Organisationen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, müssen, sich darüber im Klaren sein, dass der Schutz der Kinder oberste Priorität hat. Dieser Schutz beginnt bei der Auswahl und Prüfung des Personals. Organisationen sollen unbedingt alle vorhandenen Möglichkeiten zur Überprüfung von potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass keine verurteilten Sexualstraftäter/innen in Kinder- und Jugendorganisationen tätig werden.
„Mit der aktuellen Gesetzessituation können verurteilte Sexualstraftäter/innen, die vor Verurteilung nicht in der Kinder- und Jugendarbeit tätig waren, dies nach Verurteilung jederzeit tun. Diese Gesetzeslücke ist im Kampf gegen Gewalt und Missbrauch unbedingt zu schließen!“, sind sich LAbg. Julia Wagentristl, Obfrau der Kinderwelt und Matthias Pfeiler, Geschäftsführer der Kinderwelt am Tag der Kinderrechte einig.
Kinder- und Jugendorganisationen sollen unbedingt von Bewerber/innen eine „Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge“ bei ehrenamtlicher Tätigkeit verlangen dürfen, um den Schutz von Minderjährigen beim Ehrenamt zu gewährleisten. „Die Justizministerin ist am Zug und muss handeln. Es muss dringend jede Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass verurteilte Straftäter/innen in Kinder- und Jugendeinrichtungen tätig werden, so Wagentristl weiter.
Die Einführung eines verpflichtenden „Gütesiegels“ sehen Wagentristl und Pfeiler jedoch als den falschen Weg. Viele Kinder- und Jugendorganisationen haben bereits Kinderschutzkonzepte und Verhaltenskodexe. „So vielfältig die Kinder- und Jugendarbeit ist, so vielfältig sind auch ihre Organisationen. Diese wissen sehr gut, welches Wissen und Anforderungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mitbringen müssen. Überbürokratisierte Auswahlprozesse im Ehrenamt erschweren die Personalsuche deutlich und sind kein Garant für Qualität“, erwähnt Bundesgeschäftsführer Matthias Pfeiler abschließend.
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