„Die Immobilienmakler haben das Bestellerprinzip nicht bestellt. Die Entscheidung der Regierung für das Bestellerprinzip wurde im vorliegenden Entwurf umgesetzt“, betont Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, anlässlich der aktuellen Diskussion rund um die Einführung des Bestellerprinzips, wonach Die- oder Derjenige, der beauftragt, auch bezahlen soll.
Michael Pisecky, stv. Obmann und Fachgruppenobmann in Wien ergänzt: „Das bis heute kein Beschluss im Nationalrat vorliegt, ist nicht Sache der Immobilienmakler. Nun in der Öffentlichkeit eine Besichtigungsgebühr als Hinderungsgrund darzustellen, ist schlicht falsch, wurde von den Immobilienmakler:innen nie vertreten und ist auch nicht gewünscht. Makler:innen werden nach dem Erfolgsprinzip bezahlt und das soll auch so bleiben.“
Er unterstreicht: „Unglaublich, wenn dann noch von der Bautensprecherin der Grünen, Nina Tomaselli, polemisiert wird, dass Umgehungsversuche die Beschlussfassung verhindern. Das Justizministerium (BMJ) hat einen Entwurf erstellt, dazu gibt es Begutachtungen – selbstverständlich auch von den Immobilienmaklern – und damit die Grundlage für das Justizministerium, eine tragfähige Gesetzesvorlage zu liefern. Wenn hier Unvermögen vorliegt, möge die Bautensprecherin der Grünen ihre Kritik auch dorthin adressieren und nicht einen Berufsstand öffentlich verunglimpfen.“
Seitens der Immobilienmakler wurde immer auf die negativen Folgen eines Bestellerprinzips hingewiesen, was auch die Erfahrungen aus Deutschland klar zeigen: ein geringeres Angebot von Mietwohnungen in der Öffentlichkeit, Mieter:innen verlieren Beratung und die Informations- und Gewährleistungspflicht, der die Makler unterliegen, zudem kommen Mehrkosten, weil dem Ablöseunwesen, das die Maklerprovisionen bei weitem übersteigt, wieder Tor und Tür geöffnet wird. „Was viele nicht bedenken: Makler:innen sind das Schutzschild für Mieterinnen vor überhöhten Mieten und unerlaubten Ablösen“, sagt Branchensprecher Arno Wimmer.
Gemeinsam appellieren Gollenz, Pisecky und Wimmer: „Bewahren sie den Mietwohnungsmarkt vor dieser unglücklichen Einführung des Bestellerprinzips und stoppen sie eine weitere Geringschätzung der Dienstleistungen der Makler, die Jahr für Jahr zehntausende erfolgreiche Vermittlungen – mit einer nachweisbaren Zufriedenheitsquote über 80 Prozent – tätigen.“ (PWK511)
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