Weiterhin massive Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen

Dieser Welttag wurde von der Generalsversammlung der UN erstmals am 3. Dezember 1993 ausgerufen. Ziel ist es, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen wach zu halten. DAS BAND macht auf die vielfältigen Probleme, mit denen Menschen mit Behinderungen im Jahr 2022 immer noch konfrontiert sind, aufmerksam.

2022: Herausforderungen auf vielen Ebenen
Menschen mit Behinderungen sehen sich Ende 2022 in Österreich weiterhin vielen Problemen gegenübergestellt. Nicht nur die Pandemie hat Spuren hinterlassen, auch die Energie-Krise und die dadurch explodierenden Preise verschärfen die ohnehin schwierige Lebenssituation. Menschen mit Behinderungen sind statistisch betrachtet stärker armutsgefährdet als die restliche Bevölkerung. Die Teuerungen stellen Betroffene vor große Herausforderungen. Viele sehen sich dadurch in ihrer Existenz bedroht.

NAP – Schwache Aussicht auf Verbesserung
Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und zu gewährleisten. Dies wurde per Gesetz bestätigt, indem Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention 2008 unterzeichnet hat. Der Anfang Juli beschlossene Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP), der bis 2030 gültig ist, macht allerdings wenig Hoffnung auf eine schnelle Realisierung wesentlicher Maßnahmen zur Gleichstellung und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen. 

Er sollte eigentlich als Basis dienen, um dieser großen Personengruppe in Österreich endlich gerechte Lebensbedingungen zu ermöglichen.

Kein Lohn trotz Arbeit
Dem entgegen entspricht die Tatsache, dass viele Menschen mit Behinderung trotz Beschäftigung keinerlei finanzielle Absicherung haben.

Rund 24.000 Menschen mit Behinderung verzichten weiterhin trotz täglicher Beschäftigung in einer Tagesstruktur auf jeden Gehaltsanspruch und jede Pensions- und Krankenversicherung. Vertröstet werden sie mit einem minimalen Taschengeld für 20 bis 40 Wochenstunden produktiver Tätigkeit. Je nach Bundesland variiert dieses zwischen 60 und 150 Euro. Grund dafür ist, dass sie – trotz ihrer nachgewiesenen Arbeitstätigkeit in Tagesstrukturen – nach dem ASVG als „nicht arbeitsfähig“ eingestuft werden.

 „Wir werden nicht müde zu fordern, dass der Tatbestand der „Nichtarbeitsfähigkeit“ im österreichischen Sozialrecht, der nur auf Menschen mit Behinderung angewendet wird, endlich gestrichen wird und auch in den Tagesstrukturen marktfähige Löhne gezahlt werden. Damit die Betroffenen in der Pensions- und Krankenversicherung versichert sind.", führt Mag.a Julia Leibetseder (Geschäftsführerin von DAS BAND) an.

 

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