Wien (OTS) – Die Aliquotierung der Pensionsanpassung sieht vor, dass nur bei Pensionsantritten zum 1. Jänner im Jahr nach dem Pensionsantritt die volle Anpassung erfolgt. Für jedes spätere Kalendermonat reduziert sich die Anpassung demgegenüber um 10 %, sodass für Pensionsantritte ab dem 1. November im Folgejahr überhaupt keine Anpassung mehr vorgesehen ist. Bei hoher Inflation führt das zu völlig unhaltbaren Benachteiligungen, die allerdings leicht – durch Entfall der Aliquotierung – vermieden werden können.
Die Pensionsanpassung im Jahr 2024 wird aufgrund der hohen Inflation rund 8 % betragen. Das heißt, dass Personen, die am 1. Jänner 2023 ihre Pension antreten, zwecks Inflationsabsicherung ab dem Jahr 2024 auch eine um 8 % erhöhte Pension bekommen werden. Personen, die hingegen erst ab 1. November ihre Pension antreten, würden ohne dringend notwendige Korrektur um die Inflationsanpassung gänzlich umfallen! Das heißt, dass ihre Pension für die gesamte weitere Bezugsdauer um 8 % niedriger ausfallen würde als bei einem etwas früheren Pensionsantritt. Derart massive Pensionskürzungen sind inakzeptabel. Die Bundesregierung muss rasch handeln, um diese problematischen Effekte zu neutralisieren.
Anreize für frühen Pensionsantritt, denn benachteiligt ist, wer länger arbeitet
Neben massiven Fairnessproblemen führt die Aliquotierung aber auch zu völlig kontraproduktiven Anreizeffekten, nämlich für einen möglichst frühen Pensionsantritt. Ein späterer Pensionsantritt wird durch dauerhafte Pensionskürzungen ab dem Folgejahr durch geringere Pensionsanpassungen bestraft. Könnte man z.B. am 1. Jänner 2023 in Pension gehen, dann würde ein späterer Pensionsantritt pro Monat des Pensionsaufschubes ab dem Jahr 2024 0,8 % Pensionskürzung durch eine niedrigere Pensionsanpassung bedeuten. Diese Kürzungseffekte wirken den Anreizen für einen späteren Pensionsantritt massiv entgegen. Wenn die Politik nicht rasch klarstellt, dass die Aliquotierung beseitigt oder zumindest ausgesetzt wird, dann sind die Menschen gut beraten, ihre Pension möglichst rasch anzutreten. Damit drohen dem Staat erhebliche Mehrausgaben!
Die Aliquotierung führt zudem zu geschlechtsspezifischen Benachteiligungen, denn Frauen werden davon besonders betroffen sein. Durch die schrittweise Angleichung des Pensionsalters ab 1. Jänner 2024 an jenes der Männer (Anhebung ab 1. Jänner um jeweils ein halbes Jahr bis 2033) kommt es zur Konzentration von Frauenpensionsantritten im 2. Halbjahr und dadurch zu einer verschärften Betroffenheit von der Aliquotierung für Frauen.
Dauerhafte Pensionskürzungen in den kommenden Jahren
Die Aliquotierung der Pensionsanpassung muss daher dringend beseitigt werden. Darüber hinaus ist aber auch eine Ergänzung bei der Aufwertung der Pensionsgutschriften nötig. Diese erfolgt mit der Einkommensentwicklung, was ein wesentlicher Bestandteil des Pensionskontos ist. Die Aufwertung erfolgt erst mit einer Verzögerung. Damit wären Pensionsneuzugänge in den Jahren unmittelbar nach erheblichen Preissteigerungen deutlich benachteiligt und das dauerhaft! Aber auch dieses Problem lässt sich – der entsprechende politische Wille vorausgesetzt – leicht lösen. Die AK hat bereits entsprechende Vorschläge für eine Schutzklausel vorgelegt, mit der sich diese Problematik beseitigen lässt.
Wolfgang Panhölzl, AK Abteilungsleiter Sozialversicherung, sieht nun die Regierung in der Pflicht: „Das ist eigentlich unfassbar, denn faktisch haben wir durch die Aliquotierung massive Anreize für einen möglichst frühen Pensionsantritt, aber die Politik diskutiert über Steuerbegünstigungen, wenn man in der Pension weiterarbeitet. Die Politik ist gut beraten, diese Fehlanreize rasch zu beseitigen.“
Forderungen
Die Bundesregierung hat sich zu einer konsequenten Inflationsanpassung der Sozialleistungen bekannt, das muss auch für die Pensionen ab dem ersten Jahr nach dem Pensionsantritt gelten! Die Aliquotierung der Pensionsanpassung muss daher entfallen. Ansonsten kommt es nicht nur zu erheblichen Ungerechtigkeiten und systematischen Benachteiligungen von Frauen, sondern auch zu massiven Mehrausgaben in der Pensionsversicherung.
Die AK fordert daher ehestmöglich eine Klarstellung des Sozialministeriums, dass die Aliquotierung der Pensionsanpassung beseitigt oder zumindest ausgesetzt wird.
Damit nicht jene Menschen, die in den kommenden Jahren ihre Pension antreten, schmerz- und dauerhafte Kürzungen erleiden, muss zudem bei der Aufwertung der Pensionsgutschriften eine Schutzklausel eingeführt werden. Die AK hat dazu ein konkretes und sofort umsetzbares Konzept.
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