Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, seien die aktuellen Äußerungen der Niederösterreichischen und Wiener Landespolitik zum Lobautunnel völlig danebenliegend. Sprecher Wolfgang Rehm „Landesrat Schleritzko &Co entsprechen mit ihren erneuten hysterischen Äußerungen den Erwartungen. Weder S1 noch S8 sind auch nur annähernd baureif. Gestern hat für die Länder eine Frist beim Ministerium geendet, die diese offensichtlich schlecht genützt haben.“
Im Rahmen der von Klimaschutzministerin Gewessler im September gestarteten Strategischen Prüfung Verkehr, die noch die kommenden ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen werde, habe für die Länder gestern lediglich die Frist geendet, zur Definition des Untersuchungsumfangs Stellung zu nehmen. „Die S1 mit dem Lobautunnel wurde bisher nie einer solchen Prüfung unterzogen, es steht dem Ministerium zu, eine solche Prüfung zu starten und die Länder haben kein Antragsrecht zu deren Beendigung,“ stellt Rehm klar. Eher lachhaft seien nun die Versuche Niederösterreichs jene Anwaltskanzlei aufzubieten, die das Land in allen Straßenverfahren vertritt und mit dem Verweis auf fehlende Ergebnisoffenheit die Prüfung in Frage zu stellen. „Gerade das Land Niederösterreich, das bei S8, S34 und S3 absolutistische Willkür anstelle von Ergebnisoffenheit gezeigt hat, fühlt sich nun berufen eine solche einzufordern,“ so Rehm. Die Wiener SUPerNOW 2003 wiederum sei ein rein informeller Prozess gewesen. Wien berufe sich nun gerne darauf, obwohl man die Ergebnisse ignoriert habe und das nunmehrige S1-Projekt dort am schlechtesten abgeschnitten habe. „Jahrzehntelang hat nach dem Bundesstraßengesetz kein Hahn gekräht und hat dies Legionen von roten Verkehrsministern nicht interessiert, nun erleben wir fortgesetzte Versuche, es in juristischer Hoffnungs- und Ahnungslosigkeit zur Wunderwaffe hochzustilisieren und dabei geflissentlich sowohl dessen Gesamtinhalt, als auch die Anforderungen von EU- Recht auf denen die Strategischen Prüfungen basieren zu ignorieren“, kritisiert Rehm. Diese konsequente Ahnungslosigkeit zeige sich auch in den populistischen Forderungen nach raschen Baumaßnahmen. „Bei der S1-Lobau sind insgesamt elf Genehmigungen erforderlich. Hier liegen für die Mehrzahl der Anträge keine Bewilligungen vor. Die S8-Marchfeldautobahn ist im Februar 2020 nur um Haaresbreite ihrer juristischen Totalvernichtung entgangen und wurde im September 2021 der Bescheid von Minister Hofer gerichtlich aufgehoben und das nicht genehmigungsfähige Projekt zurück an den Start geschickt, gleichzeitig sind die Höchstgerichte damit befasst“, stellt Rehm die rechtliche Situation abschließend klar.
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