Fußball-WM: Fernsehen bei der Arbeit? Bier mit den Kolleginnen und Kollegen?

Die Fußball-WM in Katar beginnt in wenigen Tagen. Der Wüstenstaat ist der wohl umstrittenste Gastgeber aller Zeiten – und natürlich werden Fußballfans mit den Teams mitfiebern. Aber: Die Liste der Vorwürfe ist lang und die Gelegenheit gut, um dabei über den eigenen Tellerrand zu blicken. Menschenrechte werden in Katar nämlich mit Füßen getreten, tausende ausländische Arbeitskräfte sollen beim Bau von WM-Infrastruktur ums Leben gekommen sein, Meinungsfreiheit und Frauenrechte gibt es so gut wie keine und LGBTQIA+-Personen werden ausgepeitscht bzw. droht ihnen sogar die Todesstrafe.  

Seit Jahren setzt sich der ÖGB gemeinsam mit internationalen Gewerkschaften für Verbesserungen ein – erste kleine Erfolge gibt es beim Thema ArbeitnehmerInnenrechte, es ist aber noch ein weiter Weg zu wirklich akzeptablen Zuständen. Übrigens: Dieses Thema auch im Mittelpunkt unseres aktuellen ÖGB-Podcasts mit dem Titel “Wenn Sport über Leichen geht”. Unsere Gäste erzählen, was sie vor Ort in Katar gesehen und erlebt haben bzw. sprechen wir darüber, ob ein Boykott der WM sinnvoll ist. Hier zum Nachhören: https://bit.ly/3ttZYEF  

Trotz aller Vorwürfe ist aber auch eines klar: Die Fußball-WM zieht auch bei uns hunderttausende Menschen in den Bann. Viele Spiele fallen in die Arbeitszeit von ArbeitnehmerInnen in Österreich. 

Der ÖGB gibt Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die sich während der Männerfußball-WM für Fußballfans stellen.  

1. Darf ich während der Arbeit eine sportliche Entscheidung im Fernsehen anschauen? 

Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. Aber selbstverständlich kann in Absprache mit dem Arbeitgeber eine Ausnahme gemacht werden.
Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, wie in Wettbüros, der darf natürlich auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden. 

2. Wie ist das mit dem Internet – darf ich ein Fußballspiel auf Handy, Tablet oder Computer streamen? 

Ist Privatnutzung der Geräte prinzipiell erlaubt, so wird man auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen.
Anders verhält es sich aber, wenn man eine ganze Entscheidung streamen will – das ist nicht erlaubt. 

3. Kann mir mein Lohn bzw. Gehalt gekürzt werden, wenn ich z. B. einen ganzen Vormittag Spiele nachschaue? 

Wenn trotz Verbots geschaut bzw. gestreamt wird, darf der Arbeitgeber das Einkommen kürzen. 

4. Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu verpassen? 

Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt ist, dann natürlich auch während der Fußball-WM. Aber auch hier gilt: Nicht ablenken lassen und niemanden stören. 

5. Darf ich mit einem Bier auf einen Erfolg meiner Lieblingsmannschaft anstoßen? 

Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch während sportlicher Veranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man sich selbst oder andere gefährden könnte. 

6. Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen? 

Auch wenn die Zeit der Fußball-WM für viele eine Art Ausnahmezustand darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin. Das heißt: Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht einseitig angetreten werden.  Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungsgrund. 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund

BankenDienstleistungenFinanzen und DienstleistungenFußballGewerkschaftenITKatarKonjunkturÖGBSoftwareTechnologieUnternehmenVerbraucherWirtschaft und FinanzenWMZinsen
Comments (0)
Add Comment