Zangerl: „Strompreisbremse lässt Mehrwertsteuer unberücksichtigt!“

Die ab heute gültige Strompreisbremse wurde so angekündigt, dass der Strompreis mit 10 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Faktisch bleibt der Konsument aber auf deutlich höheren Kosten sitzen, da die Mehrwertsteuer auf den vollen Betrag zu zahlen ist. Damit holt sich der Staat einen Teil der Strompreisbremse über die Mehrwertsteuer zurück. Auch ob die Strompreisbremse sofort greift, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. „Die Bundesregierung muss hier Klarheit schaffen, mir ist unverständlich, warum jede Hilfsmaßnahme auf Krücken daherkommt und nachgebessert werden muss“, betont Tirols AK Präsident. Ebenso kritisiert Zangerl die Explosion bei den Netzgebühren im kommenden Jahr.

Die Strompreisbremse, die eigentlich zum Ziel hat, die Stromrechnung der Haushalte zu einem gewissen Teil zu subventionieren, subventioniert gleichzeitig auch den Staat, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl. Und zwar über die Mehrwertsteuer:

Beträgt der Strom-Arbeitspreis des Stromlieferanten beispielsweise 30 Cent netto pro kWh, wird jener Teil des Preises, der 10 Cent pro kWh übersteigt (also 20 Cent pro kWh) vom Staat als Stromkostenzuschuss übernommen. Aus Sicht der AK Tirol sollte dem Kunden allerdings ein Preis von 10 Cent pro kWh übrigbleiben, auf den dann die Mehrwertsteuer (MwSt.) von 20 % zu zahlen ist, was einen Strompreis von 12 Cent pro kWh ergibt. Zumindest wurde regelmäßig kolportiert, dass der Strompreis bis Ende 2024 auf 10 Cent „eingefroren“ werden soll.

Tatsächlich wird die Strompreisbremse aber wie der Energiekostengutschein abgewickelt: Der Energieanbieter erstellt seine Stromrechnung in voller Höhe inklusive Mehrwertsteuer und zieht erst im Anschluss vom Bruttobetrag den Stromkostenzuschuss, im genannten Fall 20 Cent pro kWh, ab. Die Rechnung des Energieanbieters lautet daher 30 Cent pro kWh + 20 % Umsatzsteuer (USt.), also 
36 Cent pro kWh.  Erst zu diesem Zeitpunkt soll die Strompreisbremse greifen, sodass von den 36 Cent 20 Cent in Abzug gebracht werden. Im Ergebnis zahlt dann der Kunde 16 Cent pro kWh, also deutlich mehr als 10 Cent plus 2 Cent MwSt.

„Der Staat holt sich einen Teil der Strompreisbremse über die Mehrwertsteuer zurück, das kann nicht Sinn der Übung sein“, so Präsident Zangerl und spricht sich angesichts der steuerlichen Umsetzung der Strompreisbremse für einen unteren Referenzenergiepreis von unter 10 Cent aus.

Entlastung bei Teilzahlungsbeträgen und nicht erst in der Endabrechnung

Ein weiterer Punkt ist noch völlig unklar. Da sich aus dem Gesetz nicht ergibt, ob die Strompreisbremse bereits bei den monatlichen Teilzahlungsbeträgen zu berücksichtigen ist, wird dies von Stromanbieter zu Stromanbieter unterschiedlich gehandhabt. Wer Pech hat, spürt die Strompreisbremse erst in einem Jahr, auch wenn sie seit heute gilt. „Die Menschen benötigen aber jetzt eine Entlastung von den hohen Kosten und nicht erst in mehreren Monaten oder gar erst Ende 2024,“ fordert Zangerl die Bundesregierung auf, hier für Klarheit zu sorgen und die Stromanbieter zu verpflichten, bereits ab Dezember 2022 die monatlichen Teilzahlungsbeträge zu senken.

Entlastung für Mehrpersonenhaushalte

Da die Stromkostenbremse mit einem Verbrauch von 2.900 kWh gedeckelt ist, aber vorgesehen ist, Haushalte mit mehr als drei Personen zusätzlich zu entlasten, sind auch in diesem Punkt die zuständigen Bundesminister (für Finanzen und Energie) gefordert, schnell Lösungen zu schaffen und nicht erst, wie angekündigt, im Frühjahr.

Auch Netzgebühren explodieren im Jahr 2023

Schließlich droht mit Jänner 2023 die nächste Preiserhöhung für Stromkunden, nämlich bei den Netzgebühren. Konkret sollen die Netzverlustentgelte für Verbraucher laut Verordnungsentwurf der E-Control (Systemnutzungsentgelte-Verordnung) um bis zu 633 % steigen. Allein diese geplante Erhöhung der behördlich festgelegten Netzpreise schlägt sich bei einem Durchschnittshaushalt (mit 3.500 kWh pro Jahr) mit über 100 Euro zu Buche. Dagegen hat sich die AK Tirol bereits klar ausgesprochen. Zudem greift die Strompreisbremse bei den Netzgebühren nicht und es betrifft diese Erhöhung auch jene Kunden, die bisher aufgrund eines Bestandstarifs z. B. bei der TIWAG oder der IKB noch von einem niedrigeren Strompreis profitieren. 

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