Der VfGH verliert mit seinen Entscheidungen Vertrauen und Akzeptanz

4 Wahlanfechtungen (W I 6/2022, W I 9/2022, W I 10/2022, W I 11/2022) zur Bundespräsidentenwahl 2022 sprechen eine deutliche Sprache, die der parteipolitisch besetzte Verfassungs- gerichtshof allesamt zurückwies. Der VfGH hat jedenfalls keine Legitimation durch das Volk, da seine Mitglieder ja noch nie durch das Volk gewählt wurden. Die „Legitimation“ der VfGH-Richter ergibt sich lediglich aus der Angelobung durch den Bundespräsidenten.

Besonders skurril ist es, wenn von den 14 Verfassungsrichtern nur 6 Richter – also nicht einmal die Hälfte – eine Entscheidung hinter verschlossenen Türen treffen. Und dann stimmte in den Wahlanfechtungsverfahren zur Bundespräsidentenwahl 2022 auch noch die VfGH-Richterin Dr. Verena Madner (GRÜNE) – mit, ohne ihre eigene Befangenheit zum Wahlwerber Van der Bellen (GRÜNE) zu erkennen.

Im Verfahren (W I 9/2022) wurden die geänderten Spielregeln während des Spiels beklagt: Dass es ein Wahlrechtsänderungsgesetz während der Ausschreibungsphase der Bundespräsidentenwahl 2022 gab, das die Unterstützungserklärungsformulare abänderte, ist für den VfGH unbedeutend. Gleiches trifft darauf zu, dass eine Gemeinde (Wien) bereits ab der Ausschreibung am 7.7.2022, andere Gemeinden aber erst ab dem Stichtag 9.8.2022 akzeptierten, dass Leute am Amt zwecks Unterzeichnung der Unterstützungserklärungen erschienen. Manche Gemeinde bestätigten nicht einmal am Stichtag Unterstützungs- erklärungen. Auch das war dem VfGH egal.

Neben den finanziell abhängigen Medien ist der Verfassungs- gerichtshof ganz offensichtlich der zweite große Verlierer der Bundespräsidentenwahl 2022 in Österreich.

Am besten gleich folgende Volksbegehren unterschreiben: 
=> http://www.verfassungsrichter-volksbegehren.at/  
=> http://www.bundespraesidentschaftswahl.at/volksbegehren.html

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