Neßler/Grüne: Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld und bei den Beihilfen wird erhöht

„Mit der Erhöhung der Zuverdienstgrenze reagieren wir auch hier auf die Inflation. Besonders armutsgefährdete Familien, die Anspruch auf die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld haben und Frauen profitieren von der Maßnahme“, sagt die Familiensprecherin der Grünen, Barbara Neßler, zum heute im Familienausschuss einstimmig beschlossenen Antrag zum Kinderbetreuungsgeldgesetz. 

Nachdem die Erhöhung der Zuverdienstgrenze im Kontomodell des Kinderbetreuungsgeldes bereits umgesetzt wurde, erfolgt nun die Erhöhung beim einkommensabhängigen Modell. „31.109 Personen, davon 94 Prozent Frauen, profitieren von der Erhöhung und können weiterhin bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen“, meint Neßler. Eine weitere Änderung umfasst die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Alleinerziehende und für Personen, deren Partner:in Niedrigverdiener:in ist. „2021 bezogen insgesamt 4.292 Peronen die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld. Diese Beihilfe bekommen Personen, die bereits ein sehr niedriges Kinderbetreuungsgeld bekommen und auch während der Karenz nur wenig oder nicht zuverdienen können. Mit dieser Maßnahme unterstützen wir also jene, die besonders von Armut gefährdet sind und das ist gerade in Anbetracht der derzeitigen Teuerung ein wichtiger Schritt,“ sagt Neßler abschließend.

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