Großbauer: Wir setzen große und wichtige Schritte für den österreichischen Film

„Wir haben heute gute und wichtige Fördermaßnahmen für den österreichischen Film beschlossen, die einen großen Schritt bedeuten, eine Lücke schließen und für die Branche Vorteile bringen.“ Das erklärte ÖVP-Kultursprecherin Abg. Maria Großbauer heute, Mittwoch, anlässlich der Sitzung des Kulturausschusses, in der das Filmstandortgesetz 2023 und Änderungen im Filmförderungsgesetz mit großer Mehrheit beschlossen wurden.

„Im Endeffekt sollen die Neuregelungen auch den Schauspielerinnen und Schauspielern und allen Branchen, die für den Film arbeiten, zugutekommen. Darüber hinaus werden dadurch auch Produktionsteile unterstützt, wie etwa bei Musikaufnahmen für Filmmusik“, unterstreicht Großbauer.

Auch für Abg. Maria Smodics-Neumann, eine Vertreterin der Wirtschaft, ist der Beschluss ein wichtiger Schritt im Interesse der Wirtschaft in Österreich. „Die Wirtschaftskammer war in die Vorbereitungen und Verhandlungen von Anfang an eingebunden, hat sich für dieses Gesetz stark gemacht und intensiv eingebracht. Nun haben wir gute Regelungen am Tisch.“ Besonders verwies Smodics-Neumann in diesem Zusammenhang auf die große Wertschöpfung, wenn Filme in Österreich produziert und gedreht werden. „Für die nachgelagerten Branchen und Betriebe bedeutet das einen wichtigen Zugewinn“, so die Abgeordnete.

„Schon im Regierungsprogramm ist eine Stärkung und Attraktivierung des Filmstandorts Österreich vorgesehen, die mittels Anreizsystem für nationale und internationale Filmproduktionen erreicht werden soll. Mit den heutigen Beschlüssen und dem Inkrafttreten mit 1.1.2023 tragen wir zur Verbesserung der Struktur der österreichischen Filmförderlandschaft und Filmwirtschaft bei. Durch die neuen Förderungsprogramme FISA+ und ÖFI+ werden die Rahmenbedingungen der Filmwirtschaft erneuert, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der filmwirtschaftlichen Unternehmen erhalten und ausgebaut sowie nachhaltige Impulse für den Filmproduktionsstandort Österreich gesetzt“, betont Maria Großbauer.

„Von der nun auf den Weg gebrachten Zusammenführung der Bundeskinofilmförderung und der künftig beim Österreichischen Filminstitut angesiedelten Standortförderung erhoffen wir uns vor allem eine Verkürzung und Vereinfachung der Antragsverfahren für die Fördernehmer/innen und eine raschere Förderabwicklung“, schließen die beiden Abgeordneten.

(Schluss)

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