Um die aufgrund der stark angestiegenen Energiepreise entstandenen hohen Gewinne von Öl- und Gasfirmen abzuschöpfen und die Erlöse von Stromerzeugern zu deckeln, haben die Regierungsparteien einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der heute teils mehrheitlich, teils einstimmig im Nationalrat beschlossen wurde. Darin enthalten sind unter anderem die Einführung eines Energiekrisenbeitrags für fossile Energieträger (EKB-F) sowie eines Energiekrisenbeitrags für Strom (EKB-S). Zudem soll durch die Einführung eines Stromverbrauchsreduktionsgesetzes, das in der Fassung eines Abänderungsantrags von ÖVP, Grünen und NEOS beschlossen wurde, der Stromverbrauch in teuren Spitzenzeiten gesenkt oder in andere Tagesstunden verlagert werden. Den Rahmen für beide Gesetzesanträge bildet die im Oktober beschlossene EU-Notfallmaßnahmenverordnung.
Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten für die Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für Sportler:innen auf maximal 120 € pro Tag bzw. 720 € pro Monat aus, die auch eine Novellierung des ASVG erforderlich machte.
Mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS passierte zudem das Wertpapierfirmengesetz den Nationalrat, das basierend auf europäischen Vorgaben ab 1. Februar 2023 in Kraft treten wird. Durch die Schaffung eines neuen Aufsichtsrahmens soll der heimische Kapitalmarkt gestärkt und Markteintrittsbarrieren reduziert werden.
Umsetzung der EU-Notfallmaßnahmenverordnung: Senkung des Stromverbrauchs in Spitzenzeiten um 5 %
Auf Basis der EU-Notfallmaßnahmenverordnung wurde ein Stromverbrauchsreduktionsgesetz ausgearbeitet, dessen primäres Ziel es ist, den Stromverbrauch in "Spitzenzeiten" um durchschnittlich mindestens 5 % zu reduzieren. Dadurch soll der Verbrauch von fossilen Brennstoffen minimiert und das Risiko von Versorgungsengpässen herabgesetzt werden. Die Einsparungen sollen durch in erster Linie freiwillige Maßnahmen erreicht werden, einerseits gezielte Sparaufrufe an die Bevölkerung, andererseits Energiespar- und Energieeffizienzmaßnahmen, wie die Optimierung von Geräten und Nutzerverhalten, die Durchführung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in betrieblichen Prozessen.
Sollte dies nicht ausreichen, sollen wöchentlich marktbasierte Ausschreibungen über Stromverbrauchsreduktionen als zusätzliche Maßnahme eingesetzt werden. Die teilnahmeberechtigten Unternehmen müssen dabei die technischen Voraussetzungen erfüllen und zudem in der Lage sein, ihren Verbrauch mittels Fahrplänen zu prognostizieren und die Einsparungen nachzuweisen. Zuschlagskriterium wäre der angebotene Preis je Megawattstunde. Eine Vergütung soll nur ausbezahlt werden, wenn die Ausschreibung kausal zu einer zusätzlichen Stromverbrauchsreduktion in den Spitzenzeiten geführt hat. Vorgesehen sind dafür Bundesmittel in der Höhe von 100 Mio. €. Mit der Abwicklung soll die Austrian Power Grid beauftragt werden. Das Gesetz, das Ende 2023 wieder außer Kraft treten soll, wurde in der Fassung eines Abänderungsantrags den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS angenommen. Dieser enthält unter anderem detaillierte Regelungen zur Abwicklung der Ausschreibungen.
Karlheinz Kopf (ÖVP) erläuterte die Eckpunkte des Gesetzes, durch das einerseits der Stromverbrauch reduziert und andererseits die Netzstabilität gewährleistet werden soll. Durch den Krieg in der Ukraine stehe man vor sehr großen Herausforderungen, die Maßnahmen am Strommarkt notwendig machen, betonte Franz Eßl (ÖVP).
Die NEOS stimmen dem Paket zu, da es eine gemeinsame europäische Vorgangsweise brauche, konstatierte Abgeordnete Karin Doppelbauer (NEOS). Das Konzept der marktbasierten Ausschreibungen sei bekannt, deshalb handle es sich um einen guten Zeitpunkt für Umsetzung. Dennoch wurde wieder einmal die Chance verpasst, weitere wichtige Änderungen aufzunehmen, bedauerte sie. Es würden vor allem geeignete Anreize fehlen, um in Spitzenzeiten Strom einzusparen. Seit zwei Jahren würde ihre Fraktion zudem daran erinnern, dass es noch immer kein Energieeffizienzgesetz gebe.
Die Bundesregierung habe viel zu spät auf die Energiekrise reagiert, kritisierte Ruth Becher (SPÖ). Die Inflation führe zu steigenden Steuereinnahmen. Diese Mittel würden aber nicht in sinnvolle Hilfsmaßnahmen investiert, sondern die Regierung gebe das reichlich vorhandene Steuergeld "planlos mit beiden Händen aus". So seien per Gesetz 100 Mio. € für eine Erhebung des Stromverbrauchs in Österreich festgelegt worden.
Man dürfe sich nicht nur auf Symptombekämpfung beschränken, sondern am Grundproblem, nämlich dem Merit-Order-System ansetzen, forderte FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs. Das Stromverbrauchsreduktionsgesetz sei aus seiner Sicht "ein reiner Marketing-Schmäh" der Umweltministerin. Laut seinem Fraktionskollegen Axel Kassegger leide die Wirtschaft vor allem unter den vielen Eingriffen in den Markt. Schon die Aussicht auf eine Preisobergrenze setze den Rohölpreis unter Druck. Darüber hinaus forderte er die Bundesregierung in einem Entschließungsantrag auf, eine bundesweite Volksbefragung über die sofortige Beendigung der Sanktionen gegen die Russische Föderation durchzuführen. Diese Initiative fand jedoch keine Mehrheit.
Abschöpfung von 40 % der krisenbedingten Gewinne und Deckelung der Erlöse von Stromerzeugern
Der zur Debatte stehende Antrag der Regierungsfraktionen sieht unter anderem vor, dass die krisenbedingten Gewinne von Öl- und Gasfirmen im zweiten Halbjahr 2022 sowie 2023 besteuert werden. Als Vergleichszeitraum soll der Durchschnittsgewinn der Jahre 2018 bis 2021 herangezogen werden. Liegt der aktuelle Gewinn um mehr als 20 % über diesem Durchschnitt, so sollen 40 % davon abgeschöpft werden. Um Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu unterstützen, soll jedoch ein Absetzbetrag vorgesehen werden, der den Beitragssatz auf 33 % reduziert.
Weiters soll der Erlös von Stromerzeugern mit einer Kapazität von mehr als 1 MW mit 140 € pro MWh gedeckelt werden. Dies betrifft die Veräußerung von im Inland erzeugtem Strom aus Windenergie, Solarenergie (Solarthermie und Fotovoltaik), Erdwärme, Wasserkraft, Abfall, Braunkohle, Steinkohle, Erdölerzeugnissen, Torf und Biomasse-Brennstoffen – ausgenommen Biomethan. Der maximale Erlös steigt auf 180 € pro MWh, wenn in den Jahren 2022 und 2023 Investitionen in erneuerbare Energien geltend gemacht werden können. Der Energiekrisenbeitrag-Strom beträgt 90 % der Überschusserlöse und soll von 1. Dezember 2022 bis Ende 2023 gelten. Im Rahmen eines Abänderungsantrags wird noch klargestellt, dass der EKB-S bei der Ermittlung der Einkommensteuer- oder Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage als Betriebsausgabe abgezogen werden kann.
SPÖ gehen Maßnahmen nicht weit genug, FPÖ sieht "Marketing-Schmäh"
Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach von einer ungenügenden Maßnahme, durch die der Finanzminister wohl nur 1 Mrd. € bis 2 Mrd. € an Einnahmen lukrieren werde. Der Vorschlag seiner Fraktion hätte hingegen 6 Mrd. € bis 8 Mrd. € eingebracht. Außerdem drängte er erneut auf die Einführung eines Gaspreisdeckels nach deutschem Vorbild.
FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs führte ins Treffen, dass von den 6 Mrd. € an Krisengewinnen, die ein heimischer Mineralölkonzern im Jahr 2022 erwirtschaftet hat, lediglich 1 Mrd. € abgeschöpft werden. Außerdem seien die Einnahmen nicht einmal zweckgebunden für die Entlastung der "leidgeprüften Endverbraucher:innen".
Es handle sich um einen vertretbaren Beitrag zur Finanzierung, meinte Karlheinz Kopf (ÖVP), während Franz Eßl (ÖVP) hervorhob, dass auch Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien gesetzt würden. Rudolf Taschner (ÖVP) sagte, die Aussage, dass die Regierung nichts gegen hohe Strom- und Gaspreise unternehme, stimme einfach nicht. Was in Deutschland nur angekündigt werde, sei in Österreich bereits eingeleitet worden. Taschner zeigte sich überzeugt, dass Österreich auch bei der Einleitung der Energiewende Vorreiter sein könne. Hierzu müsse man an vielen Stellen ansetzen, unter anderem auch im Bereich der Wasserstofftechnologie.
Jakob Schwarz (Grüne) machte weiters darauf aufmerksam, dass ein langer Geltungszeitraum gewählt wurde. So könne ein großer Teil der "Zufallsgewinne" besteuert werden. Österreich habe im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ein Modell gewählt, das weit über die Vorgaben hinausgehe. Wichtig sei auch, dass es weiterhin die Möglichkeit gebe, in erneuerbare Energie und Energieeffizienzmaßnahmen zu investieren. Ungerecht sei es, wenn Energiekonzerne aufgrund einer Krise zufällig hohe Gewinne machen, meinte Elisabeth Götze (Grüne), gerecht sei es hingegen, diese Zufallsgewinne abzuschöpfen. Nun werde eine faire und transparente Besteuerung umgesetzt. Falls Unternehmen in den Ausbau erneuerbarer Energie investieren, komme jedoch nur der Mindeststeuersatz zum Tragen. Damit schaffe man Anreize für die Transformation des Energiesystems, Rechtssicherheit und Planbarkeit.
Auch bei dieser Umsetzung einer EU-Verordnung sei man mit "mäßiger Begeisterung" dabei, erklärte Karin Doppelbauer von den NEOS. Man werde sich jedenfalls genau anschauen, was mit den Einnahmen gegenfinanziert werde und ob man wieder "die Gießkanne" einsetze. Michael Bernhard (NEOS) betonte, über kurzfristige Maßnahmen wie Preisdeckel und Zuschüsse könne man aus Sicht der NEOS immer diskutieren. Sorge bereite ihm aber, dass die notwendigen mittel- und langfristigen Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik, die für die Energiewende notwendig wären, weiter auf die lange Bank geschoben würden. Bernhard vermisste Initiativen zur Novellierung der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Aufwertung der Lehre, um dem Fachkräftemangel entgegenzutreten, sowie die Vorlage eines Energieeffizienzgesetzes. Auch das Erneuerbaren-Wärme-Gesetz werde nicht rasch genug umgesetzt, obwohl jede Verzögerung negative finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte habe.
Es werde in Deutschland keinen Gaspreisdeckel geben, stellte Finanzminister Magnus Brunner in Richtung des Abgeordneten Kai Jan Krainer (SPÖ) klar. Es handle sich bei dem Instrument nämlich um eine Gaspreisbremse. Mit dem erneuten Hinweis auf außergewöhnliche Zeiten verteidigte der Ressortchef das Energiekrisenbeitrags-Paket, durch die ein Teil der aufgrund des Krieges in der Ukraine entstandenen Zufallsgewinne von Energieunternehmen für einen bestimmten Zeitraum abgeschöpft werde. Die Einnahmen sollen zielorientiert eingesetzt werden, bekräftigte der Minister, der unter anderem auf die Stromkostenbremse verwies. Er halte es auch für eine Frage der Fairness, dass der Staat in einer solchen Situation eingreife. Gleichzeitig sei gesichert, dass die Investitionsfähigkeit der Unternehmen für die Energiewende aufrechterhalten bleibe.
Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung für Sportler:innen
Sportvereine können derzeit im Rahmen der "Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung" Aufwandsentschädigungen steuerfrei an Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen auszahlen. Statt maximal 60 € pro Einsatztag wird der Betrag auf maximal 120 € pro Einsatztag bzw. von derzeit maximal 540 € pro Monat auf maximal 720 € pro Monat angehoben, erklärte Jakob Schwarz (Grüne). Die mit der Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Erhöhung wird auch im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz umgesetzt.
Die Anhebung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für angeführte Personengruppen war schon längst überfällig, unterstrich Hubert Fuchs (FPÖ), zumal der Wert seit 14 Jahren nicht angepasst werde. Dies gelte etwa auch für Pendlerpauschale, das amtliche Kilometergeld oder die Werbekostenpauschale, die alle dringend angepasst bzw. entbürokratisiert werden müssten.
Klaus Lindinger (ÖVP) zeigte sich zufrieden über die Unterstützung des Breitensports, die besonders den Vereinen in den ländlichen Regionen zugutekomme. Die Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, die Strompreisbremse und die Abschöpfung der Zufallsgewinne von Energiekonzernen seien nur ein Teil der Maßnahmen, die denen helfen, die Unterstützung in der Krise brauchen. Auch die ÖVP-Abgeordneten Karl Schmidhofer und Christoph Zarits (ÖVP) zeigten sich erfreut über die Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung, die eine starke Unterstützung der ehrenamtlichen Betätigung im Sport bedeute.
SPÖ-Abgeordnete Selma Yildirim wies darauf hin, dass der kumulierte Preisanstieg seit 2020 laut Verbraucherpreisindex 15,6 % beträgt. Die Teuerung müsse für Arbeitnehmer:innen entsprechend berücksichtigt werden, sagte sie. Yildirim brachte einen Abänderungsantrag ihrer Fraktion ein, der sich auf die Neuregelung des Einkommensteuergesetzes bezieht, bei der Abstimmung aber keine Mehrheit fand. Die Sozialdemokrat:innen fordern darin eine deutliche Erhöhung der für die Lohnsteuer wichtigen Pauschalen, Freibeträge, Freigrenzen sowie Zuschläge. Wichtig wäre auch eine Anhebung der Diäten für Dienstreisen sowie die Übernahme der Sätze für das Kilometergeld ins Steuerrecht bei gleichzeitiger Valorisierung.
Neues Wertpapierfirmengesetz sorgt für neuen Aufsichtsrahmen und setzt EU-Vorgaben um
Ein neues Wertpapierfirmengesetz (WPFG) soll einen Aufsichtsrahmen für Wertpapierfirmen schaffen. Dafür sprachen sich heute ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS mehrheitlich aus. Im Gesetzesentwurf, der auch Änderungen in anderen Finanzmaterien vornimmt, werden die unterschiedlichen Risikoprofile von Wertpapierfirmen bewertet und abgestufte Aufsichtsvorschriften, die auf die spezifischen Risiken von Wertpapierfirmen zugeschnitten sind, festgelegt. Darüber hinaus wird der Tätigkeitenkatalog von Wertpapierfirmen ausgeweitet, heißt es in der Regierungsvorlage , die auf einer europäischen Verordnung basiert und mit 1. Februar 2023 in Kraft treten soll. Durch einen – mitangenommenen – Abänderungsantrag wird zudem festgelegt, dass die Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwaltung von Sondervermögen jährlich durch einen Wirtschaftsprüfer zu erfolgen hat.
Im Konkreten sind in der Sammelnovelle Bestimmungen zu Befugnissen der FMA, zu Anfangskapital und Liquidität, zur Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals, zur internen Risikobewertung, zum Überprüfungs- und Bewertungsverfahren und zur Beaufsichtigung von Wertpapierfirmengruppen enthalten. Von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen sind gewisse Mindeststandards einzuhalten, da von diesen Unternehmen keine oder nur minimale Gefahr für die Finanzmarktstabilität ausgeht. Festgehalten wird zudem, dass der Markt im Inland von kleinen und nicht-verflochtenen Wertpapierfirmen geprägt ist und diese nur bestimmte Mindeststandards einhalten müssen.
In einem im Zuge der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag forderten die NEOS den Finanzminister auf, die schon früher einmal bestehende Behaltefrist für die Kapitalertragssteuerbefreiung von Kursgewinnen bei Wertpapieren und Fondsprodukten wieder einzuführen. Bei Inflationsraten von über 10 % und einem Niedrig- bzw. Nullzinsumfeld stelle die Veranlagung in Sparbüchern mittlerweile eine "Enteignung durch die Hintertür" dar, gab Gerald Loacker (NEOS) zu bedenken. Immer mehr Österreicher:innen würden daher auf Wertpapiere zurückgreifen, um vor allem für die Pension vorzusorgen.
Abgeordneter Reinhold Einwallner (SPÖ) zeigte sich enttäuscht vom Entwurf, da nur ein minimaler Teil einer EU-Vorschrift umgesetzt werde. Weiteren Verbesserungsbedarf hätte es nämlich noch hinsichtlich des Schutzes von Anleger:innen, der verpflichtenden Zuständigkeit der FMA bei Verstößen oder der Vorlage eines nachhaltigen Geschäftsplan für die Erteilung von Konzessionen gegeben. Entschieden sprach er sich gegen den Plan des Finanzministers aus, erneut die sogenannte Spekulationsfrist einzuführen. Diese Meinung vertrat auch seine Fraktionskollegin Nurten Yilmaz, die weiters darauf hinwies, dass diese Maßnahme 200 Mio. € bis 300 Mio. € kosten würden. Erst vor Kurzem wurden die Steuern für Konzerne um 750 Mio. € gesenkt.
Diese Aussage zeige, dass seine Partei unterschiedliche Zugänge zu dem Thema habe, meinte ÖVP-Mandatar Peter Haubner, der den Vorschlag von Brunner voll unterstützte. Er begrüße auch ausdrücklich die Regierungsvorlage, da vor allem für kleinere Wertpapierfirmen einfachere Aufsichtsregelungen geschaffen werden.
Durch die Umsetzung der EU-Verordnung und weiterer Vorgaben soll eine einheitliche Regelung für den Umgang mit Wertpapierfirmen in Europa schaffen werden, erläuterte Nina Tomaselli (Grüne). Sie denke, dass es sich um eine ausgewogene Lösung handle, die auch die Risiken der Anleger:innen minimiere. Was die Aussetzung der KESt in bestimmten Fällen angeht, so fehle ihr derzeit auch die Phantasie, wie dies angesichts der multiplen Krise helfen sollte.
Der Entschließungsantrag der NEOS fand bei der Abstimmung keine Mehrheit. (Fortsetzung Nationalrat) sue/sox
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