Rechnungshofausschuss behandelt Berichte zu energiepolitischen Themen

Energiepolitische Themen dominierten die Debatte im heutigen Rechnungshofausschuss. So wurde etwa die Verhandlung eines Berichtes von 2020 wieder aufgenommen, in dem der Rechnungshof sowohl die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Energiearmut, als auch Aktionen von ausgewählten Energieversorgern in den Jahren 2013 bis 2018 überprüfte. Ebenfalls auf der Agenda standen ein wieder aufgenommener Bericht zur Gebarung der Österreichischen Energieagentur sowie ein weiter Bericht, in dem die Förderungen für den Fernwärme- und den Fernkälteleitungsbau im Zentrum standen. Energieministerin Leonore Gewessler, Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur Franz Angerer stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Alle drei Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.

Rechnungshof empfiehlt Evaluierung von Maßnahmen gegen Energiearmut

In seinem Bericht "Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut" überprüfte der Rechnungshof für die Jahre 2013 bis 2018, wie der Energiearmut in Österreich entgegengesteuert wurde (III-319 d.B.). Darin konstatiert er, dass bereits einige Maßnahmen in diese Richtung getroffen worden seien, diese jedoch großteils nicht nur auf schutzbedürftige Personen fokussierten. Die Prüferinnen und Prüfer bemängeln, dass bis Ende der Gebarungsüberprüfung keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorgelegen seien, weshalb der Rechnungshof deren Evaluierung empfiehlt.

Überprüft wurden auch ausgewählte Energieversorger in Graz, Wels und Wien, die freiwillig Aktionen gegen Energiearmut setzten. Diese reichten von einmaligen finanziellen Unterstützungen bis zur längerfristigen Betreuung von Betroffenen. Hierbei gab es Kooperationen mit städtischen Sozialeinrichtungen und nicht staatlichen Organisationen, die der Rechnungshof als zweckmäßig beurteilt. Jedoch fehlte auch hier eine Evaluierung. Daher empfehlen die Prüferinnen und Prüfer den Energieversorgern, von ihren Kooperationspartnern Auskünfte über die Maßnahmen
zur Beseitigung von Energiearmut einzuholen, um Erkenntnisse über deren Wirksamkeit und Nachhaltigkeit gewinnen zu können.

Debatte über treffsichere Hilfen und Maßnahmen auf EU-Ebene

Von einem sehr aktuellen Thema sprach FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger, zumal die Energiepreise mittlerweile dramatische Ausmaße angenommen hätten. Viele Menschen könnten sich das Heizen nicht mehr leisten. Es brauche daher eine Gesamtstrategie sowie treffsichere Maßnahmen zur Unterstützung in dieser teils existenzbedrohenden Krise.

Der Bericht sei schon etwas "veraltet", meinte hingegen ÖVP-Abgeordneter Franz Hörl. Der Anteil an Personen, die in energiearmen Haushalten leben, habe sich nämlich von 3,2 % im Jahr 2020 auf mittlerweile 9,2 % erhöht. Er sprach sich zudem gegen ein absolutes Verbot von Gasheizungen aus, weil diese vor allem in peripheren Regionen nicht so leicht ersetzt werden könnten. NEOS-Mandatar Yannick Shetty erkundigte sich unter Bezugnahme auf die Empfehlungen des Rechnungshofs nach der genauen Definition des Begriffs Energiearmut sowie nach einer Gesamtstrategie. Er wollte zudem von Bundesministerin Gewessler wissen, ob sie die Unterstützungsmaßnahmen der Regierung als treffsicher bezeichnen würde.

Es handle sich bei der Energiearmut um ein multidimensionales Thema, meinte Lukas Hammer von den Grünen, wobei aber oft eine Korrelation zwischen geringem Einkommen und hohem Energieverbrauch feststellbar sei. Deshalb habe das Ressort vor knapp einem Jahr das Programm "Sauber Heizen für alle" in die Wege geleitet, das bei Bezieherinnen und Beziehern niedriger Einkommen die Kosten für den gesamten Heizungstausch fördere. Für Michael Seemayer (SPÖ) habe die Regierung bisher zu wenig getan, um effektiv gegen Energiearmut vorzugehen. Es gebe weder effektive Maßnahmen, um die Preise zu senken, noch habe man die Einkommen und Transferleistungen deutlich erhöht. Ein Drittel der Haushalte habe zudem weniger als 1.000 € an Rücklagen, gab Seemayer zu bedenken. Diese könnten sich teure Investitionen daher nicht leisten.

Gewessler kündigt "Road-Map Energiearmut" an

Bundesministerin Leonore Gewessler führte einmal mehr die derzeit schwierigen Rahmenbedingungen unter anderem auf falsche energiepolitische Entscheidungen in der Vergangenheit zurück. Die Regierung engagiere sich daher auf allen Ebenen, um eine Trendwende einzuleiten und um die sozialen Probleme zu lösen, die in der Mitte der Bevölkerung angekommen seien. Sie war grundsätzlich der Meinung, dass es gelungen sei, breit aufgesetzte, treffsichere und zielgruppenorientierte Unterstützungsmaßnahmen zu beschließen. Da man jedoch gleichzeitig auch sehr rasch helfen wollte, musste unter anderem aufgrund von fehlenden Daten eine gewisse Unschärfe in Kauf genommen werden. Bei der ab 1. Dezember 2022 geltenden Stromkostenbremse gebe es aber neben der preislichen Stützung des Durchschnittsverbrauchs noch eine besondere Förderung für ärmere Haushalte im Bereich der Netzkosten, betonte die Ressortchefin.

Wie Hammer machte Gewessler darauf aufmerksam, dass mit dem Instrument "Sauber heizen für alle" erstmals eine soziale Komponente aufgenommen wurde, durch die der Heizkesseltausch bis zu 100 % gefördert werden könne. Außerdem schaue man sich gerade an, ob die Obergrenzen verändert werden müssen und ob noch mehr für den mehrgeschoßigen Wohnbau gemacht werden soll. Als weitere Maßnahmen führte die Ministerin den Ausbau von Energieberatungen und Energieausbildungen an. Zudem stellte sie die baldige Veröffentlichung einer "Road-Map Energiearmut" in Aussicht, die eine Gesamtschau über alle Aktivitäten in diesem Bereich bieten soll.

Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker bestätigte die Korrelation zwischen geringem Einkommen und hohen Energiekosten und erklärte dies mit den mangelnden Möglichkeiten der Betroffenen, Energie zu sparen. Die Bundesregierung habe dahingehend eine Reihe von Maßnahmen gesetzt. Dabei sei auf Treffsicherheit, Wirksamkeit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu achten.

Österreichische Energieagentur: Abgeordnete fragen nach Umsetzung von Rechnungshof-Empfehlungen

Von Juli bis Oktober 2020 überprüfte der Rechnungshof den Verein Österreichische Energieagentur – Austrian Energy Agency sowie die in seinem Alleineigentum stehende gleichnamige GmbH (III-479 d.B.). Prüfungsziele waren die Darstellung und Beurteilung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Vereins und seiner Tochtergesellschaft, der Wahrnehmung von Organfunktionen, der Governance sowie der Organisation und wirtschaftlichen Situation in den Jahren 2017 bis 2019. Daraus leitete der Rechnungshof fünf zentrale Empfehlungen ab, die von einer Festschreibung des Sitzungsregimes für Vorstand und Präsidium, über die Einrichtung eines Aufsichtsorgans für Leitung und Geschäftsführung, die Verankerung des Bundes-Public-Corporate-Governance-Kodex in ihrem Regelwerk sowie im Geschäftsführervertrag bis zur jährlichen Veröffentlichung der Jahresabschlüsse und Erarbeitung strategischer Vorgaben des Vereins durch das Energieministerium.

Im Ausschuss interessierte sich Kurt Egger (ÖVP) für den Stand der Umsetzung der Empfehlungen. FPÖ-Mandatar Peter Schmiedlechner wollte im Konkreten wissen, wann die Abänderung der Vereinsstatuten umgesetzt wird, da der Geschäftsführer einem aus seiner Sicht "zahnlosen" Vorstand gegenüberstehe. Zudem erkundigte er sich über den Besetzungsmodus des Vorstandes und dessen Aufwandsentschädigungen.

Nach der Umsetzung des Transparenzdatenbankgesetzes und der Verankerung des Corporate-Governance-Kodex fragte Yannick Shetty (NEOS). Er thematisierte auch Dienstfreistellungen bei weiterer Ausbezahlung der Bezüge, die Zweckmäßigkeit der Vereinsform der Energieagentur und in der Vergangenheit nicht schriftlich abgeschlossene Verträge mit der Tochtergesellschaft. David Stögmüller von den Grünen erkundigte sich nach dem Mitteleinsatz sowie den Rücklagen der Energieagentur und Philip Kucher (SPÖ) nach einer Monitoringstelle.

Gewessler: Energieagentur leistet angesichts aktueller Problemlagen wertvolle Hilfe

Energieministerin Gewessler unterstrich im Ausschuss, dass die Energieagentur mit ihrem "unabhängigen und wissenschaftsbasierten Blick" wichtige Hilfe für die Bundesregierung angesichts der gegenwärtigen Probleme leiste. So habe sie beispielsweise "in Rekordzeit" Handelsoptionen im europäischen Stromsystem evaluiert, sei ein langjähriger Partner beim "Klima-aktiv-Programm" und fungierte als Monitoringstelle beim Energieeffizienzgesetz.

Trotzdem zeige der Rechnungshofbericht Handlungsbedarf auf, erklärte Gewessler und ging auf die Fragen der Abgeordneten ein. Die Struktur eines Vereins eigne sich gut für die Aufgaben der Energieagentur und sorge zudem für eine gewisse Transparenz. Der Vorstand werde bei der Generalversammlung gewählt und erhalte keine Aufwandentschädigungen, so Gewessler.

In Abstimmung mit der Finanzprokuratur sei ein Kontrollorgan mit Einsichts- und Berichtspflichten eingerichtet und eine externe Anwaltskanzlei einbezogen worden. Weiters sei zur Förderung der Transparenz ein Beteiligungsmanagement im Energieministerium eingeführt worden, das laut Gewessler auch die Energieagentur beaufsichtigt. Ein Bericht zur Corporate Governance ist bereits öffentlich abrufbar. Die Entscheidungen über die Dienstfreistellungen seien bereits vor Gewesslers Amtszeit gefallen. Derzeit laufe ein Diskussionsprozess im Ressort, wie künftig damit umgegangen werden soll.

Auf die Fragen zum Mitteleinsatz ging der Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur Franz Angerer ein. 200.000 € Gewinn habe die Agentur im letzten Jahr erwirtschaftet, der aufgrund der Vereinsform streng zweckgebunden sei. Rund ein Drittel des Jahresbudgets sei an Rücklagen vorhanden. Rund 7 % der Einnahmen stammten aus Mitgliedsbeiträger, der überwiegende Teil werde aus Projekten erwirtschaftet, wobei das BMK etwa 50 % davon beauftrage. Hinsichtlich der vom Rechnungshof empfohlenen Statutenänderung, berichtete Angerer von einer kürzlich erfolgten Generalversammlung, bei der diese avisiert wurde. Generell bemühe man sich, alle Empfehlungen des Rechnungshofs bei der Energieagentur umzusetzen. Die Vereinsform erachtete auch er für sinnvoll, da es dadurch möglich sei, ein breites Spektrum an Interessen miteinzubeziehen.

Rechnungshofpräsidentin Kraker erklärte, dass von 48 Vereinsmitgliedern mehr als die Hälfte aus Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen bestehe. Daher müsse die Energieagentur auch als Verein den Standard öffentlicher Unternehmen entsprechen. Mit den Empfehlungen insbesondere zur Statutenänderung sollten Rollenkonflikte zwischen den Organen reduziert werden, so Kraker.

Rechnungshof prüft Förderungen für den Fernwärme- und Fernkälteleitungsbau

In einem weiteren den Energiesektor betreffenden Bericht des Rechnungshofs standen die Förderungen für den Fernwärme- und den Fernkälteleitungsbau im Fokus (III-776 d.B.). In Österreich entfallen rund 27 % des gesamten Energieverbrauchs auf den Wärmesektor (Heizen, Kühlen, Warmwasseraufbereitung), wobei die fossilen Energieträger dominieren. Obwohl die Bundesregierung im Jahr 2017 die Erarbeitung und Umsetzung einer österreichischen Wärmestrategie angekündigt habe, sei diese noch nicht vorgelegt worden, zeigte Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker auf. Damit gab es für den Bereich der Fernwärme und der Fernkälte keine definierten Umsetzungsstufen und Vorgaben zur Erreichung der Dekarbonisierungsziele. Insbesondere wegen der aktuellen Energieversorgungskrise und der internationalen Abhängigkeiten von Erdgas sowie aufgrund des zu erwartenden positiven Umweltfaktors sei ein rascher Ausbau erneuerbarer Energie dringend geboten, lautet der zentrale Appell des Rechnungshofs.

Das Fördersystem sei auf neue Beine gestellt worden, führte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler aus. Die Überführung in das Umweltförderungsgesetz sei aus ihrer Sicht eine zielführende Strategie gewesen, die auch zu mehr Transparenz führen werde.

Bericht bemängelt Fehlen von strategischen Weichenstellungen, von Plänen für Umstellung von Einzelanlagen sowie einer Wärmestrategie

Der Rechnungshof überprüfte von März bis Juni 2021 die Investitionsförderungen nach dem Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz im Klimaschutzministerium und bei der Abwicklungsstelle AWISTA GmbH. Ziel war die Beurteilung der strategischen Vorgaben, die Förderabwicklung sowie die Aufgabenwahrnehmung und Aufsicht durch das Ministerium. Der überprüfte Zeitraum erstreckte sich von der Beauftragung der AWISTA im Jahr 2010 bis Ende 2020, wobei 100 Förderverträge im Ausmaß von rund 135 Mio. € abgeschlossen wurden. 169 befanden sich noch auf der Warteliste. Die Anzahl der abgeschlossenen Förderverträge zeigte Brüche, urteilte der Rechnungshof, die mit der mangelnden Zuweisung von Fördermitteln beziehungsweise der fehlenden Freigabe durch das Klimaschutzministerium zusammenhingen. 

Fast ein Drittel der österreichischen Haushalte werde mit Nah- oder Fernwärme versorgt, die im Vergleich zu Einzelheizungen energieeffizienter und umweltfreundlicher ist. Sie spiele eine wesentliche Rolle bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 um 48 % gegenüber dem Referenzjahr 2005. Im städtischen Bereich sei Fernwärme von großer Bedeutung; sie werde aber ebenfalls überwiegend mit fossilen Energieträgern erzeugt. Der Umstieg von fossilen Energieträgern auf umweltfreundlichere Heizsysteme betreffe vor allem Haushalte in Ländern mit einem hohen Anteil an Öl- und Erdgasheizungen, wie Wien, Niederösterreich, Vorarlberg, Tirol und Burgenland. Weil die Umstellung mit einer langen Vorlaufzeit verbunden sei, brauche es bei Investitionsentscheidungen Planungssicherheit – sowohl für Energieversorgungsunternehmen als auch für Privatpersonen. Zu den im städtischen Bereich vorherrschenden Mehrparteienwohnhäusern, die zum Großteil über Gasheizungen beheizt werden, enthalte der österreichische Aufbau- und Resilienzplan weder Zielvorgaben noch Fördermaßnahmen für einen "grünen Übergang" in der Wärmeversorgung, bemängelt der Rechnungshof. Offen bleibe etwa, wie in Mehrparteienwohnhäusern eine Umstellung von Einzelanlagen (zum Beispiel Gasthermen) auf umweltfreundliche Gemeinschaftsanlagen (zum Beispiel Fernwärmeanschluss oder Wärmepumpe) erfolgen sollte.

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ) sprach die Problematik an, dass vor allem in Städten noch viele Gasthermen in Betrieb seien. Ein Austausch würde hohe Kosten verursachen. Die noch immer hohe Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zeige auf, dass "wir Meter machen müssen", urteilte Yannick Shetty (NEOS). Es könne nicht sein, dass es noch immer keine Wärmestrategie gebe und auch keine standardisierten Methoden zur Berechnung der Umwelteffekte von Projekten verfügbar seien. Lukas Hammer (Grüne) stimmte mit der Klimaschutzministerin überein, dass die Regelung des Ausbaus von Fernwärme im Umweltförderungsgesetz eine wichtiger Fortschritt war. 

Ruth Becher (SPÖ) wies auf die Bedeutung des Netzausbaus hin und wollte wissen, wie lange der Abbau der noch bei der AWISTA gestellten Förderanträge dauern werde.

Gewessler: Zeitgemäßes Fördermanagement wurde auf die Beine gestellt

Bundesministerin Leonore Gewessler verwies noch einmal auf die im Jahr 2021 eingeleitete Reform des Förderwesens, die ein wichtiger und notwendiger Schritt war. Da die Versorgung mit Nah- und Fernwärme effizienter sei als Einzelanlagen investiere der Bund verstärkt in den Netzausbau sowie die Nutzung von neuen Quellen wie Erdwärme. Insgesamt stünde bis 2026 ein Budget in der Höhe von 372 Mio. € zur Verfügung. Sie könne versichern, dass es genug Mittel geben werde, um alle Anträge auf der Warteliste zu bearbeiten; dies sollte in den nächsten drei Jahren erledigt sein. Was die Wärmestrategie angeht, handle es sich dabei um einen Prozess, der gemeinsam mit den Stakeholdern verfolgt werde. Wichtiger als ein "Papier" seien ihr konkrete Ergebnisse, wie etwa das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, das nun zum Beschluss vorliege. Hinsichtlich der Debatte auf europäischer Ebene über die Einstufung von Biomasse merkte Gewessler gegenüber Andreas Kühberger (ÖVP) an, dass sie sich an der Position des Rates orientiere, die auf einer Balance zwischen "Schützen und Nutzen" beruhe.

Vielzahl an Berichten einstimmig zur Kenntnis genommen

Ohne Debatte einhellig zur Kenntnis genommen wurden die Berichte "Verkehrsinfrastruktur des Bundes – Strategie, Planung, Finanzierung; Follow-up-Überprüfung und COVID-19-Auswirkungen" (III-430 d.B.), "Errichtung der S 10 – Mühlviertler Schnellstraße" (III-42 d.B.) mit dazugehöriger Follow-up-Überprüfung (III-569 d.B), "AustriaTech – Gesellschaf des Bundes für technologiepolitische Maßnahmen GmbH" (III-57 d.B.), "Verkehrsauskunft Österreich VAO GmbH" (III-162 d.B.), "Windpark Pretul GmbH" (III-166 d.B.), "Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel" (III-169 d.B.), "Zivile Flugsicherung; Follow-up-Überprüfung" (III-204 d.B.), "Ticket-Vertriebssystem der ÖBB-Personenverkehr AG; Follow-up-Überprüfung" (III-233 d.B.) und "Zuschussverträge zur Finanzierung der Schieneninfrastruktur der ÖBB" (III-472 d.B.).

Zu den Berichten "COFAG und Zuschüsse an Unternehmen" (III-781 d.B.), "Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds – PRIKRAF" (III-767 d.B.) und "Kooperationen des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vereinen und Organisationen" (III-766 d.B.) wurden die Verhandlungen einstimmig vertagt. (Schluss Rechnungshofausschuss) wit/sue


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