Im Nationalrat wurde gestern eine Entlastungswoche für Mitarbeiter:innen von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen ab einem Alter von 43 Jahren beschlossen. Pro Nachtdienst stehen den Mitarbeiter:innen zudem künftig zwei Nachtgutstunden zu. Damit setzt die Bundesregierung zwei weitere Maßnahmen der Pflegereform um. Alle Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflege profitieren davon. Umfasst sind alle Tätigkeiten in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten.
In manchen Kollektivverträgen war eine sechste Urlaubswoche schon bisher enthalten. Jetzt stellt die Bundesregierung dies österreichweit für alle Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege sicher. Auch zwei Nachtgutstunden stehen künftig allen Mitarbeiter:innen in Pflegeberufen unabhängig vom Dienstgeber zu. Die Neuregelung verhindert zudem, dass Nachtgutstunden auf die Entlastungswoche angerechnet werden. Das war bisher in vielen Kollektivverträgen bei einer zusätzlichen Urlaubswoche der Fall. Die Nachtgutstunden können künftig auf jeden Fall zusätzlich zur Entlastungswoche verbraucht werden.
„Mit der zusätzlichen Entlastungswoche soll das Pflegepersonal einen Ausgleich für die besonderen Belastungen erhalten. Wie in vielen Branchen, ist auch die Pflege vom Fachkräftemangel betroffen. Mit der Entlastungswoche wollen wir dazu beitragen, dass die Pflege attraktiver wird und Pflegepersonal länger im Beruf bleibt“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
„Pflege ist ein schöner und gleichzeitig herausfordernder Beruf, oft auch mit Nachtarbeit verbunden. Viele Mitarbeiter:innen arbeiten gerne in dem Beruf, spüren nach einigen Jahren aber die Anstrengungen. Wir müssen die Rahmenbedingungen so gestalten, dass Mitarbeiter:innen länger mit Freude in ihrem Beruf bleiben. Dem tragen wir mit der Einführung einer zusätzlichen Urlaubswoche für Mitarbeiter:innen ab 43 Jahren und von zwei fixen Nachtgutstunden Rechnung“, betont Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.
Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ausreichend Zeit für notwendige Umstellungen zu geben, gibt es eine dreijährige Übergangsregelung. Bis inklusive 2026 ist eine finanzielle Abgeltung statt der zusätzlichen Entlastungswoche möglich.
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