Eltern betreuungspflichtiger Kinder werden noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wenn sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können. Voraussetzung ist, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Gleiches gilt für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung bzw. für den Fall der behördlichen Schließung einer Klasse oder einer Kindergruppe in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Eine entsprechende Novelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz wurde heute im Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Zudem wird die Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus bis Mitte 2023 verlängert.
Keine Mehrheit fand hingegen die FPÖ mit mehreren Entschließungsanträgen. Zum einen forderten die Freiheitlichen einmal mehr, den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt sektoral auch für EU-Bürger:innen zu beschränken, und begründeten das unter anderem mit dem hohen Anteil ausländischer Teilnehmer:innen an AMS-Schulungen. Zum anderen ging es ihnen unter dem Titel "Unser Geld für unsere Leute" darum, die Kosten für die Versorgung von Asylwerber:innen, anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten – etwa durch eine Beschränkung der Unterstützungsleistungen auf reine Sachleistungen, verpflichtende gemeinnützige Arbeit sowie eine temporäre Sondersteuer von 10 % des Einkommens für in den Arbeitsmarkt integrierte Flüchtlinge mit Schutzstatus – zu minimieren. Der Sozialstaat sei durch die hohe Anzahl an Flüchtlingen überfordert, begründeten sie diese Initiative. Auch ein im Zuge der Beratungen eingebrachter weiterer FPÖ-Entschließungsantrag betreffend "Maßnahmen zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung" fand keine Mehrheit.
Weitere drei Wochen Sonderbetreuungszeit
Die heute beschlossene Phase 8 der Sonderbetreuungszeit wird am 1. Jänner beginnen und damit nahtlos an die derzeit laufende Phase 7 anschließen, wobei bis zum 7. Juli 2023 neuerlich maximal drei Wochen Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen werden können. Arbeitgeber:innen erhalten die Kosten für die Freistellung ihrer Mitarbeiter:innen wie bisher aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt.
Barbara Neßler (Grüne) argumentierte die erneute Verlängerung mit nach wie vor hohen Infektionszahlen und bestehenden Kontaktbeschränkungen für infizierte Kinder. Petra Wimmer (SPÖ) hieß das Instrument der Sonderbetreuungszeit zwar gut, kritisierte jedoch, dass es sich bereits um die achte Verlängerung handle. Aus ihrer Sicht sollte die Regelung ins Dauerrecht übernommen werden. Nur so könne es Sicherheit für die Familien geben, so Wimmer. Rebecca Kirchbaumer (ÖVP) hingegen betonte, dass bereits der Name "Sonderbetreuungszeit" zeige, dass es sich um ein Sonderinstrument handle. Die Hoffnung sei schließlich nach wie vor aufrecht, dass die Pandemie überwunden werden könne.
Verlängerung der Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus
Die Verlängerung der Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus von Ende Dezember 2022 auf 30. Juni 2023 wird von den Koalitionsparteien damit begründet, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten sollen. Die Einmalzahlung in der Höhe von 500 € steht allen Arbeitnehmer:innen zu, die infolge der COVID-19-Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden.
Markus Koza (Grüne) legte dar, dass manche Betriebe die Kurzarbeit ihrer Mitarbeiter:innen noch nicht abgerechnet haben. Die Verlängerung der Antragsfrist sei daher notwendig, damit niemand um die Ansprüche umfalle. Bettina Zopf (ÖVP) bezeichnete den Langzeit-Kurzarbeitsbonus als zielgerichtete Unterstützung für jene Personen, die sie wirklich brauchen. Josef Muchitsch (SPÖ) bedankte sich in diesem Zusammenhang bei allen Beteiligten der Sozialpartnerschaft, die dazu beigetragen haben, Betriebe und Arbeitnehmer:innen mit der Kurzarbeit durch die Krise zu führen. Der Verlängerung der Antragsfrist nicht viel abgewinnen konnte Gerald Loacker (NEOS). Die betroffenen Personen hätten nun ein Jahr Zeit gehabt, um den Bonus zu beantragen. Wenn die Menschen das Geld nicht bräuchten, müsste man es ihnen auch nicht "nachtragen", sagte er.
Die FPÖ konzentrierte sich in der Debatte insbesondere auf die Themen Zuwanderung und Asyl und brachte ergänzend zu den bereits auf der Tagesordnung stehenden Initiativen einen weiteren Entschließungsantrag ein. Es brauche einen Zuwanderungsstopp und Maßnahmen "zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung", bekräftigten Hannes Amesbauer und Peter Wurm und forderten die Ausarbeitung einer Regierungsvorlage, um die "unkontrollierte Zuwanderung" zu "deattraktivieren". Zusätzlich zu den bereits zur Diskussion stehenden Forderungen drängte Amesbauer auf ein sofortiges Aussetzen aller Asylanträge auf österreichischem Boden sowie die Wiedereinführung von "Ausreisezentren". Der Antrag blieb jedoch in der Minderheit. (Fortsetzung Nationalrat) gs/kar
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