, Sicherheit, Flexibilität und Entscheidungsfreiheit sind in finanziellen Fragen auch für Pensionisten von entscheidender Bedeutung.“
Über PEKABE
PEKABE ist die einzige europäische Konsumentenorganisation, welche die Interessen von über einer Million Berechtigter der österreichischen Pensionskassen unabhängig und überparteilich vertritt.
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