Bei einem Luftangriff auf die Stadt Cherson in der Ukraine wurde eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Ukrainischen Roten Kreuzes getötet. Die Mutter von zwei Kindern hat sich für jene Menschen eingesetzt, die dringend Hilfe benötigen und hat dafür mit ihrem Leben bezahlt. „Wir sind schockiert und drücken der Familie unserer Kollegin unser tiefstes Mitgefühl aus. Es sind Momente wie diese, wo es mir und meinen Kolleginnen und Kollegen schwerfällt, positiv zu bleiben. Das Leid ist enorm und die Vorstellung, wie es Menschen geht, die hier täglich Familienangehörige und Freunde verlieren, ist unerträglich“, so Jürgen Högl, Teamleiter der Österreichischen Delegation in der Ukraine.
Die ehrenamtliche Helferin war die erste Rotkreuz-Mitarbeiterin, die seit Beginn des Konflikts in der Ukraine während Angriffen ums Leben gekommen ist.
„Egal um welche nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes es sich handelt – wir sind alle ein Teil der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Wir arbeiten weltweit zusammen, gehen an unsere persönlichen Grenzen, lachen gemeinsam und trauern gemeinsam. In solchen Momenten wird einem einmal mehr bewusst, welch unbeschreibliche, oft freiwillige, Arbeit unzählige Menschen hier in der Ukraine leisten. Sie geben täglich alles, um anderen Menschen in Not zu helfen und davor möchte ich mich verneigen.“
Das Österreichische Rote Kreuz ist mit acht permanenten Delegierten an den Standorten Kiew, Lwiw und Uschgorod im Einsatz und betreibt Dutzende Hilfsprojekte im ganzen Land. In Cherson unterstützt das ÖRK das Ukrainische Rote Kreuz mit Nothilfe-Zuschüssen für die Bevölkerung und der Verteilung von Hygiene-Paketen.
Schutz in bewaffneten Konflikten
Als wesentlicher Teil des Völkerrechts beinhaltet das humanitäre Völkerrecht während Zeiten bewaffneter Konflikte Bestimmungen zur Beschränkung der Kriegsmethoden und -mittel sowie zum Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Feindseligkeiten teilnehmen – darunter fallen auch die Helfer:innen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Durch das Tragen der Schutzzeichen Rotes Kreuz, Roter Halbmond oder Roter Kristall werden die Helfer:innen einerseits von jenen Menschen, die Hilfe benötigen und andererseits von den Streitkräften erkannt. Denn Menschen, ebenso wie entsprechende Gebäude, die mit dem Schutzzeichen gekennzeichnet sind, dürfen laut den Genfer Abkommen nicht angegriffen werden. Die missbräuchliche Verwendung der Schutzzeichen ist strafbar.
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