Scheucher-Pichler/Gödl: Pflegereform wird fortgesetzt – Angehörigenbonus für alle pflegenden Angehörigen ab Stufe 4

"Die Pflegereform, die wir bereits heuer in Angriff genommen haben, wird fortgesetzt", zeigten sich die beiden ÖVP-Abgeordneten Elisabeth Scheucher-Pichler und Ernst Gödl über weitere Maßnahmen zur Verbesserung im Pflegebereich im Sozialausschuss erfreut. Gödl: "Ab Pflegestufe 4 erhält beispielsweise die Hauptpflegeperson (selbst- oder weiterversicherte pflegende Angehörige) eine jährliche Sonderzuwendung in der Höhe von 1.500 Euro." Und Scheucher-Pichler ergänzt: "Auf Antrag soll dieser Bonus auch an Pensionist/innen ausbezahlt werden; für diese ist eine Einkommensgrenze von durchschnittlich 1.500 Euro netto vorgesehen." Inkrafttreten soll diese Änderung mit 1. Juli 2023. Das Pflegereform-Paket umfasst insgesamt 20 Maßnahmen mit einem Volumen von etwa einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, die Ausbildung sowie für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.

Scheucher-Pichler, auch Vizepräsidentin des Österreichischen Hilfswerks, weiter: "Dringend benötigte Erholung bringt zudem eine zusätzliche Entlastungswoche." Als Maßnahme des Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutzes erhalten für in Gesundheits- und Krankenpflege-Berufen ausgebildete und tätige Personen – also auch Sozialbetreuungsberufe mit Pflegeassistenzausbildung, die als Pflegeassistenz tätig sind – ab dem 43. Geburtstag eine zusätzliche Entlastungswoche. Diesen Anspruch haben alle als Arbeitnehmer/innen beschäftigte Pflegekräfte, unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit, zusätzlich zur fünften Urlaubswoche. Bis inklusive 2026 ist eine Ablöse der Entlastungswoche auch in Geld möglich. Zudem gibt es zwei Stunden Zeitguthaben für Nachtdienste in allen Pflegeheimen, hebt Gödl, auch Obmann des Sozialhilfeverbandes Graz-Umgebung, hervor.

Verlängerung der Sonderbetreuungszeit für Eltern

Mit einer Änderung des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes wird außerdem die Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 verlängert, so die beiden Abgeordneten. Eltern bekommen damit zusätzlich frei, wenn sich die Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und sie die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können.

Einmalzahlung für Bezieher/innen von Opferrenten

Als Ausgleich für die aktuelle Teuerung sollen auch Bezieher/innen einkommensabhängiger Opferrenten heuer und im nächsten Jahr, angelehnt an die Leistungen für Bezieher/innen kleiner und mittlerer Pensionen, Einmalzahlungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen neben ihrer Opferrente keine sozialversicherungsrechtliche Pension beziehen. Damit sollen Doppelbezüge vermieden werden.

"Insgesamt wurden heute damit zahlreiche Verbesserungen im Sozialbereich umgesetzt", so die beiden Mandatare abschließend. (Schluss)

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