„Nachdem heute die vierte und somit letzte Bezirksvertretungssitzung der Inneren Stadt in diesen Momenten vonstattengeht, ist es uns Freiheitlichen der Inneren Stadt ein Anliegen, von drei(!) nicht zugelassenen Anträgen in diesem Jahr zu berichten“, eröffnet der Klubobmann der Inneren Stadt, Markus Platt. „Der ÖVP-Bezirksvorsteher zieht es vor, sich zu tatsächlich relevanten Themen nicht zu äußern und begibt sich, wenn es um Meinungsbekundungen für unseren Bezirk geht, immer auf Tauchstation“, ergänzt der Obmann der FPÖ Inneren Stadt, Dr. Markus Tschank.
"Tatsächlich hat die ÖVP in der März-Sitzung dieses Jahres einen Resolutionsantrag zum 'Erhalt der österreichischen Neutralität' nicht zugelassen, weil er ihr als nicht relevant erschien. Und das, wo doch der Ur-Ahne unseres Herrn Bezirksvorstehers sich so sehr für Österreichs Neutralität eingesetzt hat! Bezirksvorsteher Figl geht leider nicht den Weg seines berühmten Vorfahren. Im September wurde dann ein Antrag gegen den Klimabonus und dessen Auszahlung an Asylwerber nicht zugelassen und heute betrifft es einen Antrag zu den ‚Klima-Klebern‘, die sich an der Wiener Ringstraße festpicken und damit den Verkehr behindern oder unendlich wertvolle Gemälde in Museen mit diversen Flüssigkeiten überschütten. Alles unter dem Deckmantel des Klimaschutzes, versteht sich“, monieren die beiden Freiheitlichen. Platt ergänzt, dass durch die selbsternannten Klima-Aktivisten und ihre Aktionen die Gefahr besteht, dass Blaulichtorganisation am Weg zu ihren Einsätzen behindert werden könnten und es dadurch – wie unlängst in Deutschland geschehen – die Leben vollkommen Unbeteiligter am Spiel stehen könnten.
„Der Herr Bezirksvorsteher hält einfach nichts von Willensbekundungen bei wirklich wichtigen Themen! Die ständige Verweigerung der Antrags-bzw. Auftragsannahme der ÖVP artet immer mehr aus. Aber das hilft den Bewohnerinnen und Bewohnern, die uns Freiheitlichen am Wichtigsten sind, leider überhaupt nicht. Sie haben ein Recht darauf, dass wir uns für sie einsetzen und ihre Interessen vertreten. Auch, wenn es sich um Willensbekundungen handelt, sind die Themen zu wichtig, um nicht bearbeitet zu werden“, so Tschank und Platt abschließend.
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