Österreich brauche mehr Möglichkeiten zur hochwertigen Elementarpädagogik-Ausbildung , war das Credo, mit dem der Unterrichtsausschuss des Nationalrats heute den Abschluss "Hochschullehrgang Quereinstieg Elementarpädagogik" an den Pädagogischen Hochschulen verabschiedete. Bildungsminister Martin Polaschek betonte, die Behebung des Mangels an pädagogischen Fachkräften in Kindergärten sowie von wissenschaftlichem Lehrpersonal in der Elementarpädagogikausbildung sei ihm ein großes Anliegen. Die Grünen erwarten von dem neuen Hochschullehrgang für Quereinsteiger:innen, der laut Polaschek auch Praxismodule enthält, außerdem mehr Vielfalt in der Elementarpädagogik. Ein weiterer Teil der mit ÖVP-Grünen-FPÖ-Mehrheit angenommenen Regierungsvorlage zum Schulrecht sieht eine Ausweitung der seit 2021/22 bestehenden flächendeckenden Kompetenzerhebung an Schulen vor. Von SPÖ und NEOS kam dazu die Warnung, zusätzliche Leistungsmessungen würden auf Kosten des Unterrichts gehen. Außerdem hatten die beiden Oppositionsparteien Datenschutzbedenken. Polaschek beruhigte, die lediglich durch neue Module ergänzten Kompetenzmessungen würden "in allen Bereichen datenschutzkonform" sein.
Ein zweiter Regierungsvorschlag, dem bis auf die NEOS alle Fraktionen zustimmten, betrifft den Österreichischen Austauschdienst (OeAD) in seiner Zuständigkeit für die Abwicklung der EU-Bildungsprogramme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps. Zudem wird mit der Novelle der Verein "erinnern.at", der Unterrichtsmaterialien zu Nationalsozialismus und Holocaust zur Verfügung stellt, in den OeAD eingegliedert.
In der Ausschussdebatte über die jüngsten Berichte des Bildungsministeriums zur Mittelverwendung aus dem COVID-19-Krisenfonds verteidigte Polaschek die anlassbezogenen Corona-Tests an Schulen. Die derzeitige Corona-Situation an Schulen nannte der Minister "entspannt", weswegen keine flächendeckenden Testungen erforderlich seien. Sollte sich die Infektionslage verschärfen, habe man budgetär vorgesorgt, unabhängig von den laufenden Programmen zur Bekämpfung der Pandemiefolgen, so der Minister auf die Kritik der FPÖ, für Corona-Maßnahmen gebe es mehr Geld als für Förderungen zum Aufholen pandemiebedingter Lernrückstände. Einen FPÖ-Antrag (2955/A(E)) auf zusätzliche Mittel zum Schließen dieser Bildungslücken lehnte der Ausschuss mit ÖVP-Grünen-Mehrheit ab, wobei Polaschek darauf hinwies, seit 2021 habe sein Ressort bereits eine halbe Milliarde Euro für Förderstunden bereitgestellt. Mit den Stimmen aller Fraktionen außer der Freiheitlichen angenommen und enderledigt wurden die COVID-19-Berichte von August (III-765 d.B.) und September 2022 (III-779 d.B. ).
Kompetenzmessungen sollen ausgeweitet werden
Mit dem Gesetzesvorschlag (1791 d.B.) für zusätzliche Leistungsmessungen ab 2023 sollen die Schüler:innen noch besser im Wissenserwerb unterstützt werden, geht aus den Erläuterungen der Vorlage hervor. Durch weitere Module will man die bestehende "Individuelle Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS)" in der 3.,4., 7., und 8. Schulstufe zwecks bedarfsorientierter Unterrichtsgestaltung ergänzen. Gleichzeitig sollen die Schulen mithilfe einer eigenen Datenbank über die Leistungen an den Standorten ein evidenzbasiertes Bild vom Leistungsniveau der Schüler:innen erhalten. Diese Datenbasis soll den Lehrkräften bei der zielgerichteten Förderung helfen. Seitens des Bildungsministeriums will man auf Grundlage anonymisierter Daten aus den Schulen das Bildungsmonitoring und die Qualitätssteuerung des Schulwesens ausrichten. Hermann Brückl (FPÖ) hält die Kompetenzmessungen für sinnvoll, solange sie nicht losgelöst vom Lehrplan durchgeführt werden und "zeitnahe Ergebnisse bringen". Den Einwand von Petra Tanzler (SPÖ) und Martina Künsberg Sarre (NEOS), zusätzliche Leistungserhebungen stellten einen überbordenden Aufwand für Schüler:innen und Lehrer:innen dar, wies Gertraud Salzmann (ÖVP) zurück. Bei iKM PLUS geht es ihr zufolge um eine Feststellung des Leistungsstands ohne Notengebung, woraus sich der individuelle Förderbedarf ableiten lasse. Laut Bildungsminister Polaschek baut die geplante Ausweitung auf Pilotprojekten auf.
Laut Gesetzesentwurf sollen neue Kompetenzerhebungen zum Teil "verpflichtend" und zum Teil "ergänzend" eingeführt werden. Verpflichtende zusätzliche Kompetenzerhebungen wären zum einen periodisch (einjährig und dreijährig) durchzuführen. Zum anderen auf Grundlage einer Verordnung, die den Bedarf – etwa große Wissenslücken in einem Gegenstand – genauer definiert. Ergänzende Messungen würden von einer Lehrperson bzw. der Schulleitung zur genaueren Erhebung von Leistungsstand und Förderbedarf der Schüler:innen festgelegt. Optional können zudem die personalen, motivationalen, sozialen und lernmethodischen Kompetenzen der betreffenden Schülerin bzw. des betreffenden Schülers mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten durch ein neues Diagnostik-Instrument zur "Einschätzung zu überfachlichen Kompetenzen" abgeklärt werden.
Neuerungen im Österreichischen Austauschdienst
Der Novellenvorschlag (1788 d.B.) zum OeAD-Gesetz zielt auf eine neue Zusammensetzung des OeAD-Aufsichtsrats vor, sodass das Bundeskanzleramt und die Rektor:innenkonferenz der Pädagogischen Hochschulen jeweils ein Vorschlagsrecht für ein Aufsichtsratsmitglied erhalten. Weiters soll der OeAD über seine Mobilitäts- und Kooperationsdatenbank künftig auch personenbezogene Daten zur Erasmus+ Hochschulmobilität dem Bildungsminister übermitteln. Die Novelle schafft für diese Datenverarbeitung im Sinne von Planung und Controlling die rechtliche Basis. Von den NEOS sind in diesem Zusammenhang noch datenschutzrechtliche Fragen offen, weswegen sie bei der Ausschussabstimmung noch nicht für die Vorlage votierten.
Mit der Eingliederung von "erinnern.at" in den OeAD wird dessen Portfolio um entsprechende Unterrichtsprogramme erweitert. Ziel sei, die Erinnerungsarbeit an die Opfer des Nationalsozialismus sowie die Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus langfristig sicherzustellen, erläuterte Sibylle Hamann (Grüne). Auf Bedenken der SPÖ, ob erinnern.at auch innerhalb des OeAD unabhängig werde arbeiten können, ging Minister Polaschek im Detail ein und unterstrich, für die Autonomie der Bildungsarbeit des ehemaligen Vereins sorge ein eigener wissenschaftlicher Beirat. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) rei
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